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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juli 1548. 983

Geld unter sie säete und dann, sobald die Trennung geschehen, sie überfiele, um sie unter das Joch zu bringen.Die Gesandten hoffen indeß, der Allmächtige werde den Eidgenossen die Erkenntnis;, den Willen und die Kraftverleihen, dem zuvorzukommen.

St. A. Lucern: Abschiede 2, k. 473. — Auch beim Zürcher Abschied mit dem Titel „Erst fürtrag K. Mst. us Frankrych ^sandten vorgmeiner Eidgnoschaft ratsboten us discrm tag zu Aaden im Ergouw angfangen montag den leisten tag Juli 1548". Auch in der VerncrSammlung a. a. O., S. 773; auch in der Glarner und Basier Sammlung. — K. A. Freiburg: Badische Abschiede, Bd. 15, nach denAbschieden von 1543. — z?. A. Solothurn: Abschiede, Bd. 28. — K. A. Schaphausen: Abschiede, beim Abschied vom 24. September.

3) Der Zürcher Abschied schließt den Artikel mit der Bemerkung, die Gesandten von Zürich hättensich in Betreff der Ansprechcr nichts annehmen wollen. Ebenso der Berncr Abschied betreffend die BerncrGesandten.

4) Das K. A. Freibnrg: Mtrss äs drn^örs, Nr. 457, enthält über die Verhandlung betreffend denGrafen von Greyerz eine besondere französische Ausfertigung, gesiegelt vom Landvogt zu Baden, Wolfgang Herster.

Zu t. 1548, 10. August (sour sninot Imursnt). Freiburg an die Gesandten des Königs von Frankreich.Von den Gesandten, welche ab dem Tag zu Baden heimgekehrt seien, habe man vernommen, daß der Tresorier,nachdem er die übrigen Orte bezahlt hatte, zurückgekehrt sei und die Zahlung für Freiburg verschoben habe.Man sei hierüber unzufrieden, Wohl wissend, daß dieses nicht der Wille des Königs sei. Freiburg habe,nach seiner Meinung, sowohl mit Bezug auf die Erneuerung der Vereinung als auch in Betreff andererden König beschlagender Geschäfte seine Pflicht gehörig gethan und solche Behandlung nicht verdient, sondernerwarten dürfen, daß seine Pension auf jene Zeit bezahlt würde, welche Boisrignult in seinem Schreibenvom 10. Juli gemeldet hatte. Man verlange durch den hinkommenden Boten Antwort, ob man die benanntePension sofort erstatten wolle oder nicht. Bei weiterer Verzögerung würde man sich an den König wenden, u.s. w.

K. A. Frciburg: Missivenbuch Nr. 14, 1545—49, t'. 143 (französisch).

Die in Aussicht gestellte Maßregel erfolgte mit Schreiben an den König vom 13. August. iinaon,, c.

Zu u. Instruction von Schultheiß, Landammann, Burgermeister und Rüthen zu Lucern, Uri, Schwyz,Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Basel, Freiburg und Solothurn für Wendel von Sonnenberg,Fähnrich und des Raths von Lucern, an den König zu Frankreich, verritten aus Lucern den 30. Juli 1548.Amadeus von Beaufort, Freiherr zu Rolle, steht gegenüber seiner Schwiegermutter („mutter und schiger"),der Gräfin zu Varrax, vor dem König von Frankreich im Rechten, und ist sonst über Sachen, von denener überzeugt ist, daß sie nicht erwiesen werden, beklagt, weßhalb er genöthigt ist, sich zu verantworten unddas, was ihm und seiner Gemahlin gehört, zu verfolgen. Er hat daher die (benannten) Orte, deren Em-pfehlung er früher mit Erfolg genossen hat, gebeten, ihm einen Rathsboten beizugeben. Da man mm geneigtist, dem Herrn von Rolle zu willfahren, so hat man ihm den Fähnrich Wendel Sonnenberg, als denjenigen,den er begehrt hat, in seinen, des von Rolle, Kosten zu dem König zu reiten beigegeben. Doch soll ernichts Anderes vornehmen als was zu freundlicher Förderung und zum Guten des benannten von Rollegereichen mag; hierin aber soll er sich im Namen aller instruirenden Orte nach bestem Vermögen bethätigen,damit der König wegen der Bitte der betreffenden Orte dein Herrn von Rolle Gutes beweise, was manihn; gerne erwiedern wolle. (Ohne Datum.) St. A. Lucerni uncingcbundme Abschied?.

Obwohl das Datum der Verhandlung unbekannt ist, läßt doch dasjenige der Abreise des Abgeordnetenund der Umstand, daß acht Orte zusammenwirken, schließen, diese Instruction sei das Product einer Vor-versammlung der betreffenden Gesandten zu Baden; man vergleiche indessen den Abschied vom IL. Juli.Hiczu gehört auch folgende Antwort des Königs:

1548 (?). Heinrich, König zu Frankreich an seine lieben und großen Freunde, Bundcsvcrwandten undGevattern. Den ihm durch Wendel von Sonnenberg, Fähnrich zu Luccrn, übersandten Brief habe er erhaltenund auch verstanden, was er (Sonnenberg) in; Namen der Eidgenossen (acht Orte) zu Gunsten des Herrnvon Rolle angezeigt habe. Der König bedaure, dem gestellten Begehren nicht entsprechen zu können. Alsein Fürst der Ehren und der Tugend könne er vor Gott und der Pflicht über die vollführte Handlung nurdas Recht walten lassen. Von Rolle aber möge versichert sein, daß wenn er erscheine, das Recht gebührend