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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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472
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472 April 1545,

Herren die gehabte Mühe und Arbeit im Namen aller V Orte des allerfreundlichsten schriftlich zu verdanken.Entsprochen. «. Schultheiß Fleckenstein zeigt im Namen des Abts von St. Urban an, daß er einen neuenBau vollendet habe, und bittet nun, daß jedes Ort ein Fenster mit seinem Ehrenwappen schenken möchte.Heimzubringen. «R. Es wird bemerkt, daß die Kaufherren mit andern Gütern viele Hakenbüchsen durch-führen, was der Eidgenossenschaft mit der Zeit, wenn der Kaiser sie bekriegen würde, zu großem Nachtheilgereichen könnte. Heimzubringen, ob man solches zulassen oder verbieten wolle. Darüber schreibt derfranzösische Anwalt, Hans Wunderlich, auf heute Freitag, daß jene Hakenbüchsen in den Dienst des Königsvon England kommen, und begehrt, dieselben nicht weiter fahren zu lassen, weil jeuer Fürst der abgesagteFeind des Königs von Frankreich sei, «. Es soll an den Marquis del Guasto geschrieben werden, er mögedenen von Bellenz mehr Korn zukommen lassen, weil andere Thäler für ihren Kornbedarf auf den dortigenMarkt angewiesen seien, nämlich Bollenz, Riviera, Livinen und Misox; an den obern Bund in Churwaldenist das Gesuch zu richten, daß auch er den Marquis bitte, für Bellenz mehr Korn zu bewilligen, weil einTheil der Seinigen das Korn ebenfalls von diesem Markt beziehe, t. Der päpstliche Gesandte, Albert Rosin,legt seinen Vortrag schriftlich ein. Heimzubringen. K. Peter Paul Castanea ist schwer verklagt, daß erdie Licenzia, die er durch Verwendung der V Orte von dem Marquis von Guasto erlaugt, mißbrauche,sie sogar verkaufe, so daß den V Orten daraus wenig Gutes erfolge. Nun erscheint dessen Bruder auf diesemTage und meldet, wie derselbe, seit er die Licenzia besitze, eine große Menge Korn nach Luggarus, Lauisund Bellenz gefertigt habe, nämlich nach Bellenz über 300 Mütt, nach Luggarus 202 Mütt, nach Lauis370 Mütt, wofür er Quittungen von dem Commissar zu Bellenz in Händen hat und Zeugnisse, wie viel esbilliger geworden. Ein gleiches Schreiben ist auch Antonin Aufdermaur von dein Schreiber zu Luggaruszugekommen, woraus man schließen darf, daß die Anklage ungerecht sei. Dennoch wird an den Herrn PeterPaul geschrieben, mau erwarte, daß er sich genügend verantworten werde.

Zu ckt. Im Schwyzer Exemplar ist das Datum des Briefs von Wunderlich nicht angemerkt.

Zu v. Bei dem Lucerner Abschied (k. 425) liegt das Concept des Schreibens an den Gubernator zuMailand, d. d. Montag nach Pascä (0. April).

Zu t. Das Lucerner Exemplar enthält das vermuthliche Original des Vortrags. Rosin entwickelt zu-nächst den Inhalt eines Schreibens von dem Cardinal Farnese, d. d. 16. März, empfangen 6. April, woriner des Papstes und Collegiums Zufriedenheit über die bisher mit de» XIII Orten gepflogene Unterhandlung(Uebergabe der päpstlichen Breven vom 14. Wolfmonat 1544 in Baden) aussprechemit usgetrucktcm anhang,daß ich ü. h. in irem namen nit gnug noch als vil möge sagen noch verheißen, dann daß si alles sanune»noch vil mer mit worten vollstreken und erzeigen wellind". Weiter melde genannter Cardinal Farnese, aufLätare habe der Papst zwei Legaten nach Trient geschickt, nämlich die Cardinäle von Monte und von SantaCruce, um diejenigen zu empfangen, die dahin kommen werden. Darum habe der Papst nicht für nöthigerachtet, neue apostolische Breven zu schicken; nichts desto weniger habe der Gesandte Auftrag, Alles anzu-wenden, damit sich die Prälaten (der Eidgenossen) sobald möglich ans das Concilium zu Trient verfügen,indem der Papst ernstlich entschlossen sei, dasselbe einmal ohne Verzug abzuhalten. Von verschiedenen Seitenher habe man Berichte empfangen, daß die Türken in diesem Jahre mit großer Macht zu Wasser undzu Land die Christenheit angreifen werden. Rosin fügt sodann bei, diesen Bericht habe er vorerst de»V Orten, denen der Papst sein besonderes Vertrauen schenke, eröffnen Wollen, damit sie nach dein Willendes Papstes die Ihrigen verordnen und abschicken und nebst den übrigen altgläubigen Orten behülflichseien, daß alle Glieder der Eidgenossenschaft sich vereinbaren und das Concil beschicken. Allen andern Orten