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December 1545.
2s»5.
Weggenried. 1545, 1. December (Dienstag nach St. Andreas).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. Äl.2, k. 459. LaudeSarchiv Schwyz : Abschiede.
Tag der V Orte.
Gesandte: Schwyz. (Martin) Anfdermanr, Scckelineister. (Andere unbekanilt.)
Dieser Tag ist erstens ausgeschrieben worden wegen des Spans zwischen Hauptmann Kenne! u»dseinen Söldnern zu Schwyz, zweitens des Getreide- und Kornkaufs halb, um zu beschließen, wie man deinarmen geineinen Mann zu Hülfe kommen könnte, indem die vorhandene Theurung gemildert würde. Dw'über äußert sich zuerst der Bote von Lucern: Es sei eine drückende Theurung vorhanden gewesen und wähl-scheinlich noch nicht zu Ende; nun habe Basel ein scharfes Mandat erlassen, daß niemand mehr als ffch-Säcke Korn auf einen: Wagen und mehr als drei Säcke auf einem Karren wegführen dürfe; Lucern ß'gesinnt, solches nicht zu dulden, wenn andere auch des Willens seien, und eher würde es das Recht brauchetindem es dafür halte, daß Basel gemäß den geschwornen Bünden freien feilen Kails gestatten müsse, wie ^die Altvordern auch gethan: es sei aber wohl zufrieden, wenn sich andere Mittel und Wege finden, da»ntdas Recht vermieden werden könne. Nach Eröffnung der Instructionen der ander» Orte — Uri istnicht instruirt — hat man Lucern beauftragt, an Basel ün Namen Aller freundlich zu schreiben, daß es de»Fruchtkauf wieder freigeben und andere Mittel und Wege zeigen und auf nächsten: Tag Antwort geben wölb'Wem: ein Ort diesen: Nathschlag nicht beitreten wollte, so soll es Lucern bis Freitag Abends benachrichtig^'Es wird ferner angezogen, daß es Roth thue, bei dieser schweren Theurung etwas Korn von andern Orte»her zu beziehen, etiva über den Rhein her, voi: Straßburg, oder wo man es sonst an: billigsten finde. Lucet»ist beauftragt, sich darüber zu erkundigen, in aller Namen hin- und herzuschreiben und Korn zu kaufen!diesem BeHufe soll jedes Ort zum Anfang 500 Kronen erlegen, aber die Sache geHein: behalten, bis d»-'Korn ins Land kommen wird. Auf diese Weise hofft man die Märkte zu verbessern, den: gemeinen iMwzu helfen und die Theurung zu mildern. I». Die Boten von Lucern und Uri zeigen an, wie man ße "dem letzten Tage zu Bcggenried nach Schwyz geschickt, um vertraute Kundschaft einzuziehen über die Rede»/die der Spai: zwischen Hauptmann Kenne! und seine,: Söldnern hervorgerufen; man habe sie da freundl^aiigehört, dabei aber bemerkt, daß es nicht Brauch und Landrecht sei, in Sachen, welche Glimpf und 6'lPbetreffen, jemand Kundschaft zu vergünstigen, bevor die Sache ii: das Recht gekommen; wenn aber jemand d>eandern Orte (außer Schwyz) oder einzelne Personen an ihren Ehren geschmälert hätte, so wollen „sie" (die Her»'^von Schwyz?) de» Klägern gutes Gericht und Recht ergehen lassen; sie wissen aber gar nicht, daß jemand^Ehre irgendwie angegriffen worden sei, sonst hätten sie das nicht verborge,: und den Beleidigten beschirmt, als »es ihnen gegoltei: hätte. Wohl haben Hanptmann Kennels Söldner von Einem, der bei ihnen wohne, geredet, ethabe falsche Kundschaft abgelegt, und sei eii: Schelm wie Kenne!; aber sonst sei niemand geschmäht oder gcsch"^worden. Darauf tretei: Ammanu Lussi sammt den: Tochtermann Hauptmann Kennels „an," Dberg vorerörtern in langer Rede, „er" habe keinen Auftrag von seinen: Schwäher; denn er sei nach Solothuri: gereist, vwGeld zu entlehnen, und habe von diesen: Tage nichts gewußt; doch habe er vornommcn, daß sein Schwäher eine»eigenhändigen Brief von den: Herrn von Boisrigault erhalten, der deutlich sage, daß er ihm für dei: Avig»»'^Feldzug „ur zwanzig Tage vom letzten Monat bezahlt habe. Er bitte nun dringend um Rath und Ht^