6K 6 August 1546.
Christenheit erschallen und Frucht bringen würde, wenn sie mit einander auf das heilige Concil von Trie»leinwilligen und bestätigen und annehmen würden, was da beschlossen werde.
St. A. Lucern: A.Deutsches Reich. — St. A.Zürich: Tschudische Documentensammlung X. f. 100, für GlaruS. — St. A.Bern: Allgem-eidg. Abschiede 1^, S. 195, für Bern. — K. A. Solothurn: Abschiede Bd. L7, für Solothurn.
3) Unter dem Archivtitel: „Hieron. Franei fürtrag" enthält das St. A. Zürich: A. Papst, ein Schriftstull,dcr Hauptsache nach analogen Inhalts wie der soeben mitgetheilte Brief vom 25. Juli. Der etwas abweichendeEingang geht dahin: Kurz nach der letzten Tagleistung „sant Johannsen genennt", habe er, Frank, vo»>Papst und dem heiligen Collegium ein weiteres apostolisches Breve nebst einer Abschrift der zwischen deinPapst und dem heiligen Collegium und dem Kaiser vereinbarten Capitel erhalten, mit der Weisung, Breveund Capitel dem gegenwärtigen Tage vorzulegen. Am Schlüsse wird bemerkt: wenn die Eidgenossen deinbetreffenden Bündnisse auch nicht beitreten wollen, so bitte er, sich wenigstens unparteiisch zu Halle», ge>»»ßihrem auf dem letzten Tage zu Baden gefaßten Beschluß, die Ihrigen, welche bereits in großer Zahl denProtestirenden wider den Papst und den heiligen Bund dienen, wieder heimzumahnen und dcni Papst »'seinem Unternehmen in keiner Weise hinderlich zu sein.
4) „Copy einer suplication, so dann vor gemeiner Eidgnossschaft räth und sandbotcn zu tagen durchpäpstlicher Heiligkeit botschaft ingelegt und fürgehalten ist". Da sich das deutsche Land genannt Germanwseit vielen Jahren in großem Jrrthum und Mißglauben befindet, woher Schaden, Verderbniß und Zerstörungvon Deutschland zu fürchten ist, so hat man, um solchem vorzusehen, ein offenes genreines Concil nach Trientberufen. Dieses hat am dritten Sonntag im Advent (13. December 1545) begonnen und in mehrerenSitzungen Vieles verhandelt. Es erklärten aber die Protestirenden sammt dem schmalkaldischen Bund, daßsie sich nicht „in ein solches Concil begeben noch darin kommen wollen". Auf das haben der Papst undKaiser für gut und fruchtbar erfunden, die nachfolgenden Artikel aufzurichten und anzunehmen und dieselbe»zur Ehre Gottes und zum Zwecke guter Einigkeit unter jedermann, besonders in Deutschland, in allen Treue»gegen einander zu halten. 1. Im Namen Gottes und mit der Hülfe des Papstes soll der Kaiser bis zumkünftigen Brachmonat mit Kriegsleuten und Bedarf gerüstet sein wider diejenigen, welche gegen das Co»c»protestirt haben, Wider den schmalkaldischen Bund und Alle, welche in Deutschland in diesem Mißglaube»und Jrrthum sind, und zwar mit seiner ganzen Macht und Gewalt, damit er jene dem alten Wahren unge-zweifelten Glauben und dem Gehorsam gegen den heiligen Stuhl wieder unterwerfe. In der Zwischenzeit soll ^Alles anwenden, die Widerspenstigen in Güte und ohne Krieg zum genannten Ziele zu bringen, doch dabei dieRüstungen nicht unterlassen, damit, wenn die Güte nicht verfängt, er auf die angezeigte Frist zum Kriegebereit sei. 2. Der Kaiser darf mit den benannten Gegnern keinerlei Vertrag eingehen, der diesem Kriegoder dein Glauben der heiligen christlichen Kirche nachtheilig wäre, ohne des Papstes oder seines Legate»Zustimmung. 3. In Monatsfrist nach Bestätigung dieser Capitel soll der Papst hunderttausend Kronen Z»Venedig in sichere Gewahrsame hinterlegen. Diese sollen zu dem angezeigten Kriege verwendet werden, gl^jenen hunderttausend Kronen, die in Augsburg niedergelegt sind und von den Regenten des Papstes Z»"'gleichen Zwecke benützt werden können. Würde aber der Krieg unterbleiben, so kann der Papst beide Sum»u»wieder zu seinen Händen ziehen. 4. Der Papst hat auf sechs Monate zwölftausend Italiener zu Fuß »»fünfhundert leichte Pferde auf seine Kosten für diesen Krieg zu unterhalte». Bei diesem Kriegsvolk soll N»'Papst nebst den Hauptlenten, die da sein werden, einen Legaten haben, der das Volk regiere und persöiw^bei demselben anwesend sein soll. Wird der Krieg vor sechs Monaten beendigt, so hat der Papst„empfor". 5. Der Papst hat dem Kaiser bewilligt, für diesen Krieg die Hälfte der Einkünfte aller Kirchsin Spanien für ein Jahr einzunehmen, wie denn der Kaiser die diesfälligen Bullen in gewohnterbereits empfangen hat. 6. Der Papst hat ferner dem Kaiser gestattet, für fünfhunderttausend Kronen Rente»,Zinsgüter oder Lehen der spanischen Klöster zu verkaufen und diese Summe für den benannten Krieg, »lu»zu keinem andern Zwecke zu verwenden. Doch soll der Kaiser den betreffenden Klöstern das solcher Äs'verkaufte Gut aus seinen, des Kaisers, Zinsen, Lehen oder Einkünften, es sei, wie es genannt wird,„Tertz" oder auf andern Gütern ersetzen. Und da diese Bewilligung etwas Unerhörtes ist, so soll Verla»!