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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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November 1547.

20 Mltr. 3 Vrtl. und an Geld 70 Gld. 10 Schl. Dessen beschwert sich der neue Vogt und verlangt, es so^'die Restanzen vollständig gichtig gemacht oder dann ihm nicht eingerechnet werden. Die Boten findenwenn die angegebene Summe ungichtig sei, so hätte der alte Vogt sie nicht in Rechnung nehmen, sonder» ^den Boten, die dannzumal bei der Klosterrechnung waren, sich verwenden sollen, daß er von diesem Bet>^entlastet würde. Der alte Vogt crwiedert, Mansuet Zumbrunnen von Uri, der vor ihm Vogt gewesen, >1''ihm Restanzen und Zinse auf dein Hof Marthelsingen aus den Jahren 1538 bis 1540 (sie werdenbezeichnet) eingerechnet und einen Zins vom Jahr 1541 habe er auch verrechnet aber nicht erhalte»!Gotteshaus habe dann den Hofzogen" und verkauft, und die Kaufsumme sei verrechnet. Ebenfallsbezeichneten) Verlust habe sich ergeben bei dem Hof zu Wangen, den Hübschhans innegehabt habe; auch ^habe das Gotteshaus gezogen und um einen Ehrschatz verliehe!?, welcher verrechnet worden sei. Obwohl cvoi? den Inhaber!? der Höfe die Zinsen gefordert, habe er sie doch nicht einbringe,? mögen. Der Bauetdem Marthelsinger Hof sei in den Krieg gezogen, gestorben, der Hof mit Willen der Eidgenossen verkauft ^das Geld angelegt worden. Er glaube nicht ersetzen zu müssen, was er nicht genossen habe; die N>m»w^rühren aus der Verwaltung der Frauen und des Mansuet Zumbrunnen, nur der kleinste Theil aus der >?^der seiuigen her. Zumbrunneu habe mit den? Hübschhans vor den? Niedern Gericht und den? Landgericht?Stockach (Stockei?") gerechtet, aber nichts erlangen mögen; er, Egli, habe bei den Nechnnngsbote» wverlangt, voi? den Restanzen entlastet zu iverdci? und auch diesfalls an Zumbrunneu geschrieben, der wverspräche!?, die Sache den? Gesandten seiner Obern zu empfehlen; aber obwohl er selbst Bote geworden,die Sache dennoch in Verzug gestellt worden. 3. In der Rechnung findet sich angegeben, daß der altenachdem der neue nach Feldbach geordnet worden war, sich selbst Fäsen, Haber, Erbsen und Gerste zngegeben und ii? seil? Haus geführt habe. Hierüber bemerkt er, gemäß den? Bestallbrief der X Orte Hütt)erwartet, daß ihn? ein Jahr oder etwas länger vor der wirklichen Entlassung Urlaub erthcilt worden ^u?i? sich auf einei? neuen Haushalt einrichten zu können. Er habe nun die benannten Früchte um einen ehöheri? Preis als damals der Markt ging kaufsweise angenommen und meine hiemit nicht gefehlt zn h" ^Die Botei? aber finden, da der alte Vogt in Beisein des neuen vor den? Landvogt in? Thurgau sichlassen, daß er solcher Art handeln werde und der Landvogt ihn? hicfür keine Erlaubniß geben wollte, so ^er dieses unterlassen sollen. 4. Die Boten verwundern sich, wie von den? Weil? in? Gotteshaus de»? ^Vogt laut seiner Angabe ii? der Rechnung noch etwas herausgehören sollte und meinen, derselbe solid' ^den? Gotteshause seil?; sie bedanern vernehmen zu müssen, daß er ii? Gegenwart des Landvogtsneuen Vogts 6 Fuder Wein aus den? Gotteshause geführt habe, während er nach eigener Angabe nur 4 isteigenen Weins dort liegen hatte, nämlich 2 Faß, die ungefähr so viel halten sollen?; er soll auch h(übrige!?) Weil? anderswo untergebracht haben. Egli antwortet, er habe seinen Wein nicht anderswo ^können und keinen weggeführt als den seinigen; er sei seinen Stiefkindern wegen des Weines nochwie er den Boten vorgerechnet habe,dardurch in? der wie er in? in der rechnung vorstand, int alle»nutz diene". 5. Die Boten finden beschwerlich, daß der alte Vogt so viele Restanzen an Geld verzcigstdie Schuld, welche er den? Gotteshaus au Baar schuldig geworben ist, nun getilgt wäre und dasihn? noch 167 Pfund 9 Schilling herauszahlen müßte; der neue Vogt glaubt auch, bevor er dieseentrichte, sollte der alte sich an die Restanzen halte«?. Dieser entgegnet, er habe wohl 600 Gulden u>Gotteshaus gebracht und daraus Vorschüsse gemacht, weil er dei? Haushalt sonst nicht hätte führener hoffe daher, das Geld werde ihm ausgerichtet und dabei eine Verehrung gegeben wie den? Mausig ^