720 October 1552.
die Waaren niedergelegt habe, im Dienste des Königs von Frankreich gewesen und noch sei, so mögeman den betreffenden Kaufleuten gegenüber dem König beholfen sein, damit sie von dein König diesfallsbezahlt werden. Da nun die genannten Kaufleute von St. Gallen und ihre Mitverwandten gute besiegelteBriefe haben, von denen man Abschriften übersende, und man daneben berichtet sei, daß der König den FranzWcrdter (?) von Plurs („Blures") aus Graubündc», dem das Kriegsvolk des Markgrafen Albrecht ebenfalls, wieden Kaufleuten von St. Gallen, Waare und Güter genommen hat, zu entschädigen versprochen habe, und da dieKaufleute von St. Gallen den Markgrafen Albrecht nicht betreten mögen, so bitte man den König dringend,zu verschaffen, daß die Kaufleute in Gemäßheit ihrer Schuldbriefe vergnügt und nicht weiter herumgezogenund in größere Kosten versetzt werden, so daß die Betreffenden rühmen mögen, der Fürsprache der Botenwohl genossen zu haben, was man um den König verdienen wolle. Bitte um Antwort. Es siegelt derLandvogt zu Baden, Ambros Jmhof, des Raths zu Bern.
Stadtarchiv St. Gallen: Trucke XXII, 19. (Französisch und deutsch).
Zu Ut». 1552, 3. November. Basel an die Räthe des Grafen Philipp zu Hanau und Herrn zuLichtenberg in Pfaffenhofen. Die Adressaten haben unterm 17. August den damals in Baden versammeltenRathsboten der Eidgenossen auf deren früheres Schreiben, betreffend Kaspar Heidelin und seine Genossen,Bürger von Basel, mitgetheilt, der Graf von Hanau habe drei Thäter, die bei der Entleibung der benannte»Personen zugegen waren, verhaftet. Sobald der Graf wieder heimkomme, was bald geschehen werde, werdeer jene vor Recht stellen und was da gesprochen werde, vollziehen und dafür sorgen, daß das bei den Thäternvorhandene geraubte Gut den Erben der Gemordeten wieder erstattet oder diese sonst vergnügt werden; die Räthewollen sich dieses angelegen sein lassen und beförderlichen Bericht geben. Da ein solcher bisher nicht erfolgtsei und die Erben der Getödteten mit Bezug des silbernen und vergoldeten „Schwpzertolchs", der silbernenKetten und des baaren Geldes, das jene bei ihnen hatten, noch in Mangel stehen, so haben die Eidgenossenvon Städt und Landen, die jetzt zu Baden bei einander versammelt gewesen seien, die von Basel beauftragt,sich bei den Adressaten um Antwort zu bewerben, was man nun freundlich gethan haben wolle.
K. A. Basel: Missivenbuch 1551—56, S. 229.
Zu i!. 1552, 28. November, Mersburg. Christoph, Bischof von Constanz, an Zürich. Er habeei» Schreiben von den Boten der XIII Orte, die auf dem letzten Tag zu Baden gewesen seien, erhalten,betreffend Jörg Vögeli und dessen zu Banckholzen (Banckelzheim) gehabten Lehenhof. Der Bischof wäregeneigt gewesen, mit dem jetzigen Inhaber des Hofes, Paulus Appentzhover, zu verkehren, um zu versuchen,ob derselbe sich mit Vögeli diesfalls in eine gütliche Verhandlung einlassen wolle. Nun aber sei jener nochnicht ab dem Tag zu Ulm zurück, wohin er zur Entgegennahme des bewilligten gemeinen Pfennings geschicktworden sei. Sobald er zurückkomme, wolle man ihm das benannte Schreiben mittheilen und ihn zu bezüglicherAntwort veranlassen. St. A. Zürich: A. Bischof Constanz.
Zu Iclc. In der beim Abschied vom 28. Juni 1552, in der Note zu >vw angeführten Missive desLandvogts im Thurgau, Martin Degen, heißt es des Weitern: Vom 9. Juli bis um Galli 1552 sei JacobRitzi den Eidgenossen, die um diese Zeit zu Baden waren, um Hülfe nachgelaufen, und habe von ihnenden Bescheid erhalten („von denen Kescheid geben sin"), daß der Bötschi beförderlich das Recht brauchen solle.
Zu U. 1552, 31. October. Bern an Freiburg. Man nehme an, der auf dem letzten Tage zuBade» gewesene Bote von Freiburg werde über das, was die Boten der drei Städte daselbst wegen desthurgauischen Geschäftes in Betreff einer Zusammenkunft und Berathschlagung beredet haben, berichtet haben,wie das auch von dem Gesandten derer von Bern geschehen sei. Alan bestimme nun hicfür einen Tag inder Stadt Bern auf den nächsten Sonntag (6. November) Abends daselbst zu erscheinen.
K. A. Freibnrg: Berner Missivcn.