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December 1546,
lassen, doch mit der Erläuterung, daß die Theilung, um desto weniger Zwietracht hervorzurufen, je »ach zeh»Jahren einmal geschehe; Zürich soll beförderlich seinen Stadtschreiber nach Sargans abordnen, der mit demLandvogt und der Botschaft von Glarus die Theilung vornehmen wird. v. In dem letzten Abschied warder Vorschlag heimgebracht worden, das Drucken beschimpfender Bücher abzustellen. Nun wird beschlösse»/es sollen die Orte, welche Druckereien haben, den Druck solcher Schriften verbieten und wehren. „Deßglicheistgibt man sich mit der Verantwortung des Bischofs von Constanz zufrieden, l. Es hat Einer von Leime»bei einem Gespräch über den Krieg („von den gegenwärtigen kriegslänfen") geredet, er wollte nicht, daß dieEidgenossen (gegen die Landsknechte) gewönnen, denn jeder habe „ein ku angangen". Den hat Jacob Nylhnach Pfirt geführt; daher wird diesem geschrieben, er solle den von Leimen für seine schändlichen u»dunchristlichen Reden an Leib und Leben strafen, damit man sehe, daß er daran kein Gefallen habe. K. ThomasHütlin, Zunftmeister von Constanz, trägt vor, seit mehr als drei Jahren habe er fast auf allen Tagleistnnge»sich darum beworben, daß ihm oder seinen Söhnen der Kelnhof, ihr mütterliches Erbe, wieder zugestelltwürde, da er denselben mit Bewilligung des Grafen Hans von Lupfen, als damaligen Bischofs von Constaiij/verkauft, ohne daß ihr» jemand vorgeschrieben, wem oder wohin er ihn verkaufen solle; darum habe er de»Hof seinen Herren von Constanz verkauft, die darnach mit Hans von Lupfen um eineu andern Hof jenseitsdes Sees haben tauschen wollen. Als sie sich darüber nicht haben vereinigen können, habe Graf Hans ihnvor den Laudvogt Sonnenberg von Lucern nach Fraueitfeld zum Recht citirt; seine Herren haben ihm aberverböte«:, sich darauf einzulassen, und vor dem Landvogt offen protestirt, daß sie kein Urtheil annehme»werden. Darauf habe der Landvogt den in der Landgrafschaft Thurgau liegenden Theil des Kelnhofes demBischof zuerkannt, das in der Stadt Gelegene haben die von Constanz kraft ihres Kaufbriefs innebehalte»!später sei er bei den letztern in Ungnade gefallen, weßhalb sie sein Haus sammt Hab und Gut mit Beschlagbelegt haben, zum Ersatz für die Summe, die er von ihnen auf den Kauf empfangen; das dünke ihn unbillig/da er, sofern ihm erlaubt gewesen wäre, vor dem Laudvogt im Rechten Antwort zu geben, mit seinem Lehenbriesund Anderin wohl so viel hätte darthun können, daß ihm der Kelnhof nicht abgesprochen worden wäre; erbitte daher dringend, ihm das Recht gegen den Bischof wieder aufzuthun; unterliege er dann, so werde er sichfügen. Die Boten des Bischofs wollen keine Vollmacht haben zu gründlicher Antwort, bemerken aber, das'der fragliche Hof vor dein Landvogt Sonnenberg dein Bischof rechtlich zuerkannt worden sei, ivofür erBrief und Siegel besitze; wenn der Zunftmeister durch die von Constanz gehindert worden, sich ins Reifsteinzulassen, so könne er sie dafür rechtlich belangen, :c. Heimzubringen, ob man dem Hütli das Recht gege»den Bischof oder die Stadt aufthun wolle, weil er offenbar im Rechten verkürzt und versäumt wordemAutwort auf nächstem Tag, damit er nicht gänzlich zu Grunde gerichtet werde. I». Bern begehrt abermalsAntwort, wessen es sich zu den zehn Orten zu versehen habe, wenn es des Glaubens oder anderer Di »isthalb angefochten würde. Es könne bei der ans dem letzten Tage gegebenen Erklärung sich nicht beruhige»/wenigstens nur mit dem Erbieten der Gesandten von Glarus und Schaffhausen und bitte die acht Orte M»bestimmtern Bescheid; wenn sie dazu nicht instruirt wären, so mögen sie das Gesuch getreulich an ihre Herre»bringen und einen beförderlichen Tag ansetzen, nämlich vor den Landsgemcinden und Rüthen w. DiesigBitte um bestimmte Antwort stellt der Gesandte von Basel. Die acht Orte wollen nun zuerst von Zünst)und Schaffhausen wissen, ob auch sie, wie Bern und Basel, weitere Antwort verlangen oder nicht. D"'Gesandten von Zürich sind darüber nicht instruirt, da ihre Herren es bei der erhaltenen Antwort bleibe»lassen und der Hoffnung seien, daß die acht Orte im Fall der Roth treulich Leib und Gut einsetzen würde»/