452 Februar 1545.
Schaffhausen Grund und Boden nicht beanspruchen, sondern denselben als Eigenthum derer von Zürich aner-kennen, so hätte man gern gesehen, wenn sie den Ausspruch der vier Schiedboten angenommen hätten. Dadas nicht geschehen sei, so habe der Bote Gewalt, mit den andern Gesandten auf freundliche Beilegung desAnstandes hinzuwirken, so daß jeder zu seinem Recht gelangen möge. St. A, B-nn Jnstructwsbuch o, eis».
210.
Schwyz. 1545, 3. Februar.
LattdeSarcliiv Schwyz: Abschiede.
Tag der III Orte.
t». Dieser Tag ist angesetzt worden wegen der Mißhelle und der Klagen zwischen denen von Codebnrgo(alias de Bnrgo) und den Ghiringhelli in Betreff der Schmach, welche Peter Marler (Ghiringhelli) deinThibigen (alias Octavian) de Codebnrgo zugefügt hat. Beide Parteien werden gegenseitig verhört. Die vonCodebnrgo verlangen insbesondere, es möge der ihnen angelegte Friede aufgehoben werden; ihr Gegner ß»nicht würdig, daß derselbe an ihm°gehalten werde; er habe drei Mal friedegebrochen, zwei Mal sei er Meineid«!geworden, das Instrument, dem nachzukommen sie gegenseitig geschworen, habe er nicht gehalten, der Fr»»-die er geschwängert, habe er die Frucht vermittelst Getränken umbringen wollen, wobei überhin zu betrachte»sei, daß er der Frau oder diese ihm ein Kind ans der Taufe gehoben habe (geistliche Verwandtschaft); endlichhabe er auch mit einer andern Frau zu thnn gehabt, so daß ihr Mann sie erstochen habe. Ans diese»Gründen soll der Eid und Friede aufgehoben werden; alle angebrachten Klagen wollen sie beweisen und daß»'mit Leib und Gut haften. Auf dieses hat man einhellig die Liberaz, welche der Commissar dem Peter gewährte,aufgehoben, weil der Commissar nicht gemäß Befehl, sondern nach eigenem Willen gehandelt hat. Dieses,sowie die erhobenen Klagen hat man dem Peter Marter zugeschrieben und ihm befohlen, ans einem später»Tag persönlich im Recht zu erscheinen, sich über alle Klagen zu verantworten und seine Vertheidigungsmitt^mitzubringe». Der Gegenpartei wurde auferlegt, über ihre Klagen Kundschaften einzunehmen und ihre Beweis'mittel auf den nächsten Tag mitzubringen Den Vögten von Bollenz und Nivier wurde geschrieben, behufs derKuudschafteiunahme Tag anzusetzen und hiebet zu Bellenz im Namen der III Orte anwesend zu sein; glaube»sie, daß der eiue oder andere Zeuge verdächtig oder parteiisch sei, so sollen sie hierüber berichten. Da Cainiii»lind Thibcry de Burgo Tröstung dafür angeboten haben, daß Peter Marter in Betreff der Fehde »»dFeindschaft Sicherheit habe, damit er sich nicht beklagen könne, daß er wegen Leibs- und Lebensgefahr nichtherauskommen dürfe, so hat man sie mit Leib und Gut in Tröstung genommen, an Peter Marter den Friede»zu halten, damit er sicher den Tag besuchen könne. Da der Commissar öffentlich angegeben, Peter MarthsGegenpartei habe ihm bis 1000 Kronen geboten, wenn er jenen vom Leben zum Tod richten lasse, aber »i^gesagt hat, wer dieses gethan habe, so soll ihm geschrieben werden, daß er den Betreffenden nenne, da»»lauch gegen diesen das Erforderliche vorgenommen werden kann. Der betreffende Tag wird angesetzt a»sSonntag Oculi, das ist der 8. März, zu Schwyz an der Herberg zu sein. ß». Es erscheinen diejenige»Boten der III Orte, welche ans Bartholom» auf der Appellaz zu Bellenz waren, und eröffnen in BetreffsAllmend, welche die zu Molo oder Preonzo („Prunz") verkauft haben. Folgendes: Als die Angelegenheit vorsie gelangte, haben sie von derselben keine Kenntniß gehabt und nichts damit zu thnn haben wollen, »»^langem „Anfechtelt" aber dein Commissar bewilligt, er möge die Sache besichtigen. Nachdem dieser solches