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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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728
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728 December 1546.

Zu in. Dieser Artikel schließt im Berner Abschied mit der Bemerkung, die Gesandten von Zürich undBern haben sich dieses Handels nicht beladen wollen.

Bei dem Lucerner Abschied liegt das Concept des Creditivs für die zwei erwählten Boten: WendelSonnenberg von Lucern, Fendrich ?c. und Petermann Clery von Frciburg, Stadtschreiber und des Raths,linterzeichnet von Lucern, Uri, Schwpz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhauscn undAppenzell, datirt von: 11. December von der Hand des Landschreibers zu Baden und besiegelt von demLandvogt. Das erste Concept einer französischen Uebersetzung i1>. k. 190.

Zu »i 2. Der Abschied sagt, offenbar in Folge gemeinsamer Berathung, „von key. Mt. oderandern" angefochten Zc.; der Lucerner Stadtschreiber ändert, ohne Zweifel anstragsgemäß, so ab: „von etlichensurften oder ander», wer joch die sin möchten".

Zu v. Beim Bcrner Abschied vom 28. Februar 1.547 liegt die Abschrift des für Hans Panl undHans Heinrich Herwart gefertigten Geleits im Namen aller XIII Orte, besiegelt vom Landvogt zu Baden,NiklauS Jmfcld, d. d. 11. December 1546. Die Instruction von Bern für den 28. Februar übertrügt denGesandten, zum höchsten anzuzeigen, wie man ein Mißfallen habe, daß der Landschreiber von Baden in denGeleitsbrief für die Herwartcn auch die Boten von Bern einverleibt und der Landvogt ihn so besiegelt habe,da doch die Boten die Sache auf Heimbringen genommen haben und dem Landvogt deutlich geschrieben wordensei, man wolle den Herwarten ein Geleit geben wie den Welsern; in den gemeinen Herrschaften könne manes nicht abschlagen, da es das Mehr geworden sei; begehren sie aber über Land und Gebiet derer von Bernsicher zu fahren, so müssen sie diese darum angehen und von ihnen ein Geleit erlangen; da dieses nichtgeschehen sei, so lasse Bern das ertheilte Geleit in seinen Landen nicht gelten. St. A. Bn-n- Jnstrmuonsbnch n, c. M«.

Zu ev. Die für diesen Artikel bcnütztcn Quellen enthalten als Ziffer 1 den Artikel 4» und als letzteZiffer den Artikel i des Abschiedes.

Zu <I<I. 1546, 14. December. Zürich an St. Gallen. Von dem jetzt gehaltenen Tage zu Baden werdedenen von St. Gallen ein Schreiben der Gesandten von Lucern, Schwpz, Glarus und Zürich zugekommensein betreffend einige Artikel, welche die Votschaft des Abts gegen die Stadt St. Gallen klagend vorgebrachthabe. Obwohl die Gesandten von Zürich darauf gedrungen haben, daß freundlich geschrieben und ans nächstenTag Antwort verlangt werde, so wisse man doch nicht, ob das Schreiben solcher Art erlassen worden sei.Der Landschreiber zu Baden sei nämlich bei dem Rathschlag nicht anwesend gewesen und sei daher demLandvogt übertragen worden, ihm das Schreiben anzugeben, weßhalo dasselbe vielleicht hitziger und bitterer,als die Meinung war, verfaßt worden sein möchte. Sollte dasselbe etwas Beschwerliches enthalten, so ersucheman um eine Copic, damit man sich diesfalls verantworten könnte. sc. A. Zürich: Misswe»b»ch 1045-47. c .?4.

Zu vi;. 1) 1546, 7. December (Donstag nach Nicolai). Solothurn an alt-Schulthciß Urs Schluniauf dem Tag zu Baden. Nachdem er mit dem alt-Stadtschreiber bei dem von Prangin gewesen sei, Hüttendie von Grissach (wieder) geschrieben. Bekanntlich habe der von Prangin diesen wider ihr Mehr und ihrenWillen einen Prädicanten aufstellen wollen, wogegen die von Solothurn nicht nur jetzt, sondern schon früherwegen derer von Landeron Recht dargeschlagen haben. Hierauf, wie Schluni wisse, habe Prangin einenPrädicanten bis auf de» Kirchhof geführt und ihm zu predigen befohlen, was aber die Kirchgenossen nichtgestatten wollten. Auf das (neuerdings erfolgte) Rechtsbot derer von Solothurn habe dann der von Pranginschriftlich und dann den Gesandten mündlich gesagt, er werde daselbst wider Recht nichts vornehmen, sonderndas Recht erwarten. Ungeachtet dessen aber sei der von Prangin mit dem Vogt von St. Johann, (dem?) Venncrvon der Neuenstndt nnd Andern am letzten Sonntag (5. December) zugefahren, und als die Kirchgenosscndie Kirche nicht öffnen wollten, habe der von Prangin versucht, das Schloß abzubrechen. Als er hiefttr zuschwach war, habe dann der Vogt von St. Johann die Kirche aufgebrochen, den Prädicanten unter dieKirchthüre gestellt und predigen lassen. Dann seien sie weggegangen und haben dem Caplan, der auf derVallier-Pfrund sitzt ...?.. . und denen zu Grissach bei Leib und Gut verbieten lassen, an den Prädicanten