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Juli 154k.
Credenz und was er zu verhandeln habe, ergebe sich aus dein apostolischen Breve, das er hiemit den XIII Ortenübergebe. 2. Im Weiter» wisse der Vortragende nichts zu eröffnen, als was Frank mit ihm in früher»Vortragen an Schultheiße, Amman», Riithe und Gemeinden der VII Orte eröffnet habe, worüber ihm bloßdie Antwort geworden sei, daß man sich auf einem künftigen Tag mit gemeinen Eidgenossen berathen werde-Gerne hatte Frank diese Vorträge auch vor denen von Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaffhausen u»dAppenzell gehalten, wenn ihm gestattet worden wäre, in deren eigene Städte. Lande und vor ihre Räthe Z»kommen. Da dieses nicht der Fall war, so habe er die Sache verschoben bis jetzt und stelle nun jcde>»Ort, das diese Vorträge noch nicht hat, einen solchen zu, nebst der Abschrift eines andern apostolischen Breve,welches an alle Prälaten, Bischöfe und Aebte der Eidgenossenschaft - gerichtet sei. Man bitte, Alles das Z»lesen und zu hören, damit man Kenntnis; der Aufträge der Gesandtschaft habe und Verdacht anderer Dingevermieden bleibe. Die XIII Orte mögen pun mit der möglichsten Beförderung ihre Autwort crtheilen->!. Der Papst, das Eollegiuni und der Eardinal Farnese, „Gott gäb die begägnind us das coneilium odoenit", seien entschlossen, Alles zu thun, was ihr Amt und Stand erfordere, um die Einigkeit im Glaube»und den Frieden in der Ehristenheit zu fördern, das klebrige dem unparteiischen Gerichte Gottes anheimsetzenb-
Das im vorstehenden Vortrag erwähnte Breve an die Prälaten, Bischöfe und Aebte ist gerichtet an dieBischöfe zu Sitten und Chur und an die Aebte zu St. Gallen «ok sanoto Narw äs vulla» (auf de»'Rand des deutschen Zürcher Exemplars: „ist Einsiedel»") und St. Urban „und andern in der Eidgnosst»mW irer verbündeten gebieten und Herrschaften gesässen". Sein Inhalt geht dahin: Alle Prälaten derChristenheit seien an das Concil von Trient geladen worden; ganz besonders aber habe man diejenige»'welche die eidgenössische Kirche vorstellen, deren Angehörige der apostolische Stuhl als seine besonder» Söh»eund Vertheidiger der Freiheit der Kirche umfange, dazu berufen wollen. Während aber französische, spanische'italienische und andere Prälaten täglich anlangen, sollten die aus der Eidgenossenschaft sich schämen (ut-»nlpinlca't! poamt), das; sie, die in der Nähe wohnen, träger (piArlorso) als die entfernter» seien. D»ihr Volk und Land nicht zum wenigsten mit Ketzerei vergiftet seien (inkoeta lisrosilnw) und daher deS Heilmittels des Concils sehr bedürfen, sollten sie sich beeilen, hinzu zu kommen. Bei Anlaß, als HieronymusFrank wieder in die Eidgenossenschaft abgeordnet werde, habe man daher am Platze gefunden, die Angesprochene»zum zweiten Male zu mahnen und zu warnen, und vermahne sie daher aus apostolischer Gewalt, ja m»utreibe und dränge sie Kraft des heiligen Gehorsams unter dem Bande des Eides, den sie bei ihrer Weihegethan haben, und in Gemäßheit anderer Vorschriften der geistlichen Rechte eilends bei dem Concil einzutreffen,wie Alles das Hieronymus Frank des Weiter» vortragen werde. Gegeben zu Rom bei Sanct Peter de»K. (alian II.) April 1546. (Vidimus von Albrecht Nosin.)
St. A. Zürich: A. Papst und Tschudische Documcntensammlimg X, s. 07. - St. A. Bern: Allgem. cid». Abschiede NN, S. SS» und 22» mitdem Datum vom S. April. — St. A.Lucern: A. Concil. — S.A. Schweiz. — K.A. Solothuru: Abschied- Bd.27. — L.A. Appen;'»mit dem Datum vom !1. April. Abgedruckt in den klisoollanoa't'iuuriim I. Theil, III. Ausgabe, S. 27, mit dein Datum noM11. April (deutsch).
Der oben notirte Vortrag Nosins fällt also offenbar nach den 6. beziehungsweise 11. April 1546-Das Breve wird aber schon in dem bezüglichen Memorial der Prediger von Zürich vom I .August 1546(Abschied von; 2. August 1546 <I) erwähnt und zuverlässig erhielt man in Zürich durch die Mittheilungdes Brcvcs durch Rosin an die Orte Kenntnis; von dem erster». Zwischen die genannten Daten aber fälltkein gemcineidgenössischcr Tag, als dieser vom 5. Juli (der 12. April ist zu nahe bei dem Erlaß des Breves),und auch die Appenzeller Sammlung reiht das erwähnte Breve hier ein. Und doch aber taugt der AbschiedM'tnicht dazu. Das angeführte Memorial der Zürcher Prediger scheint hinwieder doch auch nur zwei hieh^bezügliche Breven zu kennen, das oben mitgetheilte an die Prälaten und Aebte und eines an die XIII Orte-
Zu i 4. Vortrag des mailändischcn Gesandten Panizonus, d. d. Baden 11. Juli. Don Ferna"bKonzaga wolle den Eidgenossen zu wissen thun, daß ihn der Kaiser, nach dem Absterben des Marguis u»"Guast, zu einem obersten Hanptmann in Italien und Gubernator des Herzogthums Mailand gemacht, n»ädas; ihm von demselben mit besonder»! Ernst befohlen worden, vornehmlich zwischen dem Herzogthum Mail»^und den XIII Orten sanunt ihren Mitvcrwandte» in guter treuer Nachbarschaft zu verharren. Diesem Gehw