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Juli 1503.
Die von Schaffhausen haben durch ihre Botschaft aus diesem Tag und in Betreff des HauptmannTäuber Antwort gegeben: „Die Straft so Im vmb sin wol verschuldet Handlung von Inen vffgelegt sige,können, mögen, noch wellen sr> Im dheineswegs nit nachlassen, wie wol sp vns eidgnoffen gern willig dienstvnd früntlich willfar bewisen; aber die sach Hab also gstalt, wo ft) dz tun sölten, dz zu ersorgen werevnghorsamp vnd vnrnw Jrer gmeind, die doch Inen bishar allweg gehorsam sig gewesen." Auf dem nächstenTag zu Baden will man nach eingeholter Instruction weiter erwägen, was darin gethan werden soll,ß». Der Landvogt im Thurgau soll mit der Bauersame zu Altnau reden, daß sie, immerhin unsererObrigkeit ohne Schaden, dem Dompropst zu Constanz zu seinen Gerichten schwöre oder aber mit ihm ansden Landvogt oder die Eidgenossen zu Recht komme. «. Auf diesem Tag sind der römisch königlichenMajestät Näthe, Andreas, Graf zu Sonnenberg, Heinrich, Abt des Gotteshauses zu Schussenried, und DoctorCunrad Sturzl von Buchheim, Ritter, königlicher Hofkanzler n. s. w. mit königliche»: Creditiv erschienenund haben angebracht was folgt: 1. Nach Erbietung des königlichen Grußes verlangten sie Antwort mitJa oder Nein, in Betreff der Erneuerung der Erbeinung, damit sich der König darnach wisse zu richte».Längerer Aufschub der Antwort könne sich ihm aus allerley Ursachen nicht mehr schicken. Wenn auch nichtvon allen Orten Boten anwesend seien, so sollen sich doch die Anwesenden erklären. Darauf ist beschlossen:Auf dem Tag zu Baden, Mittwoch nach St. Margarethentag (19. Juli) sollen alle Orte sich darüberendlich erklären, damit man dann den königlichen Boten Antwort geben könne. Den nichtvertretenen Orte»wird dieser Beschluß zugeschrieben mit Bitte, die Sache an ihre Gemeinden und ihre oberste Gewalt z»bringen, wenn es nicht schon geschehen sei, damit die Voten auf jenen Tag mit Vollmacht abgefertigt werde»können. Die königlichen Näthe haben dann weiter erklärt, der König begehre mit uns allen die Erbeinungzu erneuern, da die früher mit Erzherzog Sigmund gemacht,e die gegenseitigen Verhältnisse zu Ruhe undFrieden gebracht habe und er hoffe, die Erneuerung werde auch zwischen ihm und den Eidgenossen de»gleichen Erfolg haben. „Vnd besonder erfordre es die notturft, so die Erbepnung zu ernuwern angenoine»,dz darin wol ertütschet vnd begriffen werde der frid vnd das wir vnser knecht dem frankrichischen küngnoch andern wider Inn nit zulofen lasen, sonder dz wir die dem römschen küng vff sold, so er dero noturftigwere, zulofen liefen, als dem der tütscher nacion mer geneigt sige, dann die weltschen. Wz Pension dan»der srankrichisch vnsern gemeinden gebe, welte er och tun; were dann sondern Personen etwas zetun, würdeoch beschechen." 2. Da der römische König zur Erhaltung des christlichen Glaubens und Wesens jetzt eine»Türkenzug vorhabe, so begehre er dazu von uns 3000, 4000 oder 6000 Knechte unter unfern Zeichen odckunter seinem Panner, auf seinen Sold; immerhin sollen sie bei einander gelassen und wohl gehalten werde»'Bedürften dann auch wir Hülfe, so werde sich der König gnädig finden lassen. 3. Der König wünschtdaß wir mit unserer Nachbarstadt Constanz ein Verständnis) hätten darüber, wie bei sich erhebenden Streitigkeiten rechtlicher Austrag gesucht werden soll, und daß ihr ein Bezirk zur Stadt gegeben werden möchb',denn „ob der zirk nit nachgelasen, so wurde fürwar der küng dz lantgericht lösen." Diese Artikel st^jeder Bote an seine Herren bringen, mit den freundlichen Worten, die bei diesem Anlaß gewechselt wurde»'Wir haben angenommen, auf dem Tag zu Baden Antwort zu geben, und den königlichen Boten zu verstehtgegeben, daß wir den Unsrigen verboten haben, irgend wohin zu laufen und daß, wenn es doch geschehesolches wider unfern Willen sei. «R. Der Bote von Basel weiß die Bitte und das Anbringen (der töniiblichen Boten) Nümelins und des Wirths von Äugst wegen seinen Herren zu berichten. « . Des GottesHauses Kreuzlingen wegen haben die königlichen Boten geantwortet, der König habe, als er nach Consta