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December 1545.
die von Aelen gewisse alte Schwellen entfernen sollen. Auf die Uebertretung dieser Bestimmungen wird eineBnße von dreihundert Savoyer Florin bestimmt, welche der Fehlbare seiner Obrigkeit zu entrichten hallUnterzeichnet: An. Kalbermatter.
ll. Verhandlungen in Betreff der Rüstungen für Abwendung der Genf und dem eingenommenen savoyische"Lande drohenden Kriegsgefahren; siehe Note.
Die für den Text benützte Quelle behandelt nur Ziffer 1 uud gibt als Verhandlungsort nur Aegb'und als Datum der Conferenz dm 26. December an. Alles Weitere ist aus den für die Note zu Ziffer Ibenutzten Quellen enthoben.
Zu 11. t) 1545, 5. December. Bern an den Bischof von Wallis. Die Boten von Bern, welche wcgc»des Austandes zwischen den Angehörigen derer von Wallis und Bern in Betreff der neu gemachtenam Rotten nach Aelen abgeordnet wurden, haben über die Ursache ihrer Heimkehr Bericht erstattet.dem Schreiben derer von Wallis auf Samstag vor Andreas (27. November) entnehme man ferner, das; davon Wallis einen bezüglichen Tag erst um St. Thomas (21. December) besuchen können. Da laut Ws-nehmen an nächster Frohnfasteu Landshauptmann und Landrath sich versammle und man WarnungenBetreff eines Ueberfallcs von Genf und des savmsischcn Landes erhalten habe und man sich diesfalls »ndenen von Wallis zu berathen wünsche, so bitte mau, den Landrath und die Gemeinden vor Ankunft derBoten von Bern diesfalls zu verständigen und dann ihren Entschluß auf St. Thomastag (21. Deeemb^'den Boten von Bern zu eröffnen. Die letzter» werde mau auch iu Betreff der Angelegenheit wegen d^'Wuhren beauftragen. St. A. Bern: Deutsch Misswenbuch r, S. ose.
2) Die genannten Gesandtes! erhalten am 16. December „über die vordrige Instruction" des Wciü'd»achfolgende: Mit Bezugnahme auf das von Bern an den Bischof von Sitten gerichtete Schreiben und dcssiAntwort, und im Anschluß an die an die Eidgenossen und Buudesverwandtcn ausgegangene Mahnung s^"die Gesandten eröffnen, die im Wallis seien mit (nit?) wie andere Eides- und Bundesgenossen und Vcrwa»berichtet worden, weil sie einen guten Theil des savoyischcir Landes eingenommen haben und daher, wen» ^zum Krieg käme, wie die von Bern betheiligt wären; übrigens sei es nicht allein um jenes Land zu thu"'sondern es handle sich um die Freiheit gemeiner Eidgenossenschaft und des gesammten Vaterlandes.
auch jetzt die Roth nicht vorhanden sei, so müsse man sich doch in der Zeit berathen. Die Gesandten si'^daher beauftragt, von denen im Wallis zu vernehmen, ob sie bei einem Ueberfall der Stadt Genf Z" ,von Bern beschlossenen Zusatz nicht auch einen solchen abgehen lassen, und dann mit ihrer Macht nebstvon Bern zur Entschüttung des Zusatzes ausdrücken wollen. St.A.Bmi: JnsnuctionWuch v, es»?-
3) 1545, 23. December (Mittwoch nach Thomä). Der Bischof von Sitten und Hauptmann und lR'thder Landschaft Wallis an Lucern. Lucern schreibe, wie ihn, von denen von Bern mitgethcilt worden tz'sie seien gewarnt worden, daß einiges im Picmont und an andern Anstößen versammelte Kriegsvolk die S ^Genf und das neuerworbene savoyische Land ungewarnt zu überfallen vorhabe. Dasselbe haben ^ ^ ,Bern letzter Tage nach Wallis berichtet uud auf gestern ihre Botschaft daselbst gehabt. Dieselbe habe erossi^'Bern habe seinen Zusatz nach der Stadt Genf geordnet. Obwohl nun dermalen die Sache sich gestillct )> 'begehren sie doch, daß die von Wallis für einen Zusatz, wenn derselbe nöthig würde, wegen ihres ,an dein eingenommenen Lande ihren Zuschub leisten und sich berathen, wie mau sich gegenseitig beiKriege zum Schutze des benannten Landes verhalten wolle. Die von Wallis haben hierauf geantwortet, ^stehen mit der Stadt Genf in keinerlei Burg- noch Landrecht, weßhalb ihnen nicht zukomme, sich ^Sache zu vertiefen, sondern sie wollen den Handel einstweilen abwarten. Doch werden sie die Bünde I ^fromm und ehrlich halten. Das möge Lucern auch den übrigen sechs Orten zur Kenntniß bringen.
N. A. Solothmn: Luccrner Schreibe» lSoo—Ivoo, iCop^'