Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
594
Einzelbild herunterladen
 

594

Februar 1546.

theile. Nachdem man die schriftlichefürhaltung" gelesen und dnrch dieselbe gründlich berichtet wordendas; der König und seine Anwälte gänzlich entschlossen seien, aufir" gesetztes Ziel das den Hnuptle>N"gehörende Geld und die Pensionen zu bezahlen, woran die von Uri ihrerseits wohl kommen mögen, so wolle »>mgemäß dieser Verheißung warten und derselben Glauben schenken. St. A. Luccm: Acten Frankel

6) 1546, IN. Februar. Du Plesseys an Luccrn. Antwort auf ein Schreiben Lncerns Namens de»Vi s Orte die Pensionen betreffend. Er hoffe, ihnen auf einem folgenden Tage über den Entschluß und de»Willen des Königs genügende Mittheilungen machen zu können. Inzwischen empfehle er ihnen die Angelegtheiten ihres guten Freundes, Bundesgenossen und Gevatters. St. A. Lucern: Act-» Pensionen. Kr-mzösilchi

279.

Schwyz. 19. Februar.

Stistscirchiv St. Galle»: Acten Rubrit XIII, Fasc. 16.

Vor dem Nathe zu Schivyz trägt Stoffel Schorns, Hauptmann des Abts zu St. Galleu im Namenletztern Folgendes vor: 1. Der Abt sei gewohnt, jährlich vor Weihnachten sich mit dem HauptmannNothwendiges zu berathen, es sei Landsatzungen oder Gebote und Verbote in des Abts hoher und uiedeGObrigkeit. Einer der wichtigsten (Artikel) betreffe nun die gebannten Feiertage. Diese werden von den IbN"thanen und Hintersäßen des Abts hinreichend gehalten; dagegen schlecht von denen von St. GallenAppenzell und ihren Verwandten, indem sie im Winter Holz und zu andern Zeiten Hell, Streue und aMUunnothwendige Dinge au Sonn- und gebannten Feiertagen über das Gebiet des Abts führen, wie diese? de>Hauptmann oft selbst gesehen habe, weßhalb der Abt und der Hauptmann befohlen haben, die Uebertrcö'fürzutagen" und zu bestrafen. Da seien von Seiten des Bürgermeisters und Rathes zwei Boten vor bei»Hofmeister und dem weltlichen Nathe des Abts erschienen und haben gebeten, mit der Buße stille zu steht>5das Fahren geschehe nicht in schlimmer Meinung, sondern damit das Gewerbe, zu dem sie vielesbrauchen, nicht unterbrochen werde, und es sei füglicher, im Winter das Holz herzuzuführen; sie si'^'den kleinern Theil Holz au Feiertagen durch die Landschaft des Abts; wenn die Appenzeller ein Gleich^thun, so werde ihnen die Buße auch nachgelassen. Auf Befehl des Abts sei dann geantwortet worden, a'üdie Hälfte der Buße den IV Orteil gehöre, so gebühre sich nicht hinterrücks diesen, beziehungsweise des Ha>l^manns etivas nachzulassen; wenn aber die Fehlbareu sich ergeben oder mit Recht bestrast werden und dann dnHauptmann dabei sei, so wolle der Abt nach Gestalt der Sache weitere Antwort geben. Alis das habeniemand ergeben und seieil Einige mit Recht als bußfüllig erkennt wordeil. Später seien die St. Gallcr vc>rden Hauptmann, gekommen. Diesen habe er gesagt, ivie er selbst gesehen habe, daß an Sonn- und gebannt^Feiertagen Lasten geführt werden; was er aber mit Ehren verantworten könne, das wolle er thun, Vollmacht mder Sache zu entscheiden habe er aber nicht. Der Hauptmann begehre nun zufolge Auftrag des Abtes Rath, "mau mit deil Verboten fürfahren solle oder nicht; im letztern Falle werde großer Ungehorsam erfolgen. Der Aazu Schwyz findet, der Abt und sein Hauptmann sollen mit den Geboten und Verboten fürfahren ivie amher,mit dem vermeinen min h. die unghorsami solle hingnon werden". Zu mehrerer Fürsorge uw 'mau dieseil Handel denen von Lucern zuschreiben, damit wenn mittlerweile Voten gesendet werden, siebesser Antwort zu geben wissen. Ihre Meinung wolle man seiner Zeit dein Abt mittheilen. 3-voil Schivyz sei bekannt, wie der Abt in Betreff des Gotteshauses St. Johann verhandelt und die vo»