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März 15 34.
für die die Gesandte» Auftrag gehabt, sich so gütig bewiesen, daß man sich billig damit hätte begütigen könne«'Nachdem man ihnen aber zumuthe, wieder Prädicanten aufzustellen, haben sie dieses, insbesondere der P^'teiung wegen, die hierüber zu Stadt und Land entstehe, nicht thun können. Sie glauben hiemit den M»-trag nicht verletzt zu haben, denn dieser vermöge, daß mit wissenhafter Thädigung gehandelt werde und wen»mau sich nicht gütlich vereinbare, man vor gemeine Eidgenossen zu Tagen kommen solle. Auf dieses hätte»von den acht Männern vier einigen Priestern und Bürgern „abgesagt", was in der Eidgenossenschaft bishernicht oft gehört worden sei, und drohen sonst mit einem groben lind schweren Handel. Die von Solothm»bitten daher die genannten Orte und Städte, sie bei der Einigkeit und Ruhe zu belassen, der sie seitoder zwölf Jahren der Prädicanten wegen nicht mehr genossen. Wenn jemand von den Ausgeschlossenen Nzu beklagen habe, wollen sie laut des Vertrags vor gemeinen Eidgenossen Rede und Antwort geben.Gesandten von Basel wollen der Bitte derer von Solothnrn gedenken, der Frau Maria Jungcrmann, Ä»'Galizians sel. Wittwe, den zu Basel liegenden Pensioncnbrief zukommen zu lassen.
I» aus dem Basier Exemplar.
Das Rathsbuch von Solothuru, in Uebcreinstimmung mit dem Solothurucr Abschied, datirt die ^Handlung auf Sonntag Reminiscerc (1. März), wahrend die übrigen Abschiedsexemplarc auf Sonntag »'Reminiscere (8. März) gestellt sind. Mit Rücksicht auf den Zusammenhang dieses Abschieds mit " „L4.—W. Februar (Nr. 188) ist die Nichtigkeit der Solothurner Datirung, der man hier gefolgt ist,anzuzweifeln. ^ v,
Die gleiche Solothurner Quelle gicbt die Antwort des Nathes von Solothuru und die weiter»lungen, von dem Abschied abweichend oder ihn ergänzend wie folgt: Dank den Schiedboten für ihre MülstArbeit. Denen von Solothuru sei unbekannt, daß bei ihnen zu Stadt oder Land des Glaubens wegen ^Span walte, Alles sei gehorsam und zufrieden, und sie bitten, ihnen keine Unruhe auf den Hals Z» » ,Man lasse es bei der zuletzt an Bern ertheilten Antwort verbleiben, glaube aber jemand der Ihrige» Ibeschweren zu sollen, so soll die Sache gemäß dem von den Schicdboten vereinbarten Vertrag vor 5^.^Eidgenossen nach Baden kommen. Ohne daß man hierüber weitern Bescheid erhalten, hätten dannihren Bürgern abgesagt. Auf dieses entgegnen die Gesandten der Schicdorte, ihre Obern bedauern " ^Abschlag; im Vertrag sei nicht enthalten, daß jemand des Glaubens wegen gezwungen werden könne. ^Absage rühre von einzelnen Personen her; Schultheiß Hug von Lucern habe selbst gesagt, daßGlauben werde frei lassen, worauf der Vertrag und die Bestrafung angenommen worden sei; ,,uf ^si den schmutze haben" ; sie werden die Sache an ihre Obern bringen. Betreffend die vier Männer, so ^diese ihnen angezeigt, daß sie einen Pfaffen, der ihnen vorher das göttliche Wort verkündet, und einen »» ^„so vorhin wäge gewissen, und darumb zu recht erboten, da si für und rouch haben, wöllen si an ir ss^und obern bringen, sie» harzu verursachet, daß man si kätzert ?c., verrätert zc." Die Boten von Berninsbesondere, wie der Handel ihnen am meisten auf dem Halse liege; wenn die betreffende Zusage auchöffentlich vor den, Rathe geschehen, so sei doch von den „Obristen", nämlich Schultheiß von Wenge, '
Hugi und Benedict Mannsleib während des Aufruhrs den Gesandten von Bern gesagt worden, sie solle»thun, man werde niemand im Glauben zwingen, zu dessen Bestätigung die Genannten sich auf denEid und auf die auf die Landschaft geschickte Instruction berufen haben. Venner Pastor fügt noch »bbei, wie seinen Herren die letzte Antwort mißfalle, weil sie nun den „Schmutze" müssen tragen:haben sie keine Antwort erlassen; übrigens seien sie Schiedlcute und nicht Sächer und stehe daher einewort nicht an ihnen. Die genannten Rathsglieder von Solothuru erklären, was sie mit denen von ^(„inen") geredet, haben sie als Privatpersonen, ohne Auftrag des Rathes gcthan: übrigens seiwissenhaster Thädigung verhandelt worden. Kleine und große Näthe glauben, dein Vertrag und derkeit nicht ungemäß gehandelt zu haben und wiederholen die oben gegebene Antwort.
K. A. Solothuru: Rathsbuch Nr. 2S< S- 6