Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
476
Einzelbild herunterladen
 

476 Mai 1545.

Wir vermögeil nur folgende magere Acten mitzutheilen:

1) 1545, 27. April. Bern an Freiburg. Gemäß Mittheilung von Zürich habe den zweiten ZusätzerFreiburg zu bestimmen. Bitte, dieses zu thun. St. A. V°r»: D-utsch MWv-nbuch ?, r. ?s?.

2) 1545, 27. April. Freiburg bezeichnet als Zusätzer den Ulrich Nix.

N. A. Frciburg: Rathsbuch Nr. 02, vom 27. April.

3) 1545, 29. April. Bern an Uri. Gesuch, den Ammann Brüggcr zür Uebernahme der Stelle einesZusätzers zu vermögen. St. A. Bern: Deutsch Misswcnbuch r, S. 75S.

4) 1545, 1. Mai. Bern an Hans Wunderlich. Ihm sei bekannt, daß in der Angelegenheit des HansRudolf von Meßbach und Mithaften auf heute ein Rechtstag nach Peterlingen angesetzt worden sei. Wenner daher für den König etwasfürzuwenden" habe, möge er sich dorthin begeben, wo ersy" mit ihrenZugesetzten bis Montag noch treffen werde. (Andere Mittheilungen.) St. A. Bern: Deutsch Missivenbu-h v, s. ?ss.

5) Die Freiburger Instruction für die Jahrrechnung vom 16. Juni überträgt dem Gesandten: Nach-dem ein rechtlicher Marchtag zwischen den Dießbachern von Bern und dem Anwalt des Königs von Frank-reich betreffend Ansprachen der Dießbacher besucht und gehalten worden sei, wisse der Bote anzuzeigen, waser da als ein rechtlicher Zugesetzter und Richter gehandelt habe. Würde diesfalls etwas Weiteres rechtlichoder sonst angezogen, soll er das Erforderliche mit den andern Boten zu verhandeln Gewalt haben.

N. A. Freiburg: JnstructivnSbuch Nr. t.

6) 1545, 26. Juni. Bern an Hans Brügger und Ulrich Nix, jetzt gesandte Rathsbotcn zu Baden.Da denen von Meßbach die Ansprache, welche sie an dem König von Frankreich haben, noch nicht bezahltworden ist, so verlangen sie, man möchte sich bei den genannten Boten, dievormalen" in dieser Sachegehandelt haben, verwenden, damit sie auf dein gegenwärtigen Tag zu Baden ihnen behülflich seien, um zurBezahlung ihrer erlangten rechtlichen Urtheile zu gelangen. Man ersuche nun die Genannten, denen vonMeßbachgegen" unsere Eidgenossen und die Anwälte des Königs förderlich zu sein.

n. A. Frciburg: Berner Missiven.

7) Es scheint, daß das Resultat dieses Rechtstages, ungeachtet der unter Ziffer 6 erwähntenerlangtenrechtlichen Urtheile", ein negatives gewesen sei und daß die Regelung der Angelegenheit »och längere Zeitauf sich habe warten lassen; man vergleiche in dieser Beziehung außer dem Abschied vom 16. Juni 1545 »i»und demjenigen vom 5. Juli 1546 I» 3 folgende zwischen beide hineinfallende, eine nach unserm Rechtslage,wie es scheint, in Bern gehaltene Conferenz andeutende Missive:

1546, 16. Februar. Bcm an Frciburg. Durch ihren Mitrath Ulrich Nix werden sie berichtet wordensein, wie und mit welchen Bedingungen die Ansprache der Erben des Hans von Meßbach an dem König vonFrankreichallhie" in seinem Beisein freundlich geordnet worden, und wie in diesem Spruche beredet wordensei, daß wenn die gesprochene Summe auf Lichtmeß (2. Februar) nicht erlegt würde, auf 1. März hernachdie Zugesetzten zu Peterlingen erscheinen und alsdann dasRecht der March" ergehen solle. Da nun dieBezahlung auf das gestellte Ziel nicht erfolgt sei, so bitte man in Folge des dicsfälligcn Gesuches des HansRudolf von Meßbach den genannten Mitrath zu vermögen, auf 1. März sich nach Peterlingen zu begeben,falls anders der Tag inzwischen nicht wieder abgeschrieben würde. a .A. Frciburg: B-r»-r Mssw-n.

Das Datum des Marchtags aus dem Rathsbuch von Freiburg Nr. 62 vom 27. April.

Man vergleiche beinebens den Abschied vom 20. April 1545.