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Mai 1548.
Schaffhausen für den Abzug Bürgschaft leisten, «z. Es wird angezogen, wie der König von Frankreich dasBundschwören empfohlen habe; man hat auch viel und mancherlei deßhalb mit einander geredet und befunden,daß es der Eidgenossenschaft zur Wohlfahrt gereichen würde. Das soll man treulich heimbringen, weil dochder Span an einein einzigen Worte hängt, damit man einander vor- und nachgebe und Wege finde, sich Z»vereinbaren. ». Uri hat schriftlich erklärt, warum es keinen Boten auf diesen Tag geschickt habe; es wirddemselben ein Abschied von allen Verhandlungen mitgetheilt, damit es seine Boten auf die Jahrrechnnng Z»instruiren wisse. 8. In Betreff der eigenen Leute in der Landgrafschaft Thurgan, die sich loszukanf?»wünschen, wird auf Genehmigung hin beschlossen, der Landvogt solle Vollmacht haben, sich mit denjenigenabzufinden, die sich anderwärts setzen wollen, je nach ihrem Vermögen; wenn aber Leute, die dort wohne»,die Leibeigenschaft loskaufen wollen, so sollen sie von dein Landvogt eine Schrift bezichen, welche angibt, wasihr Vermögen sei, und dann zu Tagen vor den eidgenössischen Nathsboten erscheinen, die auch Gewalt habe»sollen, sie zu ledigen; der Landvogt soll dazu keine Befugnis; haben. Heimzubringen, Der päpstlich?Gesandte legt seinen Vortrag schriftlich ein. Jeder Bote erhält eine Copie davon. «. Die drei Orte Baß'ßSchaffhausen und Appenzell haben den Span um die Neisstrafen im Thurgan zu vergleichen verflicht, »l'"ohne Erfolg und deßhalb gebeten, die Sache ans den nächsten Tag zu verschieben, damit sie sich noch>n»l-darüber berathen könnten; das wird von beiden Parteien bewilligt. Deßhalb ist auch der Streit weg?»Lütenheid verschoben; Schwpz wird ersucht, sich dann zu erklären, ob es zu den übrigen Orten, oder »»5Seiten der Grafschaft Toggenburg stehen wolle, v. Da der Landvogt im Thurgan über das Lehen dett>von Schellenberg zu Dießenhofen keinen Bericht erstattet, so hat man in der Sache nichts handeln kön»?»,und wird das Geschäft ans den nächsten Tag verwiesen. HV. Es sollen alle Orte ihre Voten ans den 16. J>»"zu der Jahrrechnnng nach Baden schickeil. x,. Betreffend den Span zwischen dem Abt von Einsiedel» >»^denen von Zürich wegeil der Besieglnng zu Stäfa und Männedorf bitten die übrigen Orte, Schwpz >»^Zürich nebst dem Abt möchten sich zusammenverfügen und den Anstand freundlich vergleichen, damit da-Recht vermieden werde, Die Voten von Zürich mögen jener drei Kronen gedenken, um die sie mit d?>»Landschreiber wegen Joachim Möttelis Kundschaften übereingekommen sind, damit dieselben dem Hans HeinumReinhard ausbezahlt werden können. Die von Bern solleil gedenken, denen im Wallis zu schreiben w?w''der zwanzig Kronen, die sie nach Zürich schulden wegen der Pfenninge, die man dem Köllig von Fraiü'ttateingebunden hat. »»».. Vom letzten Tage ist heimgebracht worden, wie einige Orte erklärt haben, daß »"'mand ihre Knechte aufwiegeln, bestellen noch hinwegführen solle. Es zeigt nun der Gesandte von Solothi»»'ail, seine Herreil gedenken hiebei zu verbleibeil, denn sie hätten ihre Unterthanen erkauft und bezahlt, wcßh»ihnen niemand hierein zu reden habe. Ebenso eröffnet Vogt Bircher von Lucern im Auftrag seiner Obu»^dieselben wollen wiederholt jedermann gewarnt haben, jemand von den Ihrigen anzunehmen oder l)i»'^zuführeil. Auf dieses läßt der Gesandte von Unterwalden seine Instruction verlesen, gemäß welcher ß'''Obern beglauben, daß dieses nicht eidgenössisch gehandelt sei und die in der Vereinnng stehenden Orte !»?snicht befugt seien. Das hat man in den Abschied genommen, damit jedes Ort solches den Seinigen a»5"zeigen wisse.
?»?». Es wird (vor den VII Orten) angezogen, wie die von Zürich, Bern, Schaffhansen
und And^
von der neuen Religion ihre Jugend bei hohen und andern geschickteil und gelehrten Schulmeistern halten »»in ihrer Religion erziehen lassen, während die VII Orte („unser Herren") ihre Jugend bisher daheim bchw 'iveßhalb sie in der Lehre unseres christlichen Glaubens wenig unterrichtet wurde, was mittlerweile dem M»»