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December 1500.
habe, sei von den kleinen Gerichten zu Ramsheim im Hegau an die hohen Gerichte zu Stockach gewiesen,wo er jetzt gefangen liege; sobald der von Limpurg, jetzt Vogt zu Nellenburg, zu Hause sein werde, wolleer die Sache an ihn bringen und den Eidgenossen Kenntniß geben, ob man ihnen Tag setzen oder ohneweitere Klage über jenen richten wolle, ll. Dem Vogt im Rheinthal wird geschrieben, er soll unfern Eid-genossen von Appenzell zwei der besten von den eroberten Büchsen, die in Rheineck stehen, zukommen lassen.K-. Meister Heinrich von Alikon, alter Hauptmann (zu Wpl), soll auf dem vorgenannten Tag zu Lucernvon der Hauptmannschaft in Gegenwart der Boten des Abtes von St. Gallei: Rechnung geben. I». Dievon Bünden bitten, es möchte einer von Marmels in das Convent des Klosters Pfäfers aufgenommenwerden. > Jeder Bote weiß zu sagen, wie das Brandschatzgeld aus dem Walgau den Leuten nach getheiltworden ist und Lucern auf 000 Alaun 540 Gulden Zürchermünze, je 2 Pfund für 1 Gulden, Glarus auf622 Mann 559 Gulden, 32 ß.. Gaster auf 113 Main: 101 Gulden 28 ß., Sargans Nils 48 Mann43 Gulden 8 ß., Waggenthal auf 199 Alain: 179 Gulden erhalten hat. Von: Ueberschuß des Brandschatzesist jeden: der VII Orte noch 22'/s Gulden Zürchermünze geworden. I». Auf dieser Tagleistung sind derrömisch k. At. Anwälte erschienen mit Anbringen viel gnädigen und geneigten Willens, welchen die k. M.zu gemeiner Eidgenossenschaft trage, und mit der Bitte um Quittauzen für die bezahlten 10,000 Gulden,sowie uin Aushändigung allfällig dafür ausgestellter Pflichtbriefe. Darauf wird für die gnädigen Gesinnungendes Königs gedankt und werden die Quittanzen unter der Stadt Zürich Jnsiegel im Namen Aller aufgerichtetund ihnen überantwortet, t. Darauf haben der Eidgenossen Boten verschiedene Beschwerden an die könig-lichen Näthe gebracht, nämlich wie verschiedenen der Ihrigen, welche ai: Angehörige des Königs Ansprachenhaben, nicht ordentliches Recht gehalten werde, so einem Ulrich Hermann von Thapngen und HeinrichSchlosser von Dießenhofen, den: Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen, den: Harnascher von Lucern, denGotteshäusern St. Urban und Wettingen u. s. w. Die königlichen Näthe antworten speciell auf dieseBeschwerden und bringen ihrerseits auch ähnliche Beschwerden derer von Ratberg, der Waldner, des MarxReich, Ulrich Mellinger, Friedrich zu Rhein an, mit Erbieten, durch gemeinsame freundliche UnterhandlungAlles gütlich zu schlichten. Darauf haben gemeiner Eidgenossen Nathsfreunde einen gütlichen Tag gesetzt nachBasel auf St. Hilarientag, Nachts da zu sein. Von ihnen sollen Botschaften von Zürich, Bern und Lucernin aller Eidgenossen Namen, auch Boten der Stadt Solothurn und des Herrn von Thierstein, für dieAnsprecher auf der Gegenseite sollen die königlichen Boten dabei erscheinen, ferner sollen des Herrn vonLupfen Gewalthaber dahin beschrieben werden, um den Martin von Starkenberg gegen ihn zu vertragen,ebenso soll auch des Mellingers und Anderer Sache verhandelt werden. »». Um andere hängende Forde-rungen, den Grafen Jörg und Andere betreffend, sollen die königlichen Räthe abermals versuchen, ob vomKönig durch Vermittlung Gesandter gemeiner Eidgenossenschaft etwas erlangt werden möchte. Darübersollen sie zu Basel Antwort geben, „vnd ob von den inner:: k. Reken vff disem tag hie Zürich geleistantwurt nit keine der lepftung halb wie obstat, sol sp doch bis Sonntag nach Conceptionis Marie zu Züricherscheint vnd demnach wie sich gebürt gehandelt werden." i». Jeder Bote soll der königlichen Räthe Antrag,daß man alljährlich an einen: gelegenen Orte zusammenkommen sollte, um „vff werdende Notdurft" Friedenund Ruhe zu fördern, an seine Obern bringen. «. In Basel soll auch die Klage armer Leute aus derHerrschaft Schenkenberg, daß ihnen während des Waffenstillstands das Ihrige aus Seckingen genommenworden sei, angehört werden. >». „Jeder bott weist zu sagen, das der burgermeister Merz in der rechtuertignugdes zols Klotten als der obinann gevolget hat der vrteil, so der sechs ort zugesatzten gesprochen Hand, Nämlich