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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1502.

tun mögen. Deßglich Ursachen, das den Venedigern, mit den k. M. och verstentnuß habe vnd die vonden Türggen vast getrengt, dester baß hilf mög bemisen werden; k. M. sig auch guter Hoffnung, das alles werdecristenlichem glauben, künglicher Maiestat vnd dem hl. riche zu großem nutz vnd traft komen." 2. DerKönig begehre einen Türkenzug zu thun und persönlich dabei zu sein, doch wolle er zuvor nach Rom, umdie kaiserliche Krone anzunehmen, und erst von da auf die Türken zu ziehen. Da nun die EidgenossenGlieder des Reichs und auch gute Christen seien, so hoffe der König, sie werden nicht allein an seinemVorhaben Wohlgefallen finden, sondern sich mit Leib und Gut dazu hilflich erzeigen. Die Gesandten habenauch Befehl zu eröffnen, wenn Jemand aus der Eidgenossenschaft dem König zu Roß nachfolgen wollte, somöchten dieselben, wenn k. M. nach Constanz komme, sich dahin verfügen, um mit ihr iiber den Sold sichzu vereinbaren. 3. Während des Zuges sei nothwendig, daß die Zurückbleibenden in allen Landen derChristenheit in Frieden mit einander leben, denn sollte dieses nicht der Fall sein, so würde das großeUnternehmen zum Schaden der Christenheit verhindert. Nun sei der König für sich und alle Zugehörigenund Verwandten des Hauses Oesterreich mit den Eidgenossen zu Basel in einBericht oder Betragniß"gekommen, den er bisher getreulich gehalten habe, er hoffe es werde selbes auch von Seite der Eidgenossengeschehen. 4. In dem achten Artikel jenes Berichts sei ein schiedrichterliches Verfahren für alle Streitig-keiten ausgemittelt, die sich in Zukunft zwischen den Parteien und ihren Angehörigen erheben möchten. DerKönig begehre bei diesem Artikel zu bleiben und hoffe, auch die Eidgenossen werden sich an denselben haltenund, wenn sich Spänne erheben sollten, nichts Unfreundliches deßhalb vornehmen, sondern den Austrag desRechts suchen. 5. Weil der angeführte Artikel deutlich den König und alle die, welche dem Hause Oesterreichzugehörig und verwandt seien, begreifevnd aber die stat Costenz vom hus Oesterreich in einer verstentnußsig angenomen, so begere k. M., diewil Costenz dann dem Huß Oesterrich onch verpflicht, verwandt vndzugehörig sig, das wir Eidgnossen dann die Stat Costenz ouch in solichem bericht als verwanten verglichen,als ob sr> darin destimpt were, die Zal der Jaren, als lang die verstentnuß zwischen k. M. vnd Costenzweret." 6. Königlicher Majestät Wille und Neigung sei, allenthalben im Lande Frieden und Einigkeit zubehalten,vnd darumb geacht, das nutz vnd gut were, das die Stat Costenz vnd wir Eidgnossen och witernbestand vnd verstentnuß mit einander» hetten vnd siner Mapestat beger, das wir Eidgnossen denselben vonCostenz vom Thurgöw etlich Zirkel zu Jr statt geben, also das die Thür die vndermarch Wüschen vns vndInen were. Ob dann not vnd vnseres willens sin weit, witer dauon red ze haben, weiten sr> gern helfenhandeln vnd das fürdern, so gute einigkeit bringen möchte." Diese Meinungen und Artikel weiß jeder Botevor seinen Herren und Obern mit mehr Worten anzubringen. Auf St. Jacobs Tag des heil. Zwölfbotens25. Juli) soll man deßhalb wieder zu Zürich sein, um Antwort zu geben, welches Willens und Gefallensdie Obrigkeiten seien. Daselbst werden auch die königlichen Boten wieder erscheinen. I». Weiter ist mitden königlichen Boten geredet der Burger von Lucern wegen, der Sache wegen betreffend den von Metsch,ferner wegen Kreuzlingen, wegen Martin Schrank, wegen der Zweifel von Zürich, wegen eines Burgersvon Basel. Die königlichen Boten haben nicht übernehmen wollen, diese Sachen an den König zu bringen;dagegen haben sie zugesagt, ihr Bestes dazu zu thun, wenn wir Jemanden beim König hätten, der selbean ihn brächte, auch wollen sie ihm sonst darüber reden, nur nicht als ob sie es übernommen hätten.

I» fehlt im Freiburger Exemplar.