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November 1546.
erklärt worden sind, wieder begnadigt werden. Heimbringen. I. Es bittet auch Vogt Tschndi von Gla>»^seinen lieben Herrn und Freund Ammann Dietrich Jnderhalden, er möchte in diesem Handel bei seinen Hen^'das Beste thun, damit beförderlich eine schriftliche Fürbitte bei denen von Glarus eingehe, um den artttt»Leuten, die aus Einfalt wegen eines Andern in diesen Unfall gerathen sind, wieder zu Gnaden zu verhelft
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^ucern. 1544», 24. November (Freitag vor Conradi).
Staatsarchiv Lucer» ! Mg, Ab>ch. n, I, i', l»3. Landcsarcltiv S-I»v>>i! Abschiede. Kanto»sarcl)jv Areiblirg: Abschiede Bd. SS(Luccrner Abschiede), Kaiitonsarchiv Svlothur» : Abschiede Bd, 27.
Tag der VII Orte.
Gesandte: Schwyz. Dietrich (Jnderhalden) Ammann. Freibnrg. Ulrich Nix. (Andere unbekannt')
»». Dieser Tag ist ausgeschrieben in Folge vielfältiger Zuschriften des Abtes von St. Gallen, der Land-vögte zu Baden, im Rheinthal und anderwärts, ferner wegen der Aufwiegler und des Ungehorsams ^Hauptlente und Knechte, und außerdem wegen vieler anderer hochwichtiger Ursachen. Man findet nunAllem nöthig, von Zürich zu verlangen, daß es einen gemeincidgenössischen Tag ausschreibe. Daneben n'>^unter den Boten beredet, „daß gar nit zcschüchen sige, so unser Eidgnossen die vier ort von Zürich, BeUNBasel und Schaffhnsen bcgärent entliche antwort ze haben" über das Verhalten der Orte gegcnüberbenannten Städten, falls diese wegen des Glanbens oder anderer Sachen oder Bern des neugewonnen^savoistschen Landes wegen angegriffeil würden, und daß man, ans Gefallen der Obern hin, an jene ^zuerst drei Fragen stellen wolle: 1. Ob sie wie die Vordern bei niemand außerhalb der Eidgenossensch^Hülfe suchen, sondern sich mit dem Trost, Rath und Hülfe der Eidgenossen gemäß den geschivornen Bän^'und dem Landfrieden begnügen wollen. 2. Ob sie, wenn von gemeiner Christenheit ein allgemeines nttpnnteiisches Concilium über die Glanbenssachen abgehalten würde, zu welchem alle Christgläubigen beschrieb"und versammelt wären, auf geziemende Einladung dasselbe auch besucheil und dessen Beschlüssen sich u»t^ziehen wollten. 3. Ob Bern, wenn es des eroberten savoyischen Landes wegen in ein unparteiisches ^gemahnt würde, demselben statt geben wolle. „So dann unser Herreil ir antwort hören, werden sie ^zwpfel inen aller billicheit genieß mit antwort begegnen." ?». Zürich sendet die Copie eines Schreibenswelches Bürgermeister und Rath der Stadt Lindau am Montag an dasselbe gerichtet haben und empfiehlt da-ausgesprochene Begehren („dorm sy von Zürich inen gwuilens gendt"). Es wird Zürich geantwortet (F^'bürg und Solothurn wollen darin nicht genannt sein): Da man ohne Wissen und Willen von Glarus nnAppenzell den Arrest auf die vier Wagen mit Büchsen nicht aufheben könne, auch den Salpeter, welchenKnab durch Badeil führen wollte, zurückhalten müsse, so wolle man die Sache bis auf einen allgemein^'Tag verschieben, e. Der Vortrag der mailändischen Gesandtschaft betreffend die Licenzicn und Marchswird iil den Abschied genommen, um ans nächstem Tag darüber endlich zu antworten. Eine Abschrist ^Vortrages wird auch Zürich und allen andern Orten mitgetheilt. Dem Gubernator Don „Ferdinand" n'Nsein Schreiben gebührend verdankt, mit dem Ansucheil, unfern Unterthanen das Beste zu thun und seine,3^schläft an den Gesandten Panizonus, d. d. 5. November, den übrigen Orten selbst zu vermitteln w. Än ^ ,ennetbirgischen Vögte wird geschrieben, sie sollen hinfür niemand Licenzien ertheilen, weil mit solchen bisb^Betrug verübt worden sei, außer gegeil den Eid, die Licenzien nicht zu mißbrauchen, sondern persönlichn ^