964 Juni 1548.
Glarus in Sache angesprochen. Diese aber haben von einem solchen Verbot nichts wissen wollen und seiender Meinung gewesen, die von Zürich sollen sich an die Obern beider Orte wenden.
St. A. ZUrich- A. Tagsasjimg.
NI». 1548, 17. Juni, Baden. Die Gesandten von Zürich an ihre Obern. Im Anfang des (dieses?)Tages haben die VII Orte gemäß ihrer Instruction den Abzug der Grafschaft Baden vorgenommen und ß )gemäß inliegender Schrift gegen Johannes Bleuler erläutert. Obwohl diese Schrift das Datum vom letzte»Dienstag (14. Juni) trage, sei sie doch (damals) zurückbehalten worden in der Meinung, wenn Johannzu Bleuler komme, werden sie beide ermächtigt sein, auf Zurückforderung des Abzuggeldes zu verzichten; daersteres aber nicht der Fall ist, so setzen die Gesandten die Angelegenheit ihren Obern heim. Dabei hätte»indessen die Voten der VII Orte die Gesandten von Zürich dringend gebeten, ihre Obern zu vermögen, »»->bezogene Geld, da die Erben, welche es gegeben haben, dasselbe bereits verschmerzt und Zürich seinen achü"Theil auch erhalten und angenommen habe, nicht mehr zu fordern; dann wolle man diese Verhandlung d^Urbar derart einverleiben, daß hoffentlich in der Folge kein Mißverständnis; mehr entstehe und die »o»Zürich bei dem Abzug wie von Altem her bleiben mögen. St. A. Zürich: A. Tagsas!"»»-
1548, 21. Juni, Baden. Obige an Obige. Das Schreiben an die VII Orte betreffend den AbzngGrafschaft Baden habe man Geschäfte wegen noch nicht verlesen lassen. Sobald es gelegen sei, wolle >»»>die Sache anziehen und zur Vermeidung künftiger Späne in das Urbar schreiben lassen.
43«.
Areilmrg. 1548, 11. Juni.
KantonSarc»!» Nrciburg: RathSbuch Nr. Vö.
Vor dem Rath zu Freiburg daukt der Graf von Grcyerz für die Fürderniß, die jeuer dem Herrn vollgegeu deil König erwiesen habe und bittet um eine günstige Antwort in Betreff des von von Nolle mit dUStadt Freiburg nachgesuchten Bnrgrcchts; endlich ersucht er, mit der Forderung der verfallenen Zinsen einelang Ulis gute Versicherung stillstehen zu wollen, in Betracht der vielfachen Beschwerden, die ihm gegenivarMiobliegen. Der Rath weist die beiden letztern Punkte an einen mehrereil Gewalt und läßt die Danksag"^eine gute Sache sein. „Jngedenk, so man disen anzug thut, der tagsatzung mit gemeltem grasen ze Marchsze gedenken".
437.
Ziern. 1548, 12. Juni.
Kantonsarchi» Frciburg: Abschiede Vd. iw. (Berner Abschiede isio—1794.)
Gesandte: Bern. Hans Franz Nägeli, Schultheiß; Hans Pastor, Venner; Anton Tilger; Jacob Wagm''alt-Venner; Hans Nechbergcr; Vincenz Späting. Freibnrg. Martin Sestnger, des Raths; Kaspar Vhart und Heini N., die Fischer. Solothurn. Georg Hertwig, alt-Stadtschreiber, des Raths. ^
Diese Conferenz wurde veranlaßt, weil die Fischer von Bern in Stadt und Land sich beklagtemhätten die Verordnung des letzten Meyengedings beschworen, während anderseits die Fischer vonund Solothurn dieselbe nicht halten, namentlich sich nach ivie vor der Spreitgarne bedieneil. Man hat ^die betreffende Verordnung vor sich genommen und artikelweise besprochen und Folgendes erkannt: Die Ätt>