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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Februar 1501.

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Novara wegen geschrieben sei, ob aus Versehen der Schreiber oder sonst, seine und seiner MithaftenAnsprachen übergangen worden. Er begehrt nun, daß ihretwegen dein König auch geschrieben werde. Dassoll jeder Bote heimbringen. «K. Der Abt von Rheinau klagt, der Bischof von Constanz wolle ihm undseinem Gotteshalls den Beringer von Landenberg als Pfründer aufdringen. Darauf wird beschlossen, demBischof zu schreiben, er soll das Gotteshaus Rheinau solcher Beschwerde erlassen, i. Johannes Seriant,ehedem Stadtschreiber zu Biel, und Benedict Hugi, des Raths zu Solothurn, mit ihm, dieser als Vogt seinerEhefrau und seiner Kinder, sind erschienen, sich beschwerend der unbilligen Handlung, die Benedict Bäppetvorgenommen und trotz des Abschieds von Lucern gegell jenen noch übe, und über den Spruch des Raths vonBern als verwillkührten Richters. Beschluß: Bern soll den Bäppet auf den vorgesetzten Tag zu Zürich vordie Eidgenossen als auf den dritten und letzten Nechtstag citiren und unterdessen soll alle Handlung stillstehen. s. ^ Die Ordnung von des fürkoufs wegen, wie die Zürich gestelt und demnach zu Lucern beschlossenist, sol allenthalb vfgericht vnd gehalten werden." t. „Heimbrillgen, ob vnser Herren von den sechs Ortende» Zol zu Vil,neringen in Aemptern, so denselben Orten zugehörent, von vnsern Eidgnossen von Solothurnerkonfen wellen, vnd vf den uechsten Tag antwurt darumb ze geben." „Der Pensionen halb ist ouchallerley red vnd ivaruinb die nit ganz abgestelt werden, gebrucht worden vnd daruff angesehen in disemAbscheid in Massen, das dem nechsten tag zu Zürich endtlicher dann bißhar antwurt werde geben vnd damitvernüwt, was vormals zu Zürich deßhalb vffgeschriben ist, das etil kurz memorial einem jeglichen pottensolt sin worden, ist doch nit beschehen vnd nit an besunders nuz betrachtung, als gemeint wirt. Daruf manouch vil ernstlich vnd vil geredt hat, das soliches merklich zwyung vnd vil args brillgeil, wo es nit werdverhalten. Luzern hat ouch gesagt, das „ot sye, zu gutem fürgang solicher fach die Thurgower vnd Appen-zeller vnd ailder Jr Pensionen abzewisen, dann sust es vnbestantlich. Mögen min Herren bedenken vnd vffdein nechsteil tag darumb Red halteil, wie sich wirbt geben."

Die Boten nach dem Zürcher Exemplar, t fehlt im Berner Exemplar, i» fehlt im Freiburger-, Lucerner-und Zürcher Exemplar.

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^ uce r ll. tiOll, 2. März (Zinstag nach Invoc-avit).

Staatsarchiv Lucern! Lucerner Abschiede, v. lZ3 d.

Boten: Lucern. Schultheiß Bramberg; Statthalter Nuß. Uri. Ammann In der Gassen. Schwyz.Seckelmeister Koch. Unterwalden. Landschreiber Sutter; Vogt Ambül. Zug. Seckelmeister Stocker.Glarus. Marguard Tschudi.

Luceril wird empfohlen, in der Sache zwischen den VI Orteil und Zürich des Zolls zu Kloten wegenzu handeln. Der VI Orte Voten sollen auf Sonntag vor Mittefasten Abends zu Einsiedeln eintreffen; dochsoll jedes Ort seine Boten einen Tag früher dahin schicken, damit man sich noch vorher über die Sacheunterreden könne. Jedes Ort soll diejenigen Boten schicken, welche schon früher in dieser Angelegenheitgehandelt haben und mit derselben bekannt sind, so namentlich Schwyz den Vogt Schiffli, Unterwalden den^ogt Amstein, die übrigen Orte ihre Nathgeber. ?». Den Conventherren zu St. Urban hat man auf ihre^te einen Fürdernißbrief an unfern heiligeil Vater, den Papst, gegeben.