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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1548.

Gewalt haben, sich mit Herrn Beruhard nach einem guten Schaffner umzusehen. Das hat mau ihm undden Thallcutcu geschrieben und sie gebeten, für das Kloster unterdessen Sorge zu tragen ec. 1». Heimzu-bringen das Gesuch eines Jünglings, der in das Kloster zu treten wünscht.

Das Lucerner Exemplar enthält noch einen durchgestrichenen Artikel: Zu bedenken, ob die Orte oderdas Gotteshaus die Kosten dieser Tagleistnng tragen sollen.

451.

Lucern. 1548, 19. August (ans Lanrentii.)

Staatsarchiv Luceru : Allg. Absch. 5l.L, t'. 470. Landesarchiv Schwyz: Abschiede.

Tag der V Orte.

i. Dieser Tag wurde angesetzt, weil der Landvogt im Thurgan, Niklans Cloos von Lucern, an Zür^)geschrieben, wie das kaiserliche Heer die Stadt Constanz in der größten Stille überfallen habe, und daßzahlreiches fremdes Kriegsvolk heranziehe, so daß ein Ueberfall ans das Thurgan zu besorgen wäre, wen»dem nicht vorgebaut würde. Der Landvogt stellt auch das Begehren, daß man ihm einige kriegserfahrenMänner beigebe, die ihm beholfcn und berathen sein könnten. Da nun auf dem letzten Tag zu Baden in d"'Eile Boten von Zürich, Glarus und Schaffhausen zum Landvogt verordnet worden, von letzterem, obwohles am Thurgan keinen Theil hat, ohne Zweifel der Nähe wegen, und weil im Kriegsfall gemeine Eidgenossebetheiligt wären, so wird jetzt für fruchtbar erachtet, von jedem der V Orte einen Boten dahin zu schicktwelche darauf halten sollen, daß den im Thurgan regierenden Orten an ihren Freiheiten und Gerecht^ketten kein Abbruch geschehe, und ferner, daß niemand zum Kriege Anlaß gebe; sie sollen hinlänglich bevoll-mächtigt werden, in diesen Dingen zu handeln, aber sogleich Bericht erstatten, wenn etwas Hochwichtiges o»sie käme. Von Lucern wird Schultheiß Fleckenstein nach Kreuzlingen abgeordnet; er soll von Stund o"verreisen und bis zur Ankunft der andern Boten handeln, was die Umstände erheischen. 2. Des Boten oooSchaffhausen halb, der ins Thurgau verordnet worden, sollen diejenigen der V Orte mit den Boten oo»Zürich und Glarus sich berathen, wie sie denselben in guter Form wieder heimschicken könnten, weil dochSchaffhausen keinen Antheil am Thurgau habe, aber aus dieser Botenscndung später vielleicht Ansprü^erheben möchte. Will er aber die Kosten seiner Sendung tragen, so mag man ihn dulden; jedoch soll d"Sache hier und in Frauenfeld schriftlich verfaßt werden, um jede Ansprache an den Thurgau abzulehnen3. An Bern, Freibnrg und Solothurn ist zu schreiben und eine Copic von dem Brief des Landvogts beozulegen; man zeigt ihnen an, daß die V Orte Boten zum Landvogt schicken und stellt ihnen anHeim, ob !'"es auch thuu wollen. 4. Es wird in den Abschied genommen, daß die von Constanz die Schlüssel ilp^Stadt dem Landvogt im Thurgau zu Händen gemeiner Eidgenossen anerboten und dabei in Betracht gezog^daß es nicht gut sei, einen Freund zum Feind zu machen, indem die von Constanz seit einiger ZeitEidgenossen geworden wären, jetzt immerfort um Hülfe schreien, weil sie von jedermann verlassen sind, viauch erbieten, das Interim anzunehmen und den Bischof sammt der Priesterschaft gern in ihre Stadt Z"lassen. Das soll man heimbringen, da die Freundschaft einer solchen Stadt den Eidgenossen nützlich w>>^5. An die ennetbirgischen Vögte wird geschrieben, wie es hier stehe; sie sollen Sorge tragen, damit sie >» l