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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1505.

haben, und bitten sie, uns deßhalb nicht weiter zu ersuchen. Die Boten der drei Städte erklärten, sich mitdieser Antwort nicht befriedigen zu können, daher soll man das Begehren nochmals heimbringen und rath-schlagen, wie man bei ihrem Beharren auf der Forderung sich weiter zu verhalten habe. K-. Den Orten,welche auf vergangenem Tag verlangt haben, daß die im Schwabenkrieg eroberten Büchsen mit ihnengetheilt werden sollen, ist geantwortet, man widere sich der Theilung nicht, wenn die Kosten, die jedesOrt im vergangenen Schwabenkrieg des Geschützes wegen erlitten habe, berechnet und auch den Ortennach gleich vertheilt werdein Das abermalige Begehren von Glarus, man möchte ihm die zwei vorGuttenberg zerschossenen Büchsen aus der Zahl der zu Baden liegenden ersetzen, will man heimbringen,i. Jeder Bote weiß, wie Herr Rudolf von Tobel, Decan zu Zurzach, und die Capitelherren daselbst ihrerSpänne wegen zu freundlichem Austrag gebracht sind. Lucern hat auf dem letzten Tag erklärt, daZürich und Solothurn den Beibrief zum Verkommniß über Pensionen und Kriegsläufe nicht beschworenhaben und auch denselben nicht besiegeln wollen, so behalte es seine Hand ebenfalls offen und hat auf diesenTag unsere dießfällige Antwort begehrt. Darauf hat man den Boten von Lucern ernstlich ermahnt, anseine Herren zu bringen, daß sie sich in der Sache der Pensionen und Kriegsläufe, worüber wir uns mitBrief und Siegel und Eiden verbunden haben, von uns nicht söndern. Die Boten von Zürich und Solo-thurn sollen ihre Herren und Obern ernstlich bitten, den Beibrief, wie andere Orte, zu besiegeln und zubeschwören. Sollte das wider Erwarten nicht geschehen, so soll dann unserm Nathschlag, der auf dem Tagdes Beschlusses jenes Verkommnisses abgeredet ist, nachgelebt werden.

I». «I fehlen im Freiburger-, I», Ii im Solothurner- und 1°, » im Berner Exemplar.

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Secks Ilgen. 1808, 26. September (Freitag nach Nauritii geendet).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, IV. II«. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede,

Archiv Solothurn.

t,. Jeder Bote weiß, answas güttiger Mittel" die Streitigkeiten zwischen der Stadt Basel und derHerrschaft Rheinfelden gebracht sind. Die daherigen Vorschläge, welche den Boten schriftlich mitgegeben sind,sollen an die Obrigkeiten gebracht und von diesen ein anderer Tag zu Seckingen auf Sonntag nach Martini,das ist St. Othmarstag (16. November) beschickt werden, um weiter in der Sache zu handeln,alles Inhaltdarumb gemachten abscheids, der beden parthpen ist worden vnd nit möglich gewesen, solichen so snell allenboten schriftlich zu vertigen." ?». Jedem Boten ist auch die Klage der Stadt Neuenburg in Betreff desbedrohlichen Vornehmens des Nöukers und der Folgen, welche selbes, sofern es nicht schleunig abgestelltwird, haben kann, schriftlich zugestellt; es scheint nothwendig, daß die von Baden angewiesen werden, sofockdie erforderlichen Maßregeln in Betreff der Sache zu treffen. Zürich soll eine Botschaft nach SchafstHausen zu dem Tag des Abts von St. Blasien gegen Abt und Stadt Schaffhausen schicken und den Bischtvon Constanz freundlich angehen, die Parteien mit den mindesten Kosten aus ihren Irrungen zu bringt-« fehlt im Berner Exemplar.

Zu l». lieber des Nöukers Sache siehe Berner Allg. Eidg. Abschiede ll, 370.