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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juli 1546.

oben 68 Pfund; 6. vom Seckelmeister aus dem Maiuthal wie oben 600 Pfund; davon hat man 108 Pfund2 Gros ausgegeben wegen eines armen Menschen, den der Landvogt hat richten lassen; 7. der Fiscal Z»Luggarus hat in Betreff des Malefiz eingenommen 40 Goldkronen. (Item unser landvogt hat rechnunggeben sins uSgebcns": 1. Letztes Jahr wurde ihm von den Boten zu bezahlen befohlen in Summa 72 Krone»>2. Alle diesjährigen Ausgaben, welche die Obern zu bezahlen haben, es sei Hausplunder, Hausrath oderAnderes, das er im Schloß verbaut hat, nebst der Bekleidung, die mau dein Landweibel je das zweite Jahrschuldig ist, und für Anderes, in Summa 41 Kronen 22>/s Batzen.) K. Ausgaben: 1. Dem LandschreiberJahrlohn 52 (sie) Kronen; 2. dein Landweibel 42 Kronen; 3. dem Fiscal Jahrlohn 12 Kronen; 4. de»Edlen zu Luggarus 88 (sie) imperialische Pfund (ein Pfund zu 10 Gros) gemäß des von ihueu vor-gewieseneu Briefs; 5. der Landvögtin zu gebührlicher Letzi 12 Kroneu; 6. deu wälscheu Weibeln 9 D>ckr>Ii. Eiuuahmcu uud Ausgaben hier und zu Lauis durcheinander verrechnet erhält noch jedes Ort 108 Sonne»-krönen und 25 neue italienische Kronen.

Im Glarner und Basler Exemplar fehlt v.

Der Schwyzer Gesandte erscheint als Adressat a, tsrgo des Schwyzer Abschieds.

Das Glarner Exemplar datirt den Abschied auf den 7. Juli.

Zu i». Im Glarner Exemplar fehlt die Erwähnung des frühern Erträgnisses von 800 Kronen.

Zu «I. Die Worte:uf der jarsrechnig" fehlen im Schwyzer Abschied.

Zu t '5. Der Schwyzer und Glarner Abschied geben diese Einnahme auf 78 Pfund an.

Zu 17 Dem Schwyzer Abschied fehlt die eingeklammerte Stelle.

:w3.

Wern. 1546, c. 13. bis 22. Juli.

Verhandlungen zwischen Freiburg und Bern betreffend Auslieferung des Peter Zimmermann.

Wir können über diese, in verschiedenen, immerhin in kurzen Zwischenräumen gefolgten Vorständen beimNathe zu Bern verhandelte Angelegenheit folgende, wenig befriedigende Acten mittheilen:

1) 1. Hans Studer, des Raths, und Ludwig Willing, Venner, als Gesandte für Frciburg, erhalten folgendeInstruction: Sie sollen zu Bern eröffnen, man habe Peter Zimmermann, frühern Gerichtsschreiber, weil erdas Urtheil derer von Freiburg, betreffend ihn und den Herrn von Montrichier, zu Bern gescholten habe,hauptsächlich aber weil er mit dein Siegel des alt-Schultheißen Petermann von Perromann, das er alsGerichtsschreiber bei sich hatte, falsche Briefe siegelte und andere unfromme Dinge betrieb, zu Freiburg i»>Gefängnis; gehabt, in der Meinung, ihn nach Verdienen zu bestrafen. Durch eineGeschwindigkeit" undmit Hülfe seines Bruders sei er hieraus entronnen, aber vorgestern zu Iverdon wieder gefangen worden.Da er nun zu Freiburg nicht bloß aus dem Gefüngniß, sondern auch aus der Freiheit, wohin er ßch-nachdem er ledig geworden war, begeben hatte, entlaufen sei, und seine Falschheiten und Bubenwerkeebendaselbst verübt habe, er überhin der Eidgenossenschaft eine große Geldsumme, mehr als er Vermögenbesitze, schuldig sei und seine Bücher in Unordnung hinterlassen habe, weßhalb zu besorgen sei, daß viele anihm verlieren müssen, so ersuche man freundlich, den Gefangenen an Freiburg zu überantworten, was der