November 1547.
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unser::: Abschiede vom 22. November vorhergehend mit dem besondern Datnm vom 21. November. Gegenüberdiesem Datum vergleiche man aber folgende Missiven:
1) 1547, 26. November. Die Zürcher Gesandten an ihre Obern: „Möttelins Handel ist noch nitangefangen, deßhalb wir nit müssen mögent, wie lang der wären oder enden werde".
St. A. Zürich: A. Tagsatzung.
2) 1547, 29. November. Obige an Obige. Unter Andern:: Alle Angelegenheiten seien vollendet mitAusnahme derjenigen Möttelis, mit welcher gestern begonnen worden sei; wie lange sie danrc wisse man nicht.
Die Instruction von Bern für den 23. Januar 1548 nennt diesen Abschied „den sondern abscheid derX orten poten belangend obgedachts Mötteli's und der gineind von Pfyn poten Handel".
St. A. Bern: JnstructionZbuch v, r. 3»7,
Zu tZly. 1) Cleberger, znbenannt der gute Deutsche, Herr zu Champ bei Lyon, von Villeneuve,von Chatelard und Chavaignieux en Dombes, Bürger zu Bern und Lyon, ordentlicher Diener der Kammerdes Königs, seßhaft zu Lyon, errichtet unterm 25. August 1546 ein weitläufiges Testament, worin untervielen andern Bedingungen für den Fall, daß sein Sohn David oder dessen Nachkommen ohne Leibcrbensterben sollten, die Städte Bern, Zürich, Augsburg, Ulm und Straßburg zu gleichen Theilen als Erben vonHans Clebergers Gütern und allein Vermögen, soweit über dasselbe nicht anderwärtig verfügt ist, eingesetzttverden. In demselben Testament werden die betreffenden Vögte bezeichnet und wird bestimmt, daß dieselbenvor des Testators Herren zu Bern Rechnung abzulegen haben. Bereits untern: 6. October 1547 verhandelnAbgeordnete der Städte Straßburg, Augsburg und Ulm zu Augsburg in Folge eines von Bern ausgegangenenSchreibens betreffend die Weigerung der bestimmten Vögte, die Tutel zu übernehmen oder fortzuführen, undbeschließen Mittheilung ihrer Verhandlung an Zürich und Bern.
St. A.Zürich: A.Frankreich (das Testament ist französisch und deutsch.)
2) Die Instruction von Bern für diesen Tag besagt hierauf bezüglich: Mit einer Missivc von Straß-burg sei die Verhandlung zwischen den Boten der Städte Straßburg, Augsburg und Ulm zu Augsburgwegen Clebergers Testament denen von Bern zugekommen. Darauf haben diese nach Zürich geschrieben, dieBoten beider Städte Zürich und Bern mögen zu Tagen in der Sache weiter berathschlagen. Das soll nundurch die Boten von Bern mit denen von Zürich vollzogen werden. St.A.B-rn: Instructionsbuch v, c. sss.
3) Die Berner Instruction für den 12. März 1548 besagt: man habe gefunden, der Nathschlag, de»die Boten von Bern mit denen von Zürich auf dem letzten (?) Tag zu Baden gethan haben, ClebergersTestament betreffend, sei dem letztern zuwider, indem dasselbe nicht zugebe, einen andern Vogt zu bestimmen.Da man gänzlich bei den: Testament verbleiben wolle, so mögen die Boten von Bern mit denen von Zürich^Nen andern Beschluß fassen in de»: Sinn, daß Georg Wickmann von Uli», Kaufherr zu Lyon, und Etiennede la Forge, Clebergers Stiefsohn, denen das Testament die Vogtei überträgt, von den fünf Städten ange-tznngen werden sollen, die Tutel zu übernehmen. r. M«.
Zu rr. 1547, 26. November, Baden. Die Gesandten von Zürich berichten an ihre Obern unter Andern::'.Demnach ist gestrigs tags das pundschwercn widern::: angezogen; wir könnend uns aber wie vormals nit
^WVglychen". St. A. Zürich: A. Tagsatzung.
Zu «8. 1547, 26. November, Baden. Die Zürcher Gesandten berichten an ihre Obern unter Andern::Heute sei auch in Betreff von Constanz „angezeigt" worden. Es wolle sich aber niemand mit der Angelegenheitdeladen; die Sache soll indeß geheim bleiben. St. A. Zürich: A. Tagsatzung.
Zu 4t. 1547, 2. December. Vor dem Rath zu Freiburg meldet der Graf von Grcyerz, von Badenkommend, daß ihn: dort eine gute Antwort geworden sei. Zur Förderung seiner Ansprache habe er vonden Eidgenossen eine Schrift erhalten. Er bitte um einen Läufer, dieselbe nebst einer Credenz „hinin" tragen
blasse». Wird ihm bewilligt. A. A. Freiburg: Rathsbuch Nr. es.