298
November 1504.
gantz kam myttelweg, darmit das och betragen wurd, erfunden ist, vmb das dann zwischen den baiden tailenfrüntschaft vnd gute ainikait sin vnd pliben mög, och erspart werd vil müy, arbaitt vnd cost, so noch darufgon möcht; hierumb der fach vnd baiden parthpen zu gutt, so haben die gemelten Kotten vonwegen vnd anstattJrer Herren vnd obern in vermechtigung der beiden parthpen denselben Handel gantz vffgehoben vnd heben densetz in disem Sprlich vff, frr> in der Massen vnd gestalt, als wer der nie angefangen noch gedacht." — Da nundie Sache nicht zu gütlichem Vergleich gebracht werden mochte, hat man die Parteien zuletzt aus ein Rechtauf die acht Orte veranlasset, so daß derselben Boten Erläuterung geben sollen, ob Abt und Convent zu derLadung und Citation über den Handel auf dem Kirchhof und zu der Verhandlung vor den: päpstlichenRichter, dem Propst zu Constanz, in welche die beiden Vicarien zu St. Lorenz sich eingelassen und die biszum Nechtsatz vorgeschritten ist, Fug oder Unfug gehabt haben. Die Parteien haben besiegelte Anlaßbriefeausgestellt und versprochen, sich dem Entscheid zu fügen. Beide Theile, der Abt und die Stadt, haben dieBoten der vier Orte angegangen, dafür besorgt zu sein, daß die Sache baldigst verhandelt werde. I». MelchiorVogelweider und seine Verwandtschaft zu St. Gallen haben angebracht, er habe in Polen (Bolland) miteinigen mächtigeil Herren zu rechten und begehre deßhalb einen Empfehlungsbrief von den Eidgenossen. Daswill inan heimbringen, v. Jeder Bote kennt das Allbringen des Abts von St. Gallen seiner Gottes-hausleute aus dem Land Appenzell wegen, die hin und wieder in die Eidgenossenschaft ziehen.
Zu ». Der Anlaßbrief ä<1. 1504, Mittwoch vor St. Othmarstag (13. November), findet sich im ZürcherAbschied IV. 153. b., auch im Stiftsarchiv St. Gallen und im Staatsarchiv Lucern. Die Namen der Boten desTages sind demselben entnommen.
tS«
Ber n. 22. November (Freitag vor coUioiin«),
Staatsarchiv Veru: Allgemeine^Eidgcnössische Abschiede, .1. tiv. Archiv Frciburg.
Vor dem Rath zu Bern und Boten von Freiburg erscheinen einerseits der Bischof von Lausanne, Ay»»'von Montfaucon, im Namen der Seinigen von Wifflisburg und Pfauen, anderseits Schultheiß und Rath Z»Murten. Letztere klagen, die von Wifflisburg und Pfauen haben Gräben aufgeworfen, wodurch der Wasserstanddes Murtensees gesenkt und der Fischfang beeinträchtigt werde, auch haben sie auf dem dadurch gewonnene»Grunde innerhalb der Seemarche unbefugter Weise Einschläge gemacht. Der Bischof wendet vor, dersteige und falle auch ohne jene Gräben u. s. im Die beiden Städte machen mit Einwilligung der Parteienzwischen ihnen den Vergleich, daß die benannten Gräben zugeworfen, die innert der SeemarcheMaßgabe eines vorhandenen Marchsteins gemachten Einschläge aufgelassen und sodann mit der begonnen^Ausmarchung des Sees eingehalten werden soll, bis man genauere Beobachtungen über das Steigen »»bFallen des Wassers habe, wonach man dann erst mit Aufrichtung der Märchen und ziemlicher Rechtfertig»^vorfahren möge.