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Februar 1547.
würde. Wenn Andere uns offen schmähen, und wir uns verantworten, unfern Glauben erklären lind preisen,so sollte man damit den Landfrieden gebrochen haben? Das wäre zu schwer und unleidlich. Das Büchleinsei überdies in keiner Weise an die (katholischen) Eidgenossen gerichtet worden; es werde niemand aufgedrungen;sie mögen es nach ihrem Gefallen dulden oder verbieten. Das Büchlein sei auch lauge vor dein Abschied,wie man sich des Druckes halb halten wolle, verbreitet worden. Seitdem, noch auf den letzten Tagen, habeman sich Angesichts der Ereignisse in Deutschland, über Alles gütlich verglichen und einander für Lieb undLeid versprochen, was einer Eidgenossenschaft zu ihrer Erhaltung diene. Darum sollen die Herren „Boten"die Gesandten der V Orte bitten und ermahnen, sich mit obiger Verantwortung zu begnügen und dessen inArgem nicht weiter zu gedenken. Zürich erbiete sich zu aller Billigkeit und guter Freundschaft und werde,wie es unzweifelhaft bisher geschehen, Alles thun, was Blinde und Landfrieden erheischen. Die Gesandtenvon Zürich recapituliren den Schluß dieser schriftlichen Antwort und Bitte mündlich. Die V Orte erwiedern:Sie hätten solche Antwort keineswegs erwartet, insbesondere nicht, daß Zürich an der Verantwortung desPrädicanten ein Gefallen und Benügen habe, was so viel heiße, als daß er wohl gehandelt habe; weil aberdie Voten darüber zu disputiren keinen Auftrag haben, so begehren sie die Antwort in den Abschied zunehme». Zürich entgegnet: Die Obrigkeit habe nicht über das gedruckte Büchlein, sondern über die vonWalther angezeigten Gründe ihr Gefallen geäußert; sie möchte wohl wünschen, daß die Schrift nicht ausge-gangen wäre, und werde hinfür darob halten, daß solche Büchlein nicht mehr gedruckt werden; die Gesandte»haben übrigens vor Jahren Schriften von dem Salat in Lucern und dein Doctor Cocleus (Cochläus) vor-gewiesen, in denen Zürich, Bern und ihre Neligionsverwandten gröblich „usgehupt" und geschmäht werden;sie haben das „unter den Fuß gedrückt" und nichts daraus machen wollen. Zudem werden sie von einige»Priestern geketzert, abtrünnige Christen genannt und sonst geschmäht, was sie doch nicht weiter anziehen. D»nun jenes Büchlein schon längst erschienen, und man seither einander Abstellung aller Schmähschriften zugesagthabe w., so bitte Zürich nochmals, die Sache ruhen zu lassen. Die V Orte bemerken darauf: Wenn Salatetwas habe drucken lassei?, das Zürich beschwerlich sei, so hätte es dies in Lncern anzeigen können, das ihndann nach Verdienen gestraft haben würde; er sei aber nicht mehr dort. Der fremden Doctoren und ihrerBücher nehmen sie sich nicht an, da sie denselben nichts zu gebieten haben. Wenn je Meßpriester oder Anderedie von Zürich w. („sh") ketzern und schelten, wovon die Herreil nichts wissen, so möge man es anzeigen;es werde dann geschehen, was sich gebühre. Sie begehreil aber Alles in den Abschied zu nehmen. DieBoten der übrigen sieben Orte, in Betracht ziehend, daß Walther in den Predigten und dem Büchlein dieV Orte nicht gemeint, auch nie im Sinne gehabt habe, sie zu schelten, da er sie für fromme ehrliche bidcrbeLeute halte, und nur gegen den Papst und seine Cardinäle geschriebeil habe, daß auch Zürich sich erboten, hinfürsolche Büchlein, welche Nilruhe und Uneinigkeit bringen möchten, nicht mehr drucken zu lassen, stellen n»»die hochgeflissene, dringende und ernstliche Bitte an die V Orte, mit der gegebene!? Antwort sich zu begnügen,in? Hinblick auf die gefährliche Lage, in welcher dermalen die Eidgenossenschaft sei, wie aus den Kundschafte»lind Warnungen Berns und anderer Orte, sowie ans dem Vortrag der französischen Gesandtschaft genugsamerhelle, damit die Eidgenossenschaft einig bleibe zc. Wenn aber die V Orte (wider Verhoffe») sich damitnicht gänzlich zufrieden gäben, so mögen sie ihnen, den sieben Orten, die Sache anvertrauen, um auf de»?nächsten Tage gütlich darin handeln zu können. Inzwischen sollen die Parteien beiderseits nichts Unfreund-liches gegci? einander vornehmeil, sondern jeder Bote die Sache zum treulichsten heimbringen. Amman»Brügger von Uri verliest aus seiner Instruction einige Artikel betreffend die Religion der Eidgenossen von