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Mai 1546.
4) 1546, 2. August. Freiburg an de la Marche Fernere, Gesandten des Königs von Frankreich daden Eidgenossen. Es erinnere sich, wie vor einiger Zeit die Gesandten aller eidgenössischen Orte ans ihr«Rückkehr von der nach Lyon angetretenen Reise sich zu Solothurn versammelt und die Verwendung dessandten angesprochen haben, damit ihnen sowohl die allgemeinen als besondern Pensionen ausbezahlt würden.Der Gesandte habe dann versprochen, besorgt zu sein, daß die Bezahlung ohne weitere Zögernng bis zum25. (sio) Juni erfolge. Auf das hätten jene sich zufrieden gegeben und seien zu ihren Obern zurückgekehrt,um da den bestimmten Tag zu erwarte». Da es aber keinen Anschein habe, daß der Tresoricr komme undbezahle, fast als ob man die Ansprecher verachte und sie der rückständigen Summe nicht für wcrth hielte, stsei man veranlaßt, zu bitten und dringend zu mahnen, seine Obern zu veranlassen, Befehl zu geben, daß duSumme bezahlt werde und zwar ohne Verzögerung, wie solche bisher durch nichtige und leichtsinnige («krivolo ^iVersprechungen erwirkt worden sei. Würde man nächster. Tage nicht für die allgemeinen und besondern P^'sionen befriedigt, so müßte man sich nach etwas Andern? umsehen ec. Bitte um Antwort.
K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. 14, 1545—49, 1'. 72. (Französisch-)
5) 1546, 22. April. Rotweil ersucht und ermächtigt Schaffhausen sein Betreffnis; Pension, »cimbch400 Franken, zu beziehen und dafür zu quittiren. «. A. SchMausm: Correspondenze»-
2Z!9.
Worschach. 1545, 17. Mai.
Stadtarchiv St. Gallen: Nathsbuch 1541—1553, Hintere Seite vorno S. lt).
Am 17. Mai ist dem Rath zu St. Gallen eröffnet worden, es sei zu Berg ein gemeines Geschrei,habe ii? einer Sitzung des Nathcs eine Hand gefehlt, sonst märe man bei Nacht und Nebel ii? das Klost0heraufgezogen, hätte Alles erwürgt und das Kloster eingenommen. Das habe der Abt befürchtet („gfücht )und befürchte es noch. Der Rath sendet hierauf eilfertig Martin Hux und den Pannermeister, Hans Reineszum Abt nach Norschach, ihm zu eröffnen, es sei dieses eine baare erdichtete Lüge und im Nathe an ^etivas nie gedacht morden. Man bitte den Abt, der Sache fleißig nachzuforschen, und wenn es (die Lütll)die Seinen betreffe, sie zu bestrafet?; betreffe es aber Bürger voi? St. Gallen, wessen Standes sie immersolches den? Nathe anzuzeigen; der werde sie so bestrafen, daß man sehe, daß er an solchem Benehmen ke"'Gefalle«? habe. Der Abt läßt durch den Vogt von Norschach antworten, es sei richtig, daß er sich gefürchtet(„gefücht") habe, und wolle die Sache untersuchen. Er danke dem Rath für seit? Erbieten, und wenn d"Urheber des benannten Gerüchtes Bürger von St. Gallen seiet?, so mögen diese bestraft werden.
29h.
1545, 29. Mai.
Staatsarchiv Bern: Pergamcnturkuttde und Solothurubücher Nr. 1, t'. 322, und Solothurnbücher ?, S. 1. 9.
Zwischen Schultheiß, Meier und Nöthen der Städte Neri?, Solothurn und Biel wird Folgend^vereinbart: In einen? untern? 31. Juli 1460 durch Schultheiß und Rath zu Freiburg und Meier undzu Biel zu Stande gebrachte!? Vertrag ii? Betreff der Landmarchen zwischen Lengnau und Grenchen konnu"'unklare Bestimmungen vor und es wird insbesondere in diesen? „Spruch" das Gebiet des Bischofs von M?p