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December 1544.
Grempler als solche, die wöchentlich kaufen, weßhalb es dermalen nichts zu rathcn wisse; es wolle sich ^nicht säumig erfinden lassen, wenn andere Orte etwas Fruchtbares vorschlagen können. Obwalden bemerkt,dieser Tag sei in bester Absicht angesetzt morden, weil es nöthig scheine, sich zu verständigen, was man »»'dem Tag zu Baden handeln wollte, wenn etwa von dem König keine Antwort käme, was ja auch eine A»bwort wäre; darum schlage es vor, eine Botschaft an denselben abzuordnen, mir die Sachen gründlichprüfen; seien die Hauptlente schuldig, so sollen sie billig gestraft werden; wenn aber einige Mißgönner derEidgenossen am Hofe wären, die deir Nnwillen durch falsche Anklagen erweckt hätten, so müßten sie ^gebührenden Lohn vom König empfangen. In Betreff der Theurung habe man aus dein Bericht einunamhaften Person, welche im Lande umhergeritten sei mn Korn zu kaufen, erfahren, daß die ReichenKorn in Händen haben und nicht verkaufen wollen, und die Theurung daher rühre. Obwalden seiMeinung, man dürfte denselben anbefehlen, wie es bereits Zürich und Bern gethan, das Korn auf fre>^Markte zu verkaufen und nur so viel zu behalten, als jeder für ein Jahr in seinem Hause brauche; oder in d»ganzen Eidgenossenschaft einen gemeinen Schlag machen und es dann nirgends theurer verkaufen lasse»'Schivyz will auf das erste Geschäft nicht eintreten, sondern die Antwort des Königs erwarten, aber derTheurung wegen anhören und handeln helfen. Wenn also Lucern geistliche und weltliche Personen hätte, die »»kVorkauf Getreide aufschütten, so wäre es ersucht, solches abzustellen. Zug hat nur Befehl zum Anhören, ^übrigens der Meinung, daß die Sachen besser auf einem gemeinen Tag verhandelt werden. Lucern »»^die Antworten von dem Kammergericht und dein König abwarten; es kenne in seinein Gebiete wederliche noch weltliche Personen, welche Getreide aufkaufen, sonst wären dieselben bereits bestraft worden; übrigeswill es zu Allem Hand bieten, was der Theurung begegnen könne. Einen gemeinen Schlag zu macheu, si'aus verschiedenen Gründen unmöglich. Es schlage nun vor, die Sache nochmals in den Abschied zu nehme»,um auf dem Tag zu Baden darin zu handeln. Das wird auch angenommen. ?». Da die Kronen »»"den Einen zu 20 Batzen, von Andern zu 20 Batzen 1 Schilling gerechnet werden, so wird beschlossen, ^solle jeder Bote aus dem nächsten Tag zu Baden Vollmacht bringen, festzusetzen, wie man sie nehmen »»'^'
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Waden. 1544, 14. December.
Staatsarchiv Lucerii: Allg. Absch. Sl.S, k.S7S. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. is .k. 10«. Staatsarchiv Bern : Allg. cidg. Abschiede«andesarchiv Schwyz: Abschiede. KantonSarchiv GlaruS: Abschiede. KantonSarchiv Basel: Abschiede 154S-154«.KantonSarchiv Kreiburg: Badische Abschiede Bd. 14. KantonSarchiv Solothnrn: Abschiede Bd. 2?. Kantonsarchiv Schaffhanscn: Absch"'
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, Burgermeister; Jtelhans Thumpseu, des Raths. Be»»'Hans Rudolf von Erlach, des Raths. Lucern. Jacob Martin, des Raths. Uri. Josua von BeroldingkN,Ritter, alt-Landammann. Schmilz. Dietrich Jnderhaldcn, Landammann. Nnterwalden. Arnold LnslbLandammann zu Nidwaldeu. Zug. Hans Merenberg, des Raths, von Menzingen. G larus. Hans Ael'l',Landammann. Basel. Bernhard Meper, Pannerherr; Bat Summerer, des Raths. Freibürg. UkrühNix, des Raths. Solothurn. Niklaus von Wenge, alt-Schultheiß. Schaffhausen. Konrad M»)MtStatthalter; Hans Stierli, Zunftmeister und des Raths. Appenzell. Konrad Lehner, Landau»»»»»'E. A. A. 1. 87 a.