December 1541.
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Z) 1541, 26. November. Bern an Statthalter, Ministralen, kleine und große Räthe und die Gemeindezu Neuenbürg. Man habe vernommen, daß nach der Abreise der Gesandten von Bern («nos ombassaäours»)die behufs der Beilegung des wegen Farcls entstandenen Zwists in Neuenbürg («par ckovcws vons») gewesen,dieser Anstand durch die Gnade Gottes und die Vorstellungen der Diener (des göttlichen Wortes («ministes«»))der Städte Zürich, Basel, Straßburg und Constanz beigelegt worden sei, so daß nur noch eine kleine Zahlvon fünfzehn oder sechszehn Unzufriedener («implaoablss») bestehe. Man danke hiefür Gott und bitte sie,den Vorstellungen der gedachten Kirchendiener Folge zu geben und Farel ferner in seinem Amt zu behalten,was allen Freunden des Evangeliums zur großen Freude gereiche. Dabei sollen sie auf den von den Gesandte»von Bern nach vielfachen Vorstellungen abgegebenen Spruch nicht achte», denn dieser entspreche weder demWillen derer von Bern, noch dem der Gesandten selbst, sondern sei durch die Hitze und Bitterkeit der FeindeFarels hervorgerufen worden, wobei die Gesandten keinen andern Auftrag hatten, als die Sache zum Bestenzu wenden. Nun da der Zwist gestillt, mögen sie die frühern Vorstellungen und diejenigen der gedachtenKirchendiener betrachten und sich auf eine bessere Antwort, als die frühere war, entschließen, die man erwarte.
St. A. Bern: ätirchl. Angelegenheiten 1540—59. (Französisch.)
4) 1541, 26. November. Der Rath und die Gemeinde zu Neuenburg, bewogen durch viele Gründe und imHinblick auf die Zuschriften der Städte Zürich, Basel, Constanz, Straßburg, besonders aber auf die Verwendungder Herren von Bern, betreffend die Beilegung des unlängst zwischen Meister Wilhelm Farel, Prädicantenzu Neuenburg, und einigen besonder» Personen gewalteten Auslandes beschließen: 1. Dieser Span sammt allerdaraus entstandenen Fehde, Feindschaft und Unwillen soll abgethan und erloschen sein. Würde jemand, vonwelcher Partei er sei, denselben neuerdings hervorziehen und diesfalls jemand necken, so soll der Betreffendeür das erste Mal um fünf Pfund, im Wiederholungsfalle höher gebüßt werden. 2. Da Farel mit Bezugauf seine Lehre und seine Aufführung unverdächtig und unsträflich und der erste gewesen ist, der die zu Neuen-burg zu der evangelischen Lehre geführt hat, soll er in seinem Amt und in einem Dienste verbleiben.
St. A. Bern: Kirchl. Angelegenheiten 1540—59.
Der Beschluß, in der angegebenen Quelle französisch und deutsch vorhanden, ist ein Auszug aus deinRathsprotokoll von Neuenburg. Die Richtigkeit des Datums ist fraglich (ob nicht 27. November?). Abge-druckt bei Boyvc: ^nnal. bist. II. 418, mit dein Datum vom 28. November.
5) 1541, 27. November. Die vier Ministralen, der Rath und die Gemeinde zu Neuenburg an Schultheißund Rath zu Bern. Heute haben sie den Brief derer von Bern, betreffend Farel, der den guten Willen dererster» für sie bezeuge und den sie verdanken, erhalten. Man habe sofort den Rath und die Gemeinde ver-sammelt und beschlossen, nichts vorzunehmen, das dem Amte und der Ehre Farels nachtheilig wäre. Da aberder Brief derer von Bern in erster Linie an den Statthalter gerichtet, und derselbe zur Zeit abwesend sei,so bitte man, es nicht zu verübeln, wenn keine ausführlichere Antwort erfolge. Man sei nicht des Willens,Farel zu entfernen, sondern gegentheils ihn in seinen: Amt zu behalten. Mehreres werde man nach derRückkehr des Statthalters berichten. wia->m.
6) 1541, 12. December. Der Maire und die vier Ministralen von Neuenburg an Bern. Ungeachtet dergescheheneu Beilegung der Angelegenheit betreffend Farel und der Beschlüsse, welche gefaßt worden, um Be-leidigungen der Parteien zu vermeiden und den Frieden zu erhalten, unterlassen ihre Brüder (im Herren) undGegner nicht, sich täglich zusammenzurotten, zumal seit der Heimkunft des Gouverneurs, und es bedienen sicheinige derselben unerlaubter Reden. Wiederholt sei man vor den Gouverneuer gekommen und habe ihm de»Brief derer von Bern vorgewiesen und den Hergang der Sache erklärt, damit er die erforderlichen Weisungenertheile und die Gegner zur Ruhe mahne. Der Gouverneur erklärte, daß er (soweit es ihn betreffe) denFarel als Prediger anerkenne («tsnir pcmr ministrs») und Zusammenrottungen und Versammlungen dereinen und andern Partei verbiete, und gab überhin geeignete Weisungen, im Einklang mit den von denStädten und sonst erhaltenen Vorstellungen, den Frieden zu beobachten. Dem ungeachtet verfügen sich einigeder Gegner, wie man vernehme, vor die zu Bern. Man hoffe, daß sie hier solche Antwort erhalten, daß siekünftig Störungen unterlassen; man werde mit ihnen in Friede und Freundschaft leben zum Wohlgefallenderer von Bern und zur Beruhigung der gnädigen Frau. iiMom. (Französisch.)