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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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466
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46l> Februar?! 535.

. ^ in Luccrn zu Tagen versammelten Eidgenossen. Die Bote"

haben berichtet was ihrer wegen auf dem Tag zu Lucern beschlossen worden sei. Dank füre viele Muhe und Arbeit: K age, daß der Herzog,unser gnädiger Herr", durch Nichtbeachtung der Ber-ftigungen voii St. Milien und Peterlingen diese Irrungen veranlaßte, obwohl er hiezu keine Ursache hob-'

ws de Her'oa da?^don^ Peterlingen gute Sicherheit mit Brief und Siegel geg-b-"'

diesfalls '. Tbo.wn ad e77 ' ^ sich nie widersetzt haben, was auch in ihrer Abwesen d

sein . G n? m wobne. ü geredet worden sein ,nöge. Ebensowenig wollen sie dem Bischof hindert

a^'arme^ Nachkam. " ^ hiezu eingeladen haben. Empfehlung der Genfer

St. A. Luccrn: Actenb. Nr.SS, Savoycu, r. SS0. <CopN->

lichen Berwendm.a s7 A Quellcnstelle enthaltene B-r.ier Abschied redet nur von einer beMBerlicr Sa.nn.lu.m !. . / - ^ T.cßbach. Der übrige Theil des Art. enthält der citirte Band de

eröffnet vor den eitk 77 7 ". besonderer Ausfertigung. die noch folgendes Mehrere gicbt: Arsi"

.71. ^ Wallis, wie er am letzten Tag (12. Januar) zu Lucer., erschiene» s°'

die Boten" sei?!"?" ^77-7"^ ^ Schclmenwerk. das mit ihm getrieben werde, von dein st)schrieben er ^ uberzeugt hätten, angezeigt habe und wie dann der König zuletzt offen g'

daß er aus Le.b '^7 wo er sie betrete, henken lassen. Arsent habe dann Protest» -

Die Eidae all n 77 . 7' Gesandten und Diener des Kölligs außer der Eidgenossenschaft greifen n-cr^Mr M. ? ruhig zu sein, bis auf diese.. Tag. Das habe er befolgt- B

freunde u.id K-7 stehen, zumal seine Güter verkauft und vergantet .Verden,

anareis'u ,»» 7^ >"cht langer warten wollen. Er werde daher den König, dessen Diener und G»Schad belbltl der Eidgenossenschaft finde, bis er ..... seine Ansprache sa.n.nt Kost-»""'

setzen Me»>, .7' "'7 ''"7 ^^""ß ^rr Erkanntniß der Eidgenossen; hieran werde er Leib »"d ^so möae a ^ ^me Helfer vor den Eidgenossen oder den Obrigkeiten der Orte verklagt irn» ' 'Ba » 77 ^ Verantwortung ko.n.nen lassen, er wolle sich stellen als frommer Biedermann- ^.u.dGüt7777 ... ang-n.ft.ie Erka.u.t. vor. die keine Erlaubniß für Angriffe auf des Königs D-centkaltet sm.ü 7 ^ ^ttcnossenschaft, wo die Eidgenossen weder zu gebieten, noch zu verbiete» h» '^ "ur anweist, daß er gegen des Königs Gesandte, Anwälte und Diener in der f .n e che lich des Rechts bediene. Die Boten erkenne» hierauf, daß Ars-'

zun, M.ua s^. ! -/ 7^7 Boten, die man von diese... Tage mit dem ganze» P'°^

kclirt seien' s. 7 7" / " Betrügerei, die ...an allerdings wahrgenommen, aufzuklären, wieder he" -!e E^ I baben. Es hat auch der Obmann geschrieben, daß ...an mit de.»

an den 7. 77"'7 vmffnhre und cS bestätige, wie es in der Erkanntniß enthalten sei, mit der Ba d. M in s? " den Arsent bezahle, wie es die Nichter der Eidgenossen erkennt haben. Die B°a nosse . ss° ? ^ 7 7'^ 7°" ^g n.it ihrem Befehl abgefertigt werden; das Urtheil der

^ 7 7. 7 577. Ausfertigung dieses Theils des Abschiedes wird von Lucer., besiegelt,auf Mama! l 7' de». Abschiedtext beigefügt ist. besiegelt von. Landvogt z» ^

7 Maüll i 7^/77 1531. hängt ohne Zweifel n.it der Erkanntniß in. Abs-H^ ^

St'll. . /u "u.».en, enthält aber nur die Bestätigung eines früher», auf FwwS

71l 77 ^7'^ (Abschied von. 9. Juni «) und das in der obigen Note -ö

führte Verbot von Vergewaltigungen in der Eidgenossenschaft.

langten^Bnes ->>. demselben beigelegter Zcdcl bezeichnet den ^

f s Hauptbr.es wegen der Burgschaft, worin die von Lucernfüllten in Bürgschaft wys