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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1541.

werde ihm mehr schaden als nützen, denn er werde berichten, daß er sich mit den Verwandten noch nichtabgefunden habe. Auf dieses wollte Schund die Empfehlung nicht annehmen. Als nun einige Boten instruirtwaren, die Liberation aufzuheben, wenn es sich zeige, daß die Verwandten nicht abgefunden seien, so wurdeerkennt, die geschehene Liberation sei null und nichtig, der Thäter sei wieder verbannt, wie früher durch denLandvogt Johannes Escher von Zürich gesprochen worden; Hauptmann Jacob Schmid soll dem Dona Broch30 Kronen an die gehabten Kosten bezahlen, weil er etwas vorgegeben, was sich als unwahr erwiesen hat.v. In Betreff derer von Riva, welche ohne Licenz Korn ab dein Herzogthum Mailand weggeführt haben,worüber der Markgraf gegen den Landvogt sich schwer beklagt, werden nun die von Riva mit zwei NachtGefangenschaft und Bezahlung einer Geldbuße bestraft; zugleich wird an den Markgrafen geschrieben, daßman die Sache mißbillige und die Thüter bestraft habe, daß aber seine Angehörigen auch etwas Schuld andem Vorfall tragen, und daß er Anordnungen treffen möge, damit solches nicht mehr geschehe; übrigensersuche man ihn, daß er den Angehörigen der Eidgenossen feilen Kauf bewillige, wie man es selber thue.«I. Die Bürger aus demDorf" Lanis melden, daß man für und für von dem Schloßplatz hinweg gebe, sodaß bald nichts mehr da sei und bei Krieg oder Pest (Tödt") sie keine Zufluchtsstätte mehr hätten,und begehren, man möchte ihnen denselben gänzlich freien, dann wollen sie ihn auch unverschlossen alsobehalten. Es wird ihnen entsprochen in der Meinung, daß von dem Platze nichts mehr hinweggegeben,noch darauf gebaut werden solle, es wäre denn, daß gemeine Eidgenossen darauf bauen wollten. Alles aufGenehmigung der Obern. «?. 1. Der Seckelmeister entrichtet die Landsteuer mit 7020 Pfund und 18 Spagürli(die neue Krone zu 11 Pfund und 1 Doppler; das Pfund zu 10 Kreuzer, die Sonnenkrone zu 11 Pfund5 Kreuzer). 2. Der Weinzoll und die Bank zu Mendris haben ertragen 100 Sonnenkronen. 3. Die vonPonte liefern ab 392 Pfund 2 Spagürli. 4. Die von Sonvieo übergeben 040 Pfund. 5. Der Landvogtgibt Rechnung über die Bußen, welche 744 Kronen ertragen haben; nach Abrechnung der Ausgaben hat erbaar abgeliefert 358 Kronen; seine Rechnung wird gutgeheißen. 6. Die Zoller entrichten 900 Kronen;davon hat man ihnen 50 Kronen nachgelassen, weil sie letztes Jahr etwas Schaden gehabt haben.

Der Name des Basler Gesandten n. largo des Basler Abschiedes-, der des Freiburger aus dortigemNathsbnch Nr. 58 vom 2. Juni.

Zu < . Der Zürcher, Zugcr, Glarner, Basier und Freibnrger Abschied geben den Werth der neuenKrone zu 11 Pfund 2 Kreuzer. Der Zuger Abschied giebt den Werth der Sounenkrone nicht an. DerZürcher und Glarner Abschied geben die vom Seckelmeister gelieferte Landstcner auf 7020 Pfund 19 Spagürli.Der Zürcher, Baslcr und Solothurner Abschied fügen bei! Der Seckelmeister habe die Landsteuer mit 420 neue»Kronen und 137 Sonnenkronen entrichtet.

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Lllggtlrus. 1541, nach 25. Juni. Jahrrechnung.

Staatsarchiv Lncern: Lauis und Luggarus Abschiede 1. 60. Staatsarchiv Zürich: Enuctbirgische Abschiede 16121550.

Staatsarchiv Neri»: Allg. eidg.Abschiede .1.1, S. 397. jtantottöarchiv (ylarus: Abschiede. KantonSarchlv Basel: Abschiede 15101541.

KantonSarchiv Freibnrg: Abschiede Vd. 103. Ztantonarchiv Solothuru: Abschiede Bd. 23.

Rechnung zu Luggarus. 1. Einnahmen. 1. Vom Seckelmeister zu Luggarus 1725 Pfund, das Pfundzu 5 Gros, als Ertrag der Landsteuer. 2. Vom Seckelmeister von Niviera die Gambarogno 375 Pfund.