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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1501.

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ein Hauptmann von Glarus ihm den Eid abgelassen und dafür von ihm 27 Gl. empfangen, mit derBedingung, ihn zu vertreten. Es wird nun beschlossen, die Hanptleute sollen demselben die 27 Gl. wiederzurückgeben, damit Thomas Jägers Atzung bezahlt werde; jedes. Ort soll die Seinigen dazu anhalten.I. Heimbringen wie man abstellen möge, daß fremde Leute allenthalben in unserer Eidgenossenschaft unwähr-schafte Kramwaaren, es sei Pulver oder anderes, feilbieten und daß die Walchen mit dem Harzen in denWäldern großen Schaden thuu. >»». Jedes Ort soll seinen Leuten verbieten, in fremde Kriegsdienste zulaufen. Mit der französischen Botschaft soll geredet werden, daß der König die Unfern nicht wider dieVereinung annehme und das Werben der Hauptleute abstelle, i». Jeder Bote weiß, was die königlich fran-zösische Botschaft, welche auf diesem Tag erschienen ist, der Ansprecher von Novara, Neapel und Andererwegeil im Namen des Königs berichtet hat, wie mau sie darauf abgefertigt hat und wie die Allsprecher unsangerufen haben, wir möchten ihnen zu Recht beholfen und beratheil sein. Jedes Ort soll die Seinigenabhalten, Unruhe zu verursachen und dem König Schaden zuzufügen. «». Auf dem Tag zu Mitte Maizu Schaffhausen soll mit den römisch königlichen Rüthen geredet werden, daß der Köllig unfern Kaufleutenebenso sichern Handel und Wandel in seinen Landen verschaffen soll, wie solchen die seinigen in unfernGebieten genießen, p. Jeder Bote weiß, welche Angelegenheit und Ullriche daraus erwächst, daß man denungehorsamen Knechten, die wider Eid lind Ehre in fremde Dienste laufen und da Allsprachen gewinnen,m deren Verfolgung Beistand leisten sollte. Man ist der Ansicht, daß die Eidgenossen durch ein förmlichesVerkommmniß sich dahin vereinigen sollteil, sich in Zukunft solcher Ungehorsamer nicht mehr anzunehmen.

Es wird ein Entwurf zu einem Bündniß mit Basel gestellt, die Boten von Bern und Lucern werdenin aller Eidgenossen Namen damit nach Basel gesendet. »« Freiburg soll seinem Burger Dietrich vonEndlisperg gegen den Wabrer auf die Jahrrechnuug zu Baden Rechttag verkünden.

Das Berner-, Warner- und Freiburger Exemplar datiren: Zinstag nach des heiligen Crütz Tag zu Meyen.i«, I», « fehlen im Glarner-, i», <x im Lucerner Exemplar, z»—v, k, N, I», I im Solothurner- und Frei-burger Exemplar.

Zu >». Hiezu auch folgendes Schreiben:

Hugo von gottes gnaden Bischoffe zu Costantz.

„Vnnsernfrüntlichen grüß voran. Fürsichtigen wysen sonnder liebe frundt, vwer schryben berürend die Ouartam Zürichsee vnd die Consolnciones der fünff kirchcn in Vnnderivalden, so vormals von vnnsrem Stifft demGotzhuß Enngelberg verpfenndt worden syen, mit bitt, vnnscr botschafft deßhalb vff des Hailigen Crtttztag Jnucn-cionis nächstkumpt zu Lucern ze haben w., Haben wir vernommen; vnd nachdem vff dem tag, so zwttschen vnsrenfründen von Rotwil vnd dem Gotzhuß Rotmünster, nämlich ze mitten Mayen zu Schaffhusen ze sin fürge-nommen Ist, wir In aigner person ouch erschinen werden, So begern wir, Jr wölken die ding ruwen lassen bisvff sollichen tag, sonnder der botschaft, so von vnsren fründen vnd puntgnossen gemain Aidtgnossen vff bemeltentag gen Schaffhusen verordnet wirt, deßhalb gnugsam vnderrichtung geben, wölken wir alßdann dieselben verhören,der Zuversicht, vns mitainander fründtlichen zuuerainen, dann och zu fründtlichen willen sin wir genaigt. DatumCostenz vff Sontag vor Crucis Jnnuentionis anno primo (2. Mai).

Den fürsichtigen wysen, vnnsern Sondern lieben fründen den Sanntbotten von Lucern, Vre vnd Vnnder-wallden, so nächst zu Lucern versamelt geweßt sin."

Staatsarchiv Lucern.

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