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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1500.

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Adel im Thurgau und den Städten Schaffhausen, Rothweil, Sanct Gallen und vom Lande Appenzell sind Bot-schaften auf diesem Tag vor der Eidgenosse» Näthe gekommen und haben mit größtem Ernste gebeten, „denobgeschribnen Abscheid zuzelassen, vns ze frid vnd Ruw zeneigen, besunder in beuestung des ewigen berichtswie obstat, gemeinlich zegon, damit vffrur vnd krieg verhiit werde, dann sy vnd die Iren sölicheu kosten,schaden vnd verderpniß des vergangeneil kriegs erlitten, das sy nit statt haben noch vermögen, darJn widerze kommen. Darnmb sy Jr treffenlich Votschaft zu deu vier Orteil, die uoch nit zugesagt haben, vertigenwellen vnd dehhalb bitten, Jneil die gemeinden vnd ganzen Gewalt zu versammeln", nämlich zn Lucernauf nächsten Freitag (11. September), zu Schwyz Sonntags darnach vor des hl. Kreuzestag (13. September),M Zug Montags darauf an des hl. Kreuzestag; zu Glarus wollen sie eine besondere Botschaft auf denselbenSonntag vor dem hl. Kreuzestag habeil; Lucern soll auf jenen Sonntag die Räthe und Hundert beisammenhaben. «. Heimbriilgen das Gesuch der Knechte, die in Neapel gewesen, man möchte ihnen behttlflich sein,damit sie um ihre Forderungeil abgetragen werdeil. A». Dem Herrn von Sax ist in Ansehung der treuenDienste, welche er den Eidgenossen im letzten Krieg gethan, der VII Orte Antheil an der Burg Hohensax unddas Dörfchen Sax mit Steuern, Diensten, Gerichten und alleil Rechteil übergeben wordeil. «A. Der Bote vonLucern soll bewirken, daß das Hab und Gut des Ringler, Bürgers von Zürich, das zu Lucern in Haft liegt,demselben freigegeben werde, s». Die Stadt Basel hat ihre Botschaft auf diesen Tag geschickt und allerleiBeschwerden eröffneil lassen, die ihr von ihren Umsaßen und Nachbarn begegnen, weil sie im Kriege nichtwider die Eidgenossen habe sein wollen, mit dein Begehren, sie zn bedenken lind sie in die Verträge, welche wirmit dem römischeil Köllig machen würdeil, einzuschließen. Das wird zugesagt lind mit den königlichen Rüthendeßhalb geredet. Die königlichen Räthe haben sich darauf erboteil, dem Landvogt von Röcheln und andernihnen angezeigteil AmtSleutcn ernstlich zu schreiben, daß sie jede unsägliche Handlung gegeil die llnsrigen inWorteil und Werken verhüten, mit Bitte, auch unsererseits solche Befehle zu erlassen, indem auch von den llnsrigensolche Widerwärtigkeiten geübt werden. Man hat sich auf diesem Tag einhellig derer von Lucerngemächtigt, daß sie bei ihnen die Leistung um die Kosten, die bei ihnen der zwei Gerichte im Prättigauwegeil um die dein Jost Köchli zu Schwyz gehörenden Zinse aufgetrieben werden, abstelleil lind die Sacheallen Rechten unbeschadet bis auf den berührten Tag zn Lucern ruhen lasseil, ebenso um die Forderung, dieUlrich Jacob zu Schwyz und der Sohn des Venners Stucki zu Glarus des von Metsch wegen an dieselbenGerichte im Prättigau stellen, < Jedes Ort soll seinen Boteil Befehl geben, auf dein Tag zu Lucern deinGrafeil Jörg von Sargans gegenüber den königlichen Rüthen das Beste zu thun. „Als die Büchsen-schützen iil vnser Eidtgnoschaft begereu, ein Meyen vffzurichten vnd das der jerlich von Ort zu Ort gehaltenwerden mit Abentür und gaben, ist angesehen, sölichs diser zitte abzustellen." v. Die Büchsen zu Frauen-feld sollen nach Baden geführt werden. Da aber die von Frauenfeld bitten, zwei der kleinsten bei ihnenzu lassen, so will man diese Bitte heimbringen lind auf dem Tag zu Lucern Antwort geben. „Gedenkail deil Schilt miner Herren von Zürich, so der Trummeter gan Bern getragen hat." Schwyz lind Glarussollen auf des hl. Kreuzes Tag ihre Botschaft nach Chur schickeil, um zu bewirken, daß Dietrich Fröwleraußer Sorge gelassen und sein Gut ihm ausgefolgt werde, z . Die Frauen des Gotteshauses Töß klagen,die Bauern im Thurgau verhefteil ihre Güter für Steuer und Reisekosten, während doch die Eidgenossenerkannt haben, die Gotteshäuser lind Edeln sollen nicht in die Steuer der Gemeinden gezogen werden,sondern unmittelbar ihren Herren und Obern mit der Steuer dienen. Hierauf wird beschlossen, es bleibebei der frühern Erkanntniß lind der Landvogt soll die Bauernsame anhalten, dem Gotteshause Töß seine