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Juni 1548,
Grycrs ansprach halb, mag dieselbig in der zal der andern nit sin, die da verhandlet und vcrgoumet söllc«werden nach inhalt der capitulationen, so wir mit einandern habent, von tvcgcn daß er in den tractatcn >«genamset, ouch nit in der örtern und zugewandten ertlichen gesessen; deßglichen so ist der usbruch siner knech enit beschccheu us kraft der vercinung und nach forni derselbigcn; deßhalben, so er etwas an uns ze erforw«hat, sol er sonderlich uns des anlangen und nit den fußpfad üwcrer underthanen suchen rmd deren, s« 'begriffen und verstanden söllent werden in vilgemeltcn unfern tractatcn, und so er sich hat (halt?) als su«>einer üwer underthanen und üwers gepiets und solichs bekendt durch offen brief, werden wir in söuäffhandlen und fürfaren als gegen einen üwcrn underthanen. Dcßhalb wir gcnzlich nit gesinnet, jemands ^unfern uf obgemelten rechtstag zeschicken, üch fürgelicpten großen fründen, Eid und puntsgenossen undgevätterde zum höchsten als wir mögend bittende, ir wellend sölich Hendel, die doch den tractatcn so gar Z"Wider, nit gehorchen oder losen" .... St.A. Luc»»: Abschiede u s, r.
2) Der Zürcher und Glarner Abschied nennt unter den Ansprcchcrn auch Hauptmann Reinhard vo>>Basel und Erhard Burger von Nidau. Die Namen dieser Ansprccher werden im Schreiben des Königs nnsgeführt. Im Lucerner und Appenzeller Exemplar wird Jörg Schenk nicht genannt.
Zu v und k. Jin K. A. Freiburg: 'litres äs Kruz-öro Nr. 457 findet sich die Copie einer französi^^Spezialausfertignng der hier enthaltenen Verhandlungen mit besonderer Beziehung auf den Grafen «oGreyerz, theils die Sache verkürzt rcassumirend, theils etwas weiter ausholend. Die Verhandlung wird « ^solche vor den Boten der cilf Orte bezeichnet. Die Ausfertigung siegelt unter dem Datum des Abschied» ^Lnndvogt zu Baden.
Zu kund Ic. 1548, 15. Juni. Der kleine Rath zu St. Gallen verordnet einen Boten auf den Tab ^Baden, um mit den sechs mit St. Gallen verbündeten Orten und andern Boten in Betreff der neuen ^cinung zu verhandeln (ohne weitere Ausführung). Stadtarchiv St. Gallen: RatMuch iszi-wss, s.i
1548, 29. Juni (Petri und Pauli). Martin Hux berichtet vor dem kleinen Rath zu St. Gallener zu Baden verrichtet habe. ini-iow S>
Zu I. Dieser Artikel wird mit Missive vom 29. Juni von Baden aus besonders nach Basel beri^'weil er nach Verreiten des Gesandten von Basel beschlossen worden ist. «. A. Basel: Abschiede ibt?-
Zu i,'. Im Landesarchiv Schwyz findet sich über diesen Gegenstand eine Kundschaftaufnahme vonunddreißig Zeugen, aufgenommen den 12. Mai 1547 zu Nickenbach in „Stoffels Hus". Die verhört«Amtsstelle wird nicht genannt.
Zu «. Das Lucerner, Zürcher, Schwyzer, Glarner Exemplar geben diesen Artikel am Schlußeiner andern Redaction: „Jeder bot weiß zu sagen, wie die unfern von Bremgarten und Mellingen-unsere Bögt in den Fryen Aemtern und anderschwohar angezogen und gepetten habend, daß wir den j«««gsellen dasclbs järlich ein gab zu verschießen geben wellen. Als aber wir die Kotten des kein develch lffffhaben wir das in unser abscheid gnominen" zc. Antwort auf nächstem Tag.
Zu «e. Von der Rechnung enthaltet der Freiburger und Solothurner Abschied nur Folgendes!
Boten der X Orte 1. von den malcfizischcn Bußen im Thurgau 8tZ Gulden 2 Schilling; dagegen blieb ffBote bei letzter Rechnung dem Landvogt schuldig 39 Gulden l'/s Denar, was von obiger Summewird. 2. Von Möttelis Strafe 20 Gulden. 3. Von der Gemeinde Pfyn 10 Gulden. Der ^lpl'^ff^Abschied hat nur das Ergebnis; vom Nheinthal; nnderwärtig, außer in dem im Text benutzten Zürcherfindet sich von der Jahrrechnung nichts vor.
Zu —ii. Der betreffende Act, eingelegt in den Abschied vom 19. Februar 1554, bildet einefür den Landvogt im Thurgau und ist ausdrücklich betitelt als Abschied der Jahrrcchnung zuMontag vor St. Ulrich 1548. Er enthält unter Ziffer 1, 4, 5 die Artikel «I, v unseresin spezieller Verwerthung für den Landvogt im Thurgau. Den Act siegelt der Landvogt Herster z«