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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1503.

an solchen Unruhen und Händeln kein Gefallen haben, so haben wir mit dein von Hallwpl reden lassen,daß er mit seineu Schwägern von Notenstein in unserer Eidgenossenschaft Gebieten fürderhin gegen die vonPappenheun nichts Gewaltthätiges mehr vornehme, indem zu besorgen steht, daß sonst auswärts den UnsrigenGleiches begegnen möchte. Gleiches ist auch an Solothurn geschrieben, das sich des Handels zu Gunstenseines Burgers, des von Hallwyl, annimmt. An die Hauptleute und Stände des schwäbischen Bundes hatman das freundliche Ersuchen gerichtet, sie möchten die von Pappenheun vermögen, gegen denen von Rotenstemvor dem römischen König oder dem Lehenherrn des streitigen Guts Recht zu nehmen. Und da, wie die vonStein anbringen, die Kaufleute von Nürnberg und Andere dieses Handels wegeil in Sorgeil stehen, unsereStraßeil zu brauchen, so ist ihnen Sicherheit zugeschrieben, damit die Straßen in Uebung und unsere Zölleund Geleite ungeschwächt bleiben. I». Da der Nichinger in der Herrschaft Baden wegen Reisgeläuf ver-haftet und bei seinem Eid gefragt wurde, hat sich etwas Allzeige deßhalb auf Caspar von Silinen ergeben,daß er jenem einen Schild geschenkt und sonst einiges Geld nach Wallis und in andere Orte geschickt habe.Das war denen voll Schwyz mitgetheilt worden, die jetzt antworten, sie haben den von Silinen verhört,und von ihm erfahren, daß er von dem Bälli 200 Kronen, Heini Schad 50 Kronen empfangen habe.Darauf haben sie, die von Schwpz, das Geld in Beschlag genommen. Jeder Bote soll das heimbringenund auf nächstem Tag antworten, was man ferner gegen den voll Silinen und den Schad vornehmen wolle-v. Ferner haben die von Schwpz auf diesem Tag gemeldet, es sei eine französische Botschaft unterwegs,um unsere Knechte aufzuwiegeln und hinwegzuführen. «I. Denen von Appenzell ist befohlen, das Reisgeläufin ihrem Lande abzustelleil, was sie zugesagt und auch gemeint haben, sie habeil das schon früher gethal»Der Priesterschaft von Bern ist für Abstellung einiger Neuerungen und Beschwerden eine Empfehlungan den Bischof von Constanz gegeben worden. „So weiß ein Jeder, wie wir vns nach vil gehabtermüg vud arbeit vnser eidtgnossen von Sant Galleu, ouch dero im Rintal gemechtiget vnd daruff Jro Spen»vnd Irrung gütlich erlütert vnd hingelegt haben." K. Da der Abt von St. Gallen durch seine Botschafterklärt, die voin Nheinthal haben in den eben genannten Spännen wider ihre Eidespflicht und seine Verbotgehandelt, weswegen er sie zu strafen vermeine, so wurde die Botschaft ersticht, sich beim Abt zu verwende»'daß, weil nun die Hauptsache beseitigt sei, er die Rheinthaler in Ruhe lasse. Ii. Zwischen dem Abt vo»St. Gallen und uns Eidgenossen ist des Hofes Kressibuch wegen Irrung erwachsen, indem der Abt meiistder Hof gehöre mit den Niedern Gerichten an Romanshorn, der Landvogt im Thurgau dagegen behaupteer gehöre mit hohen und Niedern Gerichteil in die Landgrafschaft. Da nun der Abt sich erbietet, beschall'vor die voil St. Gallen, Appenzell, Bischofzell oder Arbon zu Recht zu kommen, so soll jeder Bote auf de»'nächsten Tag hierüber antworteil. I. Jeder Bote kennt die Klage und das Rechtbegehren Daniel. Kap!'manns gegen den Köllig voll Frankreich. Man hat ihm zwar eine freundliche Milderung an den Kö>»^zugesagt, ihm aber dennoch gerathen, die Sache für einmal ruhen zn lasseil bis zu gelegenerer Zeit.hat er auch zu thun angenommen, k.» Der Handel und Span zwischen der Stadt Badeil und de"„Usseril" aus der Herrschaft, des Reifens wegen, ist dahin erläutert, daß die von der Stadt je eineil Mai»"die aus der Herrschaft je zwei geben und besolden solleil. Die von Klingnau, Kaiserstuhl und Zurzach s»^'hierin mit den übrigeil von der Herrschaft dienen. Der äußern Gotteshäuser Züge sollen denen vonHerrschaft Fuhrleistungen thun. Die Stadt soll die Hauptleute, Venner und Spielleute besoldeil u»"die Kosten, die sich mit Fertigung der Büchseil erlaufen, ohne Mithülfe der Aeußern tragen. Wenn abckdie von Klingnau, Kaiserstuhl lind Zurzach nicht mit den Aeußern ziehen wollten, so behalten wir ^