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December 1545.
sei mm am Platze, gutes Aufsehen zu haben, daß die Stadt Genf nicht überfallen werde; ferner soM"die von Genf Ausspäher ins Piemont, nach Tarantaise, Aosta und Chambery entsenden, um Näheres überdas Unternehmen zu erfahren und die von Bern darüber zu berichten, damit diese ihrer Pflicht nachkommtkönne». Inzwischen soll man die Unterthanen von St. Victor und Chapitre und namentlich die von Cologw)(«tlolominiars») in Bereitschaft stellen, damit sie im Falle des Bedürfnisses in die Stadt gezogen werde"können; das Alles soll aber möglichst geheim vor sich gehen, damit kein Lärm entstehe.
St. A. Bcr» I Wclsch Missivcnbuch a, k. ro-ll) Unterm 5. Decembcr mahnt Bern seine VcrburgrcchtetenNeuenbürg (Herrschaft und Stadt), Vallc»<ü"(Herrschaft und Landlente), Münster in Granfelden, Oesch, Nenensladt, den Grase» von Greyerz und Saaw">die jedem Theil auferlegte Zahl Mannschaft für einen in Aussicht genommenen Zusatz nach Genf in Bercischaft zu halten. nnäom r.
3) l.545, 5. Deeember. Räth und Bürger zu Bern an gemeine Eidgenossen und Zugewandte. Gew"bdem löblichen Brauche der frommen Altvordern, der gemeiner Eidgenossenschaft immer vom Guten gewmsei, theile man mit, daß man gewarnt worden sei, wie ein fremdes Kriegsvolk in wülschen, an das GWderer von Bern anstoßenden Lande» vorhanden sei und die Stadl Genf und das savoyische, Land dererBern ohne Warnung zu überfallen und einzunehmen beabsichtige. Da nun denen von Bern bei Eid >»Ehre und kraft Brief und Siegel obliege, die Mitbürger von Genf und ebenso die eigenen Angehörigen "Gewalt und Ueberfall zu beschirmen, so seien sie entschlossen, sich zur Gegenwehr zu rüsten und vorab ^Stadt Genf mit einem Znsatz zu bewehren. Der aber werde nicht ausrücken, bis die Roth es erheüwas man in freundeidgenössischer Meinung anzeige. Wenn aber dieser Auszug erfolgen müßte und "weitere Noth vorhanden wäre, so ersuche man um ein getreues Aufsehen gemäß der geschworncn Bünde, "daß man sich gegen die von Bern so erweise, wie man dessen sich versehe und im umgekehrten Falle ">thn» Würde. St. A. Bern i Deutsch Misstvcnbuch V, S. 022'
Unter den Adressaten fehlt unter den eidgenössischen Orten neben Bern Freiburg; Basel wird erst sp"l^angeführt und diesbezüglich dem Briefe ein Postscript beigegeben des Inhalts: Sie mögen sich nickst ^wundern, daß man nicht gleichzeitig mit den übrigen Eidgenossen sie in Sache berichtet habe; man fest ^Meinung, nach Basel eine Botschaft zu senden, die gleichzeitig über die Angelegenheiten der schmalkaldisil)^Einnngsverwandten berichten werde. Von den Zugewandten werden im Adressatenverzeichnissc gen""" 'St. Gallen, Biel, Notweil und Mühlhausen. Das Nathsbnch Nr. 294, S. 251, vom 5. Decembcr ne""diesfalls auch die grauen Bünde und Wallis; mit letzterm zu verhandeln soll ein Tag angesetzt werdenBotschaften auch nach Freiburg und Basel abgehen.
Wcm (?). 1545, 11. December.
TtiftSbibliothck Kngolbcrg: Nngcdruckte Fortsetzung von Tschudi, Supplemente UiS«-tV«9, S. ZI«.
Der Graf von Greyerz iirkundet: Schultheiß und Rath zu Veru haben ihn angegangen, ihnenSchloß und die Herrschaft Palexieuy, nebst deren Gülten, Einkommen und Znbehörden zu erkennen undden frühern Erkanntnissen, „durch unsere vorfaren, den Herrn von Savoy gcthan", Huldigung zu lcisiG'Auf die Bitte und das Begehren des Grafen sei ihm aber vergönnt worden, benanntes Schloß und HcrrsiMmit allen Einkünften und Znbehörden innezuhaben wie bis anhin wahrend des Grafen Lebenszeil. NachTod oder wenn benannte Herrschaft verkauft, vertauscht oder sonst in andere Hände abverwandclt w>ü^