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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Februar 1547.

zu erkennen gegeben. Hauptmann Wilhelm Fröhlich habe ihnen viele Freundschaft und Ehre erwiesen, sie '»allen Dingen gefördert und damit große Kosten gehabt; sie bitten, ihm solches zu vergelten. Darauf bitte»sie, mit dieser ihrer Handlung ein Geniigen zu haben, indem sie an Fleiß und Ernst, Mühe und Arbeitnichts gespart. Es wird ihnen Zufriedenheit ausgesprochen. Die beiden Boten eröffnen sodann, daß s»während der acht Wochen langen Reise 300 Kronen Kosten gehabt, und stellen die Bitte, ihnen diese Aus-lagen zurückzuerstatten, und auch ihren Knechten einen angemessenen Lohn zu verabfolgen. Heimzubringen'

Betreffend die Quelle siehe die Note zu

z. Vor den Boten der IV Schirmorte erscheint eine Gesandtschaft der Stadt St. Gallen und im Name»des Abts zu St. Gallen der Landvogt der Grafschaft Toggenburg und des Abts Kanzler. Erstere trage»vor: Auf der letzten Tagleistung zu Baden haben sie sich in Betreff einiger Artikel beschwert, nämlich I. äb>»'das Verbot, an schlechten Feiertagen Holz mit Schlitten oder Karren heimzuführen. Die Boten hätten hier-auf den Abt freundlich gebeten, die von St. Gallen wie von Alters her fahren zu lassen und das genawNVerbot in Gnaden aufzuheben. Das aber habe der Abt nicht gcthan. Da nun das Führen dieses Halz^zum Zwecke des Gewerbes derer von St. Gallen eine alte Sache sei und sie nicht beabsichtigen, an So»»-tagen, Zwölfbotentagen oder an andern hohen Festen zu fahren, sondern nur an schlechten Feiertagen, da»>bihr Gewerbe nicht stillstehen müsse, so bitten sie nochmals den Abt zu vermögen, das betreffende Verbotfallen zu lassen. Die Gesandten des Abts erwiedern, als die von St. Gallen ans dem letzten Tag diese'-Verbot angezogen haben, sei der Abgeordnete des Abts diesfalls ohne Auftrag gewesen und habe, die Sasistin den Abschied genommen. Nachdem nun der Abt hievon Kenntnis; genommen, erkläre er, es sei d»6benannte Verbot nicht ohne Ursache erfolgt, sondern damit die von der christlichen Kirche aufgesetzten Fo>^tage gehalten werden. Würde der Abt denen von St. Gallen das Führen des Holzes an Feiertagen gestatte»,so würden seine Unterthancn meinen, sie seien ebenfalls befugt, Holz und Anderes zu führen, wodurch dc»>Abt große Widerwärtigkeit und Ungehorsam entstehen würde; er begehre daher bei dem Verbot zu verbleibe»-Die Boten der Schirmorte finden, die Parteien sollen sich zusammen verfügen und ihren Span freundlich Z»erledigen trachten. Wäre dieses nicht möglich, so sollen sie auf dein nächsten Tage mit ihren Gewahrsame»-wie die Sache früher gepflogen worden und wie viele und welche Feiertage dem Streit unterworfen!>»>»'-erscheinen. 2. Die Gesandten der Stadt eröffnen ferner, es sei in Betreff des Zu- und Abrcitens in d»6Gotteshans genügender Bericht gegeben worden. Nun sei ihnen am letzten Tage ein Artikel in dc»Abschied gegeben worden, daß sie Einige aus der Stadt verweisen und niemand, der in das Gottesha»^reiten wolle, rechtfertigen sollen. Obwohl sie gesinnt seien, dem Abt alle Freundschaft und gute Nachb»^'schaft zu erzeigen, so könnte jenes doch mit der Zeit der Stadt nachtheilig sein, weßhalb sie bitten, sie d>e^falls gütigst bedenken zu wollen. Die Gesandten des Abts erwiedern, sie hätten sich dieses Anzugs >»^versehen, sondern geglaubt, die von St. Gallen werden es bei dem Artikel im Abschied gänzlich verbleibe»lassen, da ja des Abts Convent und Leib und Gut sich im Gotteshause zu St. Gallen befinde »»dwenn der Stadt etwas (Mißliches) widerfahren würde, es um das Gotteshaus auch geschehen wäre. Zude»^liege die Stadt St. Gallen ringsum in der Landschaft des Abts; zu welchem Thor jemand aus- oder >»»'gehen wolle, müsse er über das Gebiet des Abts; da könnte der auch Maßregeln ergreifen („ein insäch^thun möchte"). Sic bitten daher, die Sache bei dem letzten Abschied verbleiben zu lassen. Könne diesignicht sein, so möge man die Angelegenheit wieder an den Abt gelangen lassen, damit derselbe s>»»^Briefe und Siegel besehen und neuerdings Antwort geben könne. Die Voten der Schirmortc bitten frenndlbi