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November 1508.
ZRS.
Zürich. I 13. November (Montag nach Martini).
Staatsarchiv Lliccru: Allgemeine Abschiede, I». 88k. Staatsarchiv Zürich! Abschiede» IV. 228 Ii. 282. Ebenda: Tschudischc Sammlung, »7-Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, I. 7. Archive Solothurn» Hreiburg.
t». Die Näthe des Herzogs Ulrich von Württemberg sind auf dem Tage erschienen, nm unsere Antwortauf das Begehren um Verlängerung und Erweiterung der bestehenden Vereinüng mit dem Hanse Württeiwberg in Empfang zu nehmen. Es wurde ihnen geantwortet, unsere Herren und Obern wissen die Freund-schaft und Liebe, welche ihnen von den Fürsten von Württemberg von einem an den andern und besondersauch von dem gegenwärtigen Herzog Ulrich erzeigt worden, bestens zu schätzen; da aber die Vereinigungnoch vier Jahre lang daure, so scheine ihnen nicht nothwendig, daran zur Zeit etwas zu verändern, sondernman wolle dieselbe getreulich halten und über allfällig gewünschte Veränderungen oder Erweiterungen erstauf den Zeitpunkt ihres Ausgehens näher eintreten. Darauf haben die württembergischen Räthe verlangt,wenn man bei der Vereinung unverändert bleiben wolle, so möchte man selbe doch sofort auf eine längstZeit erstrecken, denn es werden vor der unsrigen einige andere Verbindungen ihres Herrn auslaufen u»dda möchte die Erneuerung derselben vielleicht etwas Irrung bringen. Dieses Begehren wurde heimzubringenangenommen. Auf das Verlangen der württembergischcn Räthe, man möchte, wenn weiter davon gehaustwerden wollte, ihrem Herrn den Tag auf seine Kosten verkünden, wurde zugesagt, dieses zu thuu. ü».Vogt in den Acmtern im Argau zeigt an, es gehe ein Bettler dort herum, der dem Untervogt zueine ziemliche Summe Geldes zur Aufbewahrung übergeben habe. Auf die Frage, warum er bettle, we»ner doch so viel Geld habe, habe er eine stolze Antwort gegeben. Hierauf ist dem Vogt befohlen, daszu seinen Händen zu nehmen, den Bettler aber im Betretungsfalle zu fangen und auszumitteln, woher ermit dem Geld komme. «. Die Boten der Stadt Konstanz haben angebracht, sie seien auf vergangen'Jahrrechnung zu Baden gegen denen von Ermatingen erschienen und es sei ihnen da durch den alten La>^vogt im Thurgau und den jetzigen Vogt zu Baden geantwortet worden, die von Ermatingen sollen sie ^Brief und Siegeln bleiben lassen, wie von Alterher, nur soll das, was seit dem Krieg erkauft sei und vlü'mals gesteuert habe, auch sürderhiu zu steuern schuldig sein. Ebenfalls soll derjenige, der an Wunn undHolz und Feld Antheil haben wolle, auch steuerpflichtig sein. Als sie Urkunde dieses Spruches verlangt^habe man ihnen einen besiegelten Abschied gegeben, folgenden Inhalts: Was die von Konstanz anund Gütern zu Ermatingen haben, um die sie vor dem Bau der Kirche uud vor Anlegung jener Steuerund Gewahrsams hatten, das solle für weitere Steuern und Bräuche unbeschwert bleiben; was aber seit ^Krieg und der von daher angelegten Steuer in die Hand derer von Konstanz gekommen sei, davonsie steuern wie Andere. Nun scheine darin ein, vielleicht durch Jrrthnm des Schreibers veranlasster,spruch zu liegen. Darauf ist beschlossen, beide Theile sollen ans die nächste Jahrrechnnng zu Baden ko»n>un>da wolle man ihnen Erläuterung hierüber geben. Diejenigen Orte, welche nicht mehr die gleichen Bot0bwie voriges Jahr, schicken, sollen von denselben den Sachverhalt einvernehmen und darnach instruiren.
Bischof von Konstanz hat mit „vil langen vernünftigen worten" uns eröffnen lassen, er habe nach ^Unwesen, das geraume Zeit hindurch in der Reichenau stattgefunden, sich auf des letzten Abtesbereden lassen, mit Bewilligung römisch kaiserlicher Majestät selbst die Abtei und das Regiment dastl