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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1503.

solche gleich erstechen, und Schwyz und Glarus verlauten lassen, sie möchten vielleicht schuldig sein, den Ihrigenim Rechte hilflich beizustehen, i. Bezüglich der Spänne und Zwistigkeiten zwischen unsern Eidgenossen vonZürich einerseits und uns, den übrigen Orten, andererseits, betreffend die Ortschaften Nieder- und Ober-Stammheim und Nußbäumen war dieser Tag bestimmt worden, um eine freundschaftliche Ausgleichung zuversuchen. Dieselbe konnte aber nicht erzielt werden. Die von Zürich haben die übrigen Orte gebeten, siebei ihrem alten Herkommen au besagten Orten bleiben zu lassen, wie sie es schon gebraucht hätten, alsselbe noch in anderer Herrschaften Händen stunden. Die andern Orte dagegen vermeinten, Zürich brauche dasGericht weiter, als früher geschehen sei, lind baten es, sich mit den Niedern Gerichten zu begnügen und nichtweiter zu greifen. Zürich erklärt hierauf, wenn die andern Orte es nicht bei seinem Herkommen lassenwollen, so anerbiete es ihnen darum zu Recht zu stehen an den Orten und Enden, wo wir kraft der Bündeeinander dazu verpflichtet seien; bis zu Austrag des Rechten möchten wir, die übrigen Orte, mit unsererAnsprache stille stehen. Das soll jeder Bote getreulich an seine Obern bringen und auf den Tag zu Badenmit Vollmacht darüber antworten.

RRR

Bade lt. 4605, 29. Januar (Sonntag vor Lichtmeß).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I). 14l. Staatsarchiv Zürich: Tschttdische Sammlung, 48. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, II. 722. Archiv Freiburg.

t». In dein Streite zwischen dein Landvogt im Thurgau und Herrn Ulrich Muntprat haben wir eineÖffnung angehört, die vor einiger Zeit zwischen denen von Constanz und dem Kornfal gemacht worden ist,und haben die Erläuterung gegeben, daß wir diesen Brief vor der Hand in seinem Werthe bestehen lassen,denselben weder gilt noch bös machen wollen, jedoch möge der Landvogt Uebelthäter, die er auskundschafte,Reislüufer und Solche, die der Eidgenossen Mandate übersehen, gefangen nehmen und strafen, ohne desMuntprat oder anderer Gerichtsherren im Thurgau Eintrag. I». Ammaun Kätzi von Schwyz hat Ulismehrere Briefe gezeigt, welche der Commissarius und andere Vögte und Amtsleute zu Bellenz denen vonSchwyz geschrieben haben, mit Warnung, daß zahlreiches Kriegsvolk zu Lauis und an andern Orten umBellenz her liege, daß viele Büchsen den See herab gefiihrt werden und daß man Kunde habe, daß Bellenzin drei Tagen genommen werden wolle. Darauf haben wir dem „Belli" und den drei Orten schreibenlassen, wie jeder Bote seinen Herren zu sagen weiß. «. Der Lehenvogt des Abts von St. Gallen hatangefragt, ob die Kinder unehelicher Leute nicht billiger Weise des Gotteshauses Eigenleute sein sollen'-Der Landvogt dagegen meint, sie sollen der Grafschaft zugehören. Auf dein nächsten Tag soll man sichhierüber aussprechen. »I. Der Vogt von Bürgeln bittet im Namen des Herrn von Sax um einige Erläute-rung der Gerichte halb. Darüber soll man auch auf dem nächsten Tag, zu welchem der Herr von Salpersönlich kommen wird, verhandeln. «, Der Ammann von Schwyz begehrt, man möchte aus der Zachder zu Baden liegenden Büchsen seinen Herren vier Schlangen geben, „so gfürig werend"; so wollen sie andie übrigen Büchsen keine Ansprachen haben. Das soll man heimbringen zur Beantwortung auf den nächst^Tag. l. Der Bischof von Constanz hat auf einem Tag zu Frauenfeld sich dazu verstanden, uns einige Entschädi-gung zu geben für die Beschirmung seiner Schlösser während des Krieges. Es wird ihm nun geschrieben,er möchte bis zum nächsten Tag sich dießfalls näher erklären. K. Da die Streitigkeiten zwischen Zürich und