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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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1547. Am Schluß: Alles kleine Münz und Grandsoner Maß: Jahrlohn und Kastenzins ist abgezogen. Der Vogtkann ferner abziehen gemäß einem Abschied 30 Gr. wegen Zins, den man des Pierre von Bonvillars Kindern nachgelassenhat; die Freiburg betreffende Halste ist abgerechnet. Ferner hat der Vogt eingenommen von der Cur zu Onnens in zweiJahren: an Geld 8 Pfd. l Gr. 3 D.; an Korn 3 Mt. 4 Kpf. I Ms.; trifft jeder Stadt 4 Pf. 7 D. 1 Helbling, 1 Bit.8 Kpf. 1 Quart, gleicher Münze und Maß.

S. Murten.

1642. Für die Einnahmen wird Muriner Maß, für den Galmhaber jedoch Berncr Maß angegeben. Im Titel derAusgaben heißt es: Dagegen ausgegeben mit Abzug eines Jahrlohnes Kastcnzins und Burghut, auch 3 Pfd. mit Hütungeiner Frau aufgeloffen.

1544. Am Schlüsse der Rechnung: Kleine Münze und Muriner Maß.

1547. Bei der Aufrechnung des Rests wird bemerkt, der Kastcnzins sei abgezogen.

1548. Zu diesem Jahre sind keine Bemerkungen anzubringen.