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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
670
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k >70 August 1546.

Z) Mit etwas abgekürzter Einleitung findet sich dieser Artikel auch im Archiv der Bürgerschaft Sitten cAbschiede von 1544-1555.

4) Hichcr bezüglich, doch durch mehrere Zwischenverhandlnngcn getrennt, bringt der Glarncr Abschußfolgenden Vorgang: Ammann Bussi (Possis") von Glarus zeigt a», da er in Betreff der Werbungen desPapstes, des Kaisers und des Schmalkalderbundes nur den Auftrag habe anzuhören und die Meinungender übrigen Orte heimzubringen, so könne er sich der für den Kaiser und die Schmalkaldischen beschlossenenAntwort nicht anschließen, ohne vorerst die Meinung seiner Obern vernommen zu haben. Man hat ihn dannernstlich gebeten, sich nicht zu sondern; als er aber auf seiner Ansicht bcharrte, so hat man sich seinerver-gewaltiget und vermächtiget", damit diese Antwort von den nenn Orten ausgehe, weil diese in dem frühernSchreiben undAbmachung" begriffen waren und auch die jetzige Antwort nichts Verfängliches oder Un-ziemliches enthaltet.

5) Die Lucerncr Sammlung ^ 1, k. 95, enthält bei diesem Abschied eine 11 Seiten starke Auslassungüber den Kaiser und dessen Vorgehe» gegen die Schmalkalder. Eine spätere Hand betitelt diesen Aufsatz-Der Schmalkaldischen fürbringen wider den Kaiser". Ohne Aufschrift, Einleitung, Datum und Unterschriftläßt auch Ton und Färbung dieser Expectoration, die immerhin nach der Ilebergabe von Ulm fällt, zweifelhast-ob das Aktenstück für den officiellen Gebrauch bestimmt gewesen sei.

6) Noch mag hier folgende Missive bemerkt werden:

1546, 2. September. Die Dreizehn des Raths der Stadt Augsburg an Zürich zu Händen von Zürich-Berti und allen Orten, für welche bezügliche Mittheilungen am Platze sein mögen. Es werde in dergenossenschaft ausgestreut, als wären die christlichen Reichsstände mit dem Verhalten der evangelischen Städüin der Eidgenossenschaft während diesen schweren Zeiten unzufrieden. Das sei aber nicht der Fall; jedermannbegreife, daß wenn die genannten Städte es nicht gehindert hätten, die übrigen Orte das Geld genommenund den Päpstlern gedient haben würden, während sie sonst stillsitzen und die Ihrigen, die den Schmalkalder»zugelaufen sind, mit keinem Ernst abfordern, da doch fast von allen Orten Leute zugelaufen seien und »ochmehrere für de» Nothfall zu erwarten stehen. Ueberhin erwarten gemeine Stände für den Nothfall immerhin(nach") die stattliche Hülfe der evangelischen Städte. «. A. SchaUMgen-Corrcspondcnzen-

7) Das Wort im Text:christlichen" (Vcrständniß) streicht im Lucerncr Exemplar Cpsat und setztdarüberschandtlichcn".

Zu <>. Der Abschied des Landrathes von Wallis zu Leuk besagt: auf die Briefe der Mitbürger vo»Lucern,so für all gemeinden kommen", sei zu einem Boten auf den Tag nachHerzogen Baden" ü»Aargan verordnet worden Johann Zen Triegen, alt-Vogt zu St. Moritzen, mit Crcdenz und Jnstructionsbricfcn,derenfttrnemmlicher befehl" der Hauptsache nach mit dem Abschiedetext übereinstimmend angegeben wird.

Archiv der Bürgerschaft Sitten: Abschiede (des Landraths) von 154456.

Zu i'. Die Instruction des römischen Königs Ferdinand für Melchior Heggenzer, d. d. Innsbruck de»4. August für den Tag vom 8. August geht dahin: Wegen Ungehorsams und Eingriffs in die Hoheit desKaisers von Seite einiger Reichsstände, nicht aber um dieselben der Religion wegen zu vergewaltigen, h^der Kaiser Rüstungen vorgenommen und für italienisches und spanisches Kriegsvolk um den Durchpaß durchdie Grafschaft Tirol nachgesucht, den der König, wie billig, gestatten mußte. Ans dieses haben die Ständeder schmalkaldischen Vcreinnng diese Grafschaft ohne Absage überfallen und das Schloß Ehrcnberg sam»üder Cluse wider gemeines Recht und den Landfrieden besetzt und ungeachtet geschehener Ermahnung sich nichtzurückziehen wollen, obwohl ihren Leuten und Habschaften in der Grafschaft nichts Leides gethan worden st»Laut Bericht sollen Unterthanen der Eidgenossen bei diesem Ueberfall Hülse geleistet haben und behufs Sicherungdes Schlosses Ehrenberg mit einigen Fähnlein zu Rüta, nahe bei der Cluse liegen. Der Gesandte soll »n»die Eidgenossen, in deren Willen dieser Zuzug offenbar nicht gelegen sei, ersuchen, im Hinblick auf die Erv-einung ihre ausgezogenen Unterthanen heimzumahnen, wie hinwieder auch das Haus Oesterreich die Erbeinung