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November 1542.
Z >l «. 1542, 28. October. Basel an Dr. Christoph Hoseim. Man verwundere sich über das Vorgehendes kaiserlichen Fiscals am Kammergericht gegen Basel, Mülhausen und St. Gallen in Betreff der Unter-haltung des Kammergerichts, da man hieran nie etwas bezahlt, noch zu bezahlen schuldig sei. Da die Sacheauch gemeine Eidgenossen berühre, die jetzt ohnehin zu Baden versammelt seien, so habe man die von Hosennerhaltene Warnung, doch ohne ihn zu nennen, ihnen vorgetragen. Sic seien hierüber sehr ungehalten gewesenund haben beschlossen, man solle weder etwas geben noch antworten, sondern bei der Freiheit bleiben, bei dersie die von Basel mit Gottes Hülfe beschützen wollen. Sie hätten dann auch dem Kammerrichter und demFiscal geschrieben, die Eidgenossen ruhig zu lassen. «>», Basen MMv-nbuch i°43-4«.
103.
Schwarzenöurg. 1542, 30. October.
Es erübriget nur folgende Missive Berns an Freiburg, die von zivei Tagleistungen (Augenscheinen)Kunde gibt:
1542, 25. October. Die Botschaften beider Städte, die letzter Tage den Bau des Schlosses Grasburg(soll wohl heißen Schwarzenburg) besichtigten, seien daselbst einig geworden, daß die Rathsanwälte beider Thcilemit Zuzug der Zimmer- und Steinwerkmeistcr und eines Zieglers noch eine Besichtigung vornehmen sollen.Man bestimme nun hiefür den nächsten Montag (30. October) früh. St. A. Am, - Deutsch Mssivcnbuch r, s, -13.
104.
Arminen. 1542, 7. November (Montag).
Staatsarchiv Luccr»: Mg, cibg, Absch, U.l, k. lio.
Tag der V Orte.
n. Da dieser Tag der zu besorgenden Theurung wegen angesetzt worden und Einige zu Luggarus undanderswo den Wein in großen Massen aufkaufen, um ihn nach Mailand zu führen, während von dorthernichts zugelassen wird, woraus dem gemeinen Nutzen großer Abbruch erfolgt, so wird, um dem zu begegnen,vereinbart, zuerst an den Marguis von Gnasti zu schreiben, ihn zu freundlicher Nachbarschaft zu ermahnenund um Gestattung des feilen Kaufs zu ersuchen, unter Anerbietung von Gegendiensten, und eine Antwortvon ihm zu begehren. Fällt eine günstige Antwort, so ist es gut; wo nicht, so will man einen gemeinenTag ausschreiben, um die nöthigen Maßregeln zu berathen. Den ennetbirgischen Vögten wird anbefohlen,darüber zu wachen, daß bis auf weitern Bescheid der XII Orte (denen der „Handel" auch mitgetheilt ist),niemand etwas in das Herzogthum Mailand hinab führe. Dies Alles wird Zürich und Glarus, als dennächsten Orten, angezeigt, damit sie, was immer vorfalle, sich zu verhalten wissen. Wiewohl der Bote vonZug nur Auftrag hat, anzuhören und heimzubringen, so haben doch die übrigen Orte sich seiner vermächtigt,in dieses Schreiben zu willigen, indem daraus nichts Nachtheiliges erfolgen könne. ?». Jeder Bote soll denAntrag heimbringen, daß nirgends im Lande das Korn aufgekauft werden dürfe.
Beim Lucerner Abschied vom 11. December liegt ein Schreiben des Statthalters von Mailand, Marquisvon Gnasti, datirt: Casale, 8. December (deutsche Ucbersetzung) als Antwort auf ein von Brunnen abgegangenesSchreiben, das ihm am 28. November zugekommen sei. Es seien die Lebensmittel in seinen Landen sehr