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Januar 1503.
Damit unser Emst in der Sache noch mehr hervortrete, haben wir die drei Orte gemäß den beschworenenBünden durch offene Briefe gemahnt, jenen Stillstand anzunehmen und keinen Krieg anzufangen, in Hoff-nung, sie werden der Mahnung stattthun. Damit nun das freundliche Verhältnis;, das bisher zwischenuns und dem König von Frankreich bestanden, nicht gemindert, sondern auch in Zukunft erhaltenwerde, so wollen wir alles Mögliche thun, daß das seit lange zwischen Frankreich und den Eidgenossenbestandene Bündniß nicht aufgelöst werde, indem dadurch nur große Unruhe und Zwietracht hervorgebrachtwürde. Da nun Nri, Schmyz und Nidwalden sich sehr beklagen, daß die Ihrigen in; Herzogthum Mailandberaubt, mißhandelt, getödtet werden, so verlangen der Eidgenossen Voten von denen des Königs auf'sDringendste, sie möchten sich dafür verwenden, daß die von Bellenz und andere Angehörige der drei Ortevor solchem geschützt und wie andere Eidgenossen im Herzogthum Mailand während dieser Unterhandlungen(„in mitler Zit") frei und sicher wandeln und wohnen können, auch kaufen, verkaufen u. s. w. wie es guteNachbarschaft erheischt. Dessen versehe man sich gänzlich zu den französischen Boten, wolle aber nicht desto-minder st; der Zwischenzeit allen Fleiß bei den drei Orten anwende»;, daß der schwebende Handel zu gutemEnde gebracht werde. Z«. Schreiben des Königs von Frankreich, clcl. Loches 25. December 1502, inBeantwortung desjenigen der Eidgenossen vom 16. December vorher: Er verwundere sich zwar, daß dieEidgenossen zu den zwei Jahren, welche seine Gesandten bei der Unterhandlung über die Sache von Bellenzzugestanden, noch est; drittes verlangen, da doch sein Recht klar sei, wie die Eidgenossen aus den ihnen vorgelegtenUrkunden haben ersehen können. Jedoch gebe er auch dieses fernere Jahr zu, so daß die drei Jahre vomletztverflossenen Martinstag anfangen zu laufen, in Hoffnung, die Eidgenossen werden die zwischen demKönig und ihnen bestehende Freundschaft ansehen, sowie auch die Schmach, die ihn; betreffend Bellenz wider-fahren sei, und dafür sorgen, daß ihm das Seinige wieder werde. Wein; alle Fürsten und Staaten den Eid-genossen „fehlten", so sei doch sein Wille nicht, ihnei; zu fehlen, sondern er halte darauf, mit ihnen in Bündnißund Freundschaft zu bleiben, wie er das auch von ihnen erwarte; es werde ihr Schade nicht sein, sondernihnen und der ganzen Christenheit zun; Nutze»; gereiche»;, l. Da der Jsenhut vo»; Bern allerhand „Tratzred"und andere, st; der Stadt und Landschaft Bern gebräuchliche seltsame Worte über und gegen de»; Erzbischofvo»; Sens und andere französische Boten redet, welche diesen und vorab uns Eidgenosse»; zur Schmach dienen,so soll der Bote von Bern a»; seine Herre»; bringen, sie möchten verschaffe»;, daß der Jsenhut solches unter-lasse und die genannten Bote»; unangefochten lasse, wie der Eidgenossenschaft Ehre erfordert.
Im Zürcher Abschied fehlen >», v, o, l, t, in; Berner Abschied fehlt «, in; Lucerner Abschied i, imFreiburger Exemplar 1», <», 1', Dagegen hat das Freiburger Exemplar zwei weitere Artikel: JederBote keimt die andere freundliche Werbung der französischen Botschaft. „Ob sich begeben wurd, das Jr Herrküng ii; dem Herzogthum Meyland vnd in der Krön von Frankrich etwas not ankäm, das »vir doch alsdaiMwellen das best thun vnd bedenken der früntschaft vnd eynung, darin »vir samet verstrikt sind, vff jedes botenVerbesserung. I». Wiederholte Fürbitte an Schaffhausen für den Hauptmai»»; Töuber.
Zu Folgendes ist nach Berner Abschied II. 715 diese Münzprobe:
Prob vnd Vfzug der münzen, so nun Herren vo»; Zürich vff de»; abscheid zu Luzer»; gemacht durch
Ire anwelt haben vffsetzen lassen.
Item die alten Meplander Dickenplaphart mit den Eymern halten an der March an finem Silber xv lott.
Item die Meylander mit de»; Meylander schilt an einer Site»», mit de»; Antlit an der andern halten ander March an finem Silber xv lott.