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November I54L.
Feldbach für den seinigcn bezahlt morden sei, so würden sie ein Gleiches verlangen. Aus diesen Gründenhat man dem Vogt den Bescheiv gegeben, mit seiner Forderung stille zu stehen bis zur nächsten Jahrrechnung,modanu man von den Obern weitere Weisung empfangen will. K. Die Specisicatioueu der in vorstehendenRechnungen angemerkten Einnahmen und Ausgaben befindeil sich in jenen Rechnungen, welche beim Land-schreiber zu Frauenfeld zu Händen der X Orte abgelegt worden sind. I». Alle andern Gotteshäuser, denendie Rechnung erlassen worden ist, haben die Boten nichtsdestoweniger besucht, aber nichts Anderes erfahren,als daß gut gehaushältert werde, i. In Betreff des Vogts zu Feldbach hört man, sein und seiner Haus-frau Kind und Verwandtschaft zieheil dein Gotteshanse Vieles ab lind der Vogt zahle die Dienstboten undandere Leute mit Mißlieb, während er doch den Brauch lind das Almosen vermindere, ohne daß man sonsteine Verminderung seiner Ausgabcpostcn findet. Man hat nun den Landvogt im Thurgan beauftragt, diealteil von den Frauen im Gotteshaus gegebeneil Rechnungen mit denjenigen des Vogts zu vergleichen undder Haushaltung des letztem im Geheimen nachzufrageil und das Ergebniß den Obern der X Orte zuberichten. Ii.» Da die Briefe und Siegel der Gotteshäuser hinter den Verwaltern und Vögten derselbenliegen, wo sie verlegt, verloreil oder durch Feuer oder Wasser beschädigt werden können, so will man beiden Obern einen Rathschlag veranlassen, ob man nicht alle diese Briefe in ein Buch zusammenschreiben lassenwolle, welches dann beim Landvogt im Thurgan verwahrt werden sollte.
Der Name des Frciburger Gesandten steht auf dem Umschlage des Abschiedes.
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Königsfel'den. 1540, 15. November.
Staatsarchiv Rurich: Abschiede Bd.l5, 1.343. Katttousarc!)iv Basel: Abschiede 1543 -40.
Tag der Städte Zürich, Bern, Basel.
Gesandte: Zürich. Bürgermeister (Johann) Haab. Bern. (Hans Franz) Nägeli, Schultheiß. Basel-Bernhard Meyer, Pannerherr.
»». Diese Zusammcnknnft ist auf das Verlangen derer von Basel erfolgt. Der Abgeordnete derselben trägtnun vor, vor einigen Tagen habe eine wahrheitsliebende Person, die in das Thun und Lassen des Königsvon Frankreich ziemlich eingeweiht sei, im Geheim seinen Obern angezeigt, wenn Zürich, Bern, Basel undSchaffhausen den König freundlich bitten würden, sich der deutschen Nation zu bedenkeil, damit dort Friedenund Rnhe erhalten werdeil und Deutschland bei altem Herkommen und Neichsfreiheit bleiben möchte, und zUdiesem Ende mit den Schmalkaldischen ein freundliches Verständniß einzugehen, wodann die vier Städte dem-selben ebenfalls beitreteil würden, so wäre zu hoffen, daß der König dieses sehr willfährig aufnehmen unddem Wunsche entsprechen würde. Man findet nun allerdings, daß nach menschlichem Ermessen für einensolchen Schritt kein Fürst geeigneter („fürständiger") märe als der König von Frankreich. Ihm muß nämlichselbst an der Sache gelegen sein, da er wohl ermessen kann, was die Folge für ihn und die Eidgenossenwäre, wenn es der deutschen Nation übel geheil würde. Wie aber die vier Städte einen solchen Anlaß ein-gehen könneii, ohne daß die Sache bekannt würde, bedarf guten Nathes. Würde die Sache nämlich ruchbar(„lntprecht"), so ist klar, wie große Uneinigkeit unter den Eidgenossen daraus entstehen würde. Die Sache