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December 1544.
ferner die Leute so zum Schloß Wartau gehören, sind meiner Herren von Glarus; serner des von HofstettenLeute zu Tscherlach, deren Herr jetzt auch Meiurad Tschudi ist; ferner die Leute, so dem Junker Hans vonGreifensee zugehören; ferner des Gotteshauses von Schanis Leute, doch nicht die, welche heraufziehen, sonderndie, welche von Alters her Landsaßen da gewesen sind. So sind dies die Leute, so sich von ihrer Herrschaftganz erlöst und zu denen von Wallenstadt gethan haben, als: Rudolf Meyers Leute; Rudolf Kilchmatters,genannt Schwarz-Ritters Leute; Einige des von Hofstetten Leute, so vor Zeiten zu Flums gesessen, das sinddie Ausbürger; endlich sind frei von solchen Dingen die Walser ab Palfris und Matug, doch sind dieselbenWalser meiner Herreu eigene Leute, und haben keinen andern Herrn. Zu Erläuterung der Sachen werdennoch zu Bericht, doch nicht in Kundschaftsweis verhört: 1. Schultheiß Kramer, der aussagt, ihm seien keineLeute bekannt, die von Wartau her über den Schalberg in die Grafschaft Sargans gekommen und getheiltworden seien; ebenso wer über den Berg in's Wartauische gezogen, denen sei seines Wissens auch nie Steuernoch Theilung abverlangt worden; wohl aber seien nach Absterben des Schilltheiß Minsch dessen Erben umden Fall zum Schloß Wartau angegangen worden; ebenso nach Absterben seines Sohnes Gorius zu Mels(„Meyls") sein Kind; sie haben sich dessen geweigert, haben aber den Proceß verloren; sie haben auch damalsdem Landvogt von Sargans einen Fall gegeben; es seien vorher von dieser Familie einige von Wartauherüber gekommen, es habe ihnen aber niemand weder um Theilung noch Fall nachgefragt. 2. SchultheißZundel zeugt wie Obiger, und bemerkt überdies: da sein Vater zu Azinoos in der Wartauer Kilchhöri gestorben,und dann Stoffel Wetzel seine Mutter geheirathet, habe einmal sein Stiefvater zu ihm und seineu andernGeschwistern, derer vier waren, gesagt, ihr Kinder seid heute getheilt worden; er habe dann auf ihn und nocheines der Geschwister gezeigt und gesagt, ihr beide sind den Eidgenossen der VII Orte geworden. Nachher habeder Stiefvater ihm noch hundert Mal gesagt, er sei den VII Orten zugetheilt worden; diese Theilung sei inder Wartauer Kilchhöri geschehen, weil sein Vater allda haushäblich gewesen und gestorben sei. 3. AmmannGood äußert, er müsse bestätigen, was Schultheiß Kramer in Betreff des Gorius Miusch gesagt habe; weiterwisse er aber nichts, denn seines Wissens sei niemand, der von Wartau her über den Berg in die Grafschaftoder umgekehrt gezogen, um Theilung oder Fall angesucht worden; den Erben des Gorius Minsch jedoch siivon beiden Theilcn der Fall abverlangt worden, von Vogt Tschudi zu Haudcu der VII Orte und von Amman»Müller für das Schloß Wartau; übrigens seien die Kinder derer bisher getheilt worden, welche theils zurGrasschaft, theils zum Schloß Wartau gehörig, in der Kilchhöri zu Wartau sich vermählt haben, gleichviel,ob sie innerhalb oder außerhalb Etter's gesessen waren. 4. Der Landschreiber bestätigt, was Ammann Goodaussagt. 5. Luzi Tondcr sagt aus, sein seliger Vater sei über zwanzig Jahre zu Sargaus und er selbst vonJugend auf demselben bei Beziehung von Steuern, Fällen u. A. m. behülflich gewesen; es sei ihm aber nichtim Wissen, daß jemand, der von Wartau hergezogen, um Theilung oder Fall angesucht worden sei, aus-genommen des Minschen Erben, wie Schultheiß Kramer bereits auseinander gesetzt habe.
Laut Artikel >v des Abschiedes vom 10. November und Artikel x desjenigen vom 14. December wurdediese Mission nach Sargans durch Boten der Orte Zürich und Schwyz verrichtet.