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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
818
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glg Mai 1547.

dagewesen und haben verlangt, zu Dornach und anderswo zu werben; das sei ihnen aber nicht gestat^worden; zu Dornach seien zwei verhaftet worden und es werde dafür gesorgt, das; die Vögte uieiua»passiven lassen.

374.

1547, 6. Juni (Montag nach Dreifaltigkeitstag).

Staatsarchiv Zürich : Gedruckte St. Kaller Dokumente VII, IIS, I. 07.

Im Namen des Abts von St. Gallen handeln Peter Eichhorn, Decau, Marcus Harsch, Statthalter/Dietrich von Hallwpl, Hofmeister, Erasmus Landenbcrger, Kauzlcischreiber. Sodann handeln: OthmarHelm, Hauptmann zu Trogen, Hans Kerenn (Kern?), Hauptmann zu Speicher, Thoma Geler und N»^Koler, beide alt-Hauptmann zu Speicher, Lieuhard Bregenzer uud Kunz Gschwend,auch" von Teufe», f^sich selbst und im Namen ihres (?) Mithaften Jacob Heß, des Raths, und Joachim Mcggelin, Landschreiber Z"Appenzell, beide von Landammauu und Rath von Appenzell hiezu verordnet. Die Genannten urk»»^"Folgendes: Vor Zeit und Jahren sei Span und Irrung entstanden zwischen Abt und Convent und dein"von Trogen, Speicher und Teufen und ihren Mithaften wegen gewisser Waldungen, worüber man sichtragen und Märchen und Lachen gesetzt habe, wie der diesfüllige Vertragsbrief laute. Seither aber st»"im Holz Steinegg die meisten Märchen in Abgang gekommen, wodurch neuer Streit entstehen möchte. Del>'wegen seien die genannten Personen abgeordnet worden und haben die Märchen erneuert, doch in der Mei»»^-daß diese Erneuerung dem früher errichteten Vertragsbriefe und sonst jeder Obrigkeit anderwärtig an ih»"Herrlichkeiten, Freiheiten und Rechten unbeschadet sein soll. Folgt die Marchbeschrcibung. Diese wirderkannt und besiegelt durch Diethelm, Abt des Gotteshauses St. Gallen, und Landammann und Rath ^Appenzell.

Am Rande wird mit Bezug auf die frühere Vereinbarung bemerkt:Anno 1538".

375.

Brunnen. 1547, st. Juni.

LandcSarchivc Schwyz »iid Nidwaldcn: Abschiede.

Tag der III Orte.

Dieser Tag ist hauptsachlich wegen der Zwietracht unter den zwei Parteien zu Bellenz "»S^worden. Mau schreibt nun dem Commissar, daß er gutes Aufsehen habe, wie ihm solches früher mehlst'empfohlen worden ist. Wenn er Miser Camill von Codeburg und Alestus (Alexius) Tutsch in derschaft betreten mag, so soll er sie verhaften; geschehe dieses oder nicht, so soll er doch beförderlich berichtigdamit man ferner in der Sache handeln könne; endlich soll er mit beiden Parteien ernstlich reden,von solchem Wesen abstehen; die Obern werden jeden nach seinem Verdienen bestrafen; findet er es f^nöthig, so mag er für beide Theile einen Frieden ausrufen und den Obern auf dem (Tag), da i»a»Voten schickt, Kenntnis; geben. I». Die von Uri bcglauben, man sollte denen von Vellenz in Betreff ^