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März 1546.
dieselben aber sterben und ihren Erben um den Fall nachgejagt wird, so sollen diese ihn ausrichten, wie siedann mit den betreffenden Herren in Ziemlichkcit übereinkommen mögen. 5. Auf das NathsbegehrenHauptmanns in Betreff Hauptmann Studers antwortet der Rath, die von Schwyz haben auch Hattpt^»^in ihrem Land und wissen nicht, wie sich dieselben in den Musterungen gehalten haben; doch gefalle ihu"'Studers Handlung nicht; man überlasse dem Abt und seinen Rathen, ihn zu bestrafen oder nicht.
Kens. 154k, 12. bis 14. März.
Kantonsarchiv Genf! Rathzregistcr.
Gesandte: Bern. Hans Franz Nägeli, Schultheiß; Anton Tillier, Venner.
I. (12. März.) Der Rath zu Genf (die Behörde ist nicht genannt) beschließt: um die von Bern für ^Erneuerung des Burgrechts anhergesandten Boten auf nächsten Sonntag (14. März) einzubegleitcn, wer^"Jacques des Arts und Pierre Bonne ernannt; sie sollen fünfzig Reiter zu sich nehmen und den genanntGesandten bis auf die Grenze des Stadtgebietes («kons*) elo limitos ävs kranabwM») entgegengehen. 2-den Sonntag soll behufs Beschwörung des Burgrechts (und um Pernat des Fofses als Tresorier gener"zu bestätigen) der Generalrath berufen werden. II. (13. März.) Die Gesandten von Bern sind angekonunewum morgen vor dem Generalrath den Eid für Erneuerung des Burgrechts entgegen zu uehmen. Es(vom Nathe) beschlossen, es soll den Gesandten heute Abend Gesellschaft geleistet werden, und morgen s^sie und die Vögte («le» kallitl^«) auf das Stadthaus zum Mittag- und Abendessen eingeladen werden;soll das grobe Geschütz gelöst werden. III. (14. März.) Auf dem Stadthause wird (dem Rathe) berichtedie gestern angelangten Gesandten von Bern verlangen von dem gewöhnlichen Nathe gehört zu werde».läßt sie vortreten und sie eröffnen: 1. Sie seien von ihren Obern abgesandt worden, um übungsgeinäß ^Bestätigung des Burgrechts vorzunehmen. 2. Wegen gewissen Kriegsvolks, das sich laut Vernehmen v"'sammelt hatte, seien Abgeordnete mit Instruction nach Gex und Tcrnier gesendet und hierauf zweischaftcn nach Genf abgeordnet worden, um denen von Genf 2000 Mann mit Artillerie und Ander»: »»einen ständigen Hauptmann anzubieten. Das aber hätten die von Genf nicht annehmen wollen. D>esandten sollen nun erklären, daß man hierbei nichts Arges beabsichtigt habe. Es sei gesagt worden, wen"die von Bern hinkommen, so geschehe das, um Genf in Abhängigkeit zu bringen. Die von Bern neh»>^es übel, daß man ihnen solchen Verrath andichte, von dem sich nichts Wahres erfinden werde; vielw^haben sie Leib und Gut angestrengt und ihre Freunde und Verbündeten (gemahnt), um sich in ganz ande:^Weise zu erzeigen, als man von ihnen sage. Ob sie wohl Burgrecht und Vertrag mit Genf gesch^"Hütten, wenn auch nur der Schatten der Absicht, Genf zu unterwerfen, vorhanden gewesen wäre?solches gesagt habe, der habe Unwahrheit geredet und sie fordern Bestrafung desselben, damit solcheaufhören. Der Rath beschließt zu antworten: 1. Die letzte in Betreff der Vorschläge wegen der Kriegsbereitschaft gegebene Antwort sei nicht in der Meinung erfolgt, die von Bern zu beschimpfen. Das Gern^'als beabsichtigen diese eine Vergewaltigung der Stadt Genf, sc: nicht von Genf ausgegangen, sondern
Statt Iwrna.