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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1546.

haben glaube, so solle derselbe laut eines Artikelsin den Capiteln Mailand" sich zun: König oder seinenAmtleuten verfügen und das Recht seiner Ansprache darthun, bevor er einenMarktstag" fordere; dem Ge-sandten sei ausdrücklich verboten, ohne solche Einleitungen einenMarkttag" zu bewilligen; er habe Auftrag,den Eidgenossen zu erklären, daß dies zu wahrer Erhaltung der Liebe und Einigkeit diene, denn der Königsei fest entschlossen, den Frieden und die Vereinung zu halten. 4. Da er, wie gemeldet, auf nächsten Sep-tember zum König verreisen werde, so danke er den Eidgenossen für die Ehre und Liebe, die sie ihm erwiese»haben, und bitte, man möchte mit dem, was er hier gehandelt, sich begnügen; wenn er nicht alle»Wünschen habe entsprechen können, so liege der Mangel darin, daß er nicht genug Vollmacht gehabt; er hoffeaber, daß der König bald einen Geschickteren und Erfahrneren hersenden werde, der die Freundschaft lindVereinung zwischen ihm und den Eidgenossen zu erhalten wisse; wenn er übrigens allen oder einem Ort in-sonders einen Dienst erweisen könne, so werde er es gerne thun :c. Auf diesen Vortrag wird ihn: bemerkt,man habe daran kein Gefallen, weil man darin nur Aufzüge finde, denn er sehe selbst, wie die Ansprechetuns immerfort mit großen Kosten nachlaufen und nichts Anderes als das Recht begehren; man könne sieals Angehörige nicht rechtlos lassen. Jetzt wolle der König sie an die Amtleute weisen, während Einige dieKosten nicht aufzubringen vermögen; zudem werden nicht einmal die bereits verglichenen Ansprachen bezahlt-Da man ein solches Verfahren nicht billigen könne, so bitte und ermahne man den Gesandten ernstlich, solchesdem König zu melden, und darauf zu dringen, daß die anerkannten Schulden bezahlt werden, und daß erbeförderlich einen Anwalt mit genügender Vollmacht heraussende, der mit den Ansprechen: sich gütlich ver-tragen oder ihnen gemäß dem Frieden und der Vereinung unverzüglich des Rechten sei, weil doch der Königsich innner erbiete, die Verträge halten zu wollen. Was man weiter mit ihm geredet hat, weiß jeder Botezu sagen. Man hat auch das Begehren an ihn gestellt, die Hauptleute und Knechte, die zuletzt in derPicardie gedient, für die zehn Tage (des letzten Monats) zu bezahlen. Er versichert, daß der König mit denHauptleuten abrechnen und Alles bezahlen wolle, was er schuldig sei, nämlich vom Tag des Auszugs biszur Ankunft in der Heimat; wenn aber Einige zu viel bezogen hätten, so müßten sie es zurückerstatten,v. Die Boten von Zürich und Bern zeigen an, wie der päpstliche Gesandte Hieronymus Frank ihnen vo»Lucern aus einen deutschen und lateinischen Brief zugesandt, worin er sie mit den Türken vergleiche undböser als die Türken schelte, und in dein auf diesem Tage überantworteten Breve werden sie mehrmalsKetzer genannt und dermaßen gelästert, daß ihre Herren finden, so lange die Eidgenossenschaft bestehe, s^solches keinem Ort geschehen. Da sie solche Leute nicht seien, wie er sie schelte, und es bisher in der Eid-genossenschaft Brauch gewesen, Leid und Schande eines Ortes mit einander zu theilen, so bedauern sie, daßman solchen Voten den Aufenthalt gestatte, zumal der Landfriede und die Blinde sagen, daß kein Ort desandern Feinde und Widerwärtige dulden dürfe. Wenn man die Vorträge, Umtriebe und Handlungeil desPapstes und seiner Allhänger gründlich erwäge, so finde man augenscheinlich, daß sie alle unter dem Scheindes Friedens auf Zwietracht, Uneinigkeit, Zertrennung, Aufruhr, Krieg, Blutvergießen und zuletzt auf ga»!'liches Verderben hinzielen; denn vor ungefähr anderthalb Jahren habe der genannte Frank öffentlich, wasman nöthigcnfalls beweisen könnte, geäußert, es werde die Eidgenossenschaft vor Ablauf eines Jahres eine»Herrn haben, und als ihm Einer darauf entgegnet, es müßte doch vorher manchen redlichen Eidgenossenkosten, habe er erwiedert, es werde Alles ohne Schwertschlag geschehen. Hienach bitten beide Orte dringendund ernstlich, daß man einen solchen Gesandteil aus der Eidgenossenschaft wegweise und ihn nirgends dulde;denn zu der Zeit, als man die Vereinung mit Frankreich angenommen und Veit Suter, des Kaisers Secretär,