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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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December 1546.

sterbe», dem Abt wenig ertragen, so bitte man aus Auftrag der Obern der Orte den Abt, er und sei"

Consent wollen diese Fälle gnädig erlassen. Dann wolle man mit denen von Appenzell verhandeln >">d

werde ohne Zweifel dazu gelangen, daß sie jene Fälle, welche innerhalb der Landlctzi verfallen, gütlich »»d

ohne Widerrede laut den Verträgen entrichten und in jeder Kirchhörc durch den Abt einen Amtmann

ihnen aufstellen lassen, der auf die Fälle Acht habe und sie beziehe, und daß sie diesen Amtmann ungesch""^

und nngeschmttht lassen, vielmehr da, wo in Betreff der Fälle Anstände walten, ihm berathen und behoste«

sein und beförderliches gutes Recht ergehen lassen wollen. Wenn dieses erreicht werde, so glaube

daß es dem Abt bedeutend mehr ertrage (als die streitigen Fälle). Man bitte um Antwort ans den nächste"

Tag; inzwischen möge er mit denen von Appenzell nichts Unfreundliches vornehmen. Es siegelt der Landvog«

zu Baden, Villaus Zmfeld. StistSarchiu St. Gallen: ^>',ia. ^Ick>:MncoNvn>im IWS-WW, Nr. Abgedruckt bei Z-Iwcg -rl

Urkunden zur Geschichte des Appcuzellischcn Volkes, Vd. III, Abthl. s, S. SZ«.

332.

Atern. 8. December.

StaatSarcliiv Ziern: NnthSbuch Nr. »SK. S. 266.

Vor dein Ruthe zu Bern eröffnet ein Gesandter von Solothurn, nachdem im letzten Herbst der Pstuu'oder .Kirchherr zu Grissach gestorben, habe der Herr von Prangin einen Prädieanten aufstellen wollen.gegen hätten die von Solothnrn ihm geschrieben und Recht geboten. Dessen ungeachtet habe er einen Pu^'cantcn dahin geführt, weßnahen fast ein Aufruhr entstanden sei; er habe ihn geheißen auf dem KU 0predigen, was er „etlicher gstalt" gcthan habe. Hierüber haben die von Solothnrn den Herrn Schlnw Z>ihm geschickt. Dem habe der von Prangin gesagt, er wollte lieber ruhig sein, die Sache komme von an ^Leuten her; er wolle das Recht gebrauche», lieber aber wäre ihm freundlich zu verhandeln. Angefragt,er dieses zufolge Befehls des Herrn von Longneville gethan habe, er möchte es doch beim alten Herko»» ^bleiben lassen, habe er bemerkt, „daß er des kein namen welle hau"; wenn es sich mit Recht finde, da!>es unterlassen solle, so wolle er sich fügen, er habe von seinem Herrn Vollmacht. Zinn habe cr letzSonntag (5. December) wieder einen Prädieanten hergebracht; die von Solothnrn hätten ihn ermahnt, ^Versprechen zu halten. Der Vogt zu St. Johann soll ihm geholfen haben, die Kirche auszubrechen, ^verlange zu wissen, ob er solches ans Befehl seiner Obern oder eigenmächtig gethan habe; unter allenständen müßten die von Solothnrn anderwärts Rath suchen, was sie nngerne thäten. „Schultheiß Sc)uf tag zu Baden gschriben rath des Handels halb zu suchen." Der Rath antwortet, wenn der von P> ^ .über gethanes Nechtbot Gewalt gebraucht habe, so möge er dieses verantworten; die von Bernnicht damit und wollen unparteiisch sein. Dem Vogt zu St. Johann habe man nichts befohlen; »w» ^ihn nebst den Andern berufen und bestrafen. Da die von Neuenbürg in Kraft des Bnrgrcchts Rechts '

rufen haben, habe man beide Parteien auf Morgen vorgeladen. Den Nenenbnrgern seit deutlich befolgworden, leine Gewalt zu gebrauchen, sondern den Vrautlauf still zu stellen. Nellingens hätte man ^'daß man die von Bern berichtet hätte, bevor man bei andern Eidgenossen Rath gesucht hätte.

Unlcini .1. December (Donstag nach Mariä Einpfängniß) berichtet der alt-Stadtschreiber (Georg^ ^ ^ Solothnrn, was cr zu Bern in Betreff derer von Grissach verrichtet habe. Dieserenthält gegenüber dem Rathslmch von Bern mir soviel mehr: Ans den Vorwurf, man hätte die vonnicht bei den Eidgenossen verklagen, sondern nach der Weise der Vordem die Sache zuerst ihnenolle.i^ habe Hertw.g entgegnet, wenn die von Bern keine Schuld tragen, so seien nicht sie, sonder»

(zu St. Johann) verklagt worden. ' ,, «, Nr. u- 6> " '